…Mai 2014, StrNr. 041/2012/00345-001, eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 40.000,00 (in Worten: Euro vierzigtausend) verhängt wird. 2. Das gegen A beim Finanzamt Braunau Ried Schärding unter der StrNr. 041/2015/00226-001 überdies wegen des Verdachtes, er habe…
… der verbleibende Rest ergibt die zu verhängende zusätzliche Geldstrafe. Es ergibt sich sohin für die Gesamtstrafe ein Strafrahmen von € 6.736,07 (USt 2011) + € 3.678,34 (USt 2012) + € 54.145,98 (ESt 2009) + € 26.189,48 (ESt 2010) + € 7…
…Zusätzlich liegt auch noch mangels einer Strafbeschwerde des Amtsbeauftragten gemäß § 161 Abs. 3 Satz 1 FinStrG ein Verböserungsverbot vor, weshalb in Anbetracht der Verringerung dieses Strafrahmens von ursprünglich € 12.862,60 auf € 8.802,60 auch die Geldstrafe verhältnismäßig anzupassen war. Unter Abzug…
…auf eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG abzumildern war. 4. Zur Strafbemessung ist auszuführen: 4.1. Zur Bemessung der zusätzlichen Geldstrafe: 4.1.1. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs…
…GZ. 28 Hv xxx/07 x, zu verhängende zusätzliche Geldstrafe auf € 20.000,00 (in Worten: Euro zwanzigtausend) und die gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit vorzuschreibende Ersatzfreiheitsstrafe auf zwanzig Tage verringert werden. Entscheidungsgründe Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 9. Mai…
… 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 20.000,00 (in Worten: Euro zwanzigtausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen verhängt werden. B. Hinsichtlich der weiteren unter der…
… der verbleibende Rest ergibt die zu verhängende zusätzliche Geldstrafe. Es ergibt sich sohin für die Gesamtstrafe ein Strafrahmen von € 8.131,21 (Lohnabgaben D-GmbH 01-12/2013) + € 46.700,00 (USt F-GmbH 2010) + € 1.108,34 (UVZ 09/10) + €…
…49 Abs.2 iVm § 21 Abs.1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe von € 13.000,-- (in Worten: Euro dreizehntausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Wochen verhängt. II. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten…
…wobei dieser Betrag in Hinblick auf die vom Beschuldigten dargestellten Sorgepflichten auf € 60.000,-- verringert werden kann. Auch kann von der Verhängung einer Freiheitsstrafe abgesehen werden. Bedenkt man zusätzlich die eingeschränkte Einkommens- und Vermögenslage des KK, beeinträchtigt die Verhängung einer Geldstrafe in diesem Ausmaß…
…Juli 2013, StrNr.3, eine zusätzliche Geldstrafe von € 40.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine [zusätzliche] Ersatzfreiheitsstrafe von achtzig Tagen sowie - in Anbetracht des nicht mehr vollziehbaren Verfalls der verhandelten Zigaretten - gemäß § 19 Abs. 4 und 5 FinStrG…
…49 Abs. 2 FinStrG iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 1.500,-- (in Worten: Euro eintausendfünfhundert) und für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit…
…des Finanzamtes Klagenfurt vom 17.05.2000 eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 7.200,-- (in Worten: Euro siebentausendzweihundert, umgerechnet ATS 99.074,16) verhängt. Gem. § 20 FinStrG wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit vierzig…
…1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen verhängt wurde (Ablichtung Strafverfügung, Abfrage Finanzstrafkartei). F. Zusätzlich ist noch beim Landesgericht für Strafsachen Wien gegen…
…die Voranmeldungszeiträume Juli bis Dezember 2002 mit einer (in Bezug auf die Vorstrafe zusätzlichen) Geldstrafe von € 6.000,00 belegt worden; auch diese (zusätzliche) Geldstrafe bzw. die für den Fall deren Uneinbringlichkeit verhängte (zusätzliche) Ersatzfreiheitsstrafe sind in weiterer Folge vollzogen worden. 16.2.3…
…Vergleich gering ist. Zusätzlich soll über A bezüglich eines Vergehens nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz eine zusätzliche Geldstrafe von € 1.200,00 und für den Fall deren Uneinbringlichkeit dieser zusätzlichen Geldstrafe eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt werden. Hinsichtlich B werde…
…2007 gemäß § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 (in Worten: Euro dreitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verhängt werden. Dem Beschuldigten fallen pauschale Verfahrenskosten nach § 185…
…sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05 % des nunmehrigen Strafrahmens bzw. in der Gesamtheit der Strafen 28,95 % des gesamten Strafrahmens) noch tat- und…
… der verbleibende Rest ergibt die zu verhängende zusätzliche Geldstrafe. Es ergibt sich sohin für die Gesamtstrafe ein Strafrahmen von € 815,84 (UVZ 05/11) + € 1.299,66 (UVZ 06/11) + € 736,75 (UVZ 08/11) + € 536,90 (UVZ 11/11) + €…
…ist: Bekämpft wird weiterhin der Schuldspruch in Bezug auf das Faktum hinterzogene Umsatzsteuer 2001, weil diesbezüglich bereits eine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Weiters wird bekämpft die Höhe der zusätzlichen Geldstrafe, weil über den Beschuldigten bereits eine Erststrafe von € 8.000,00 verhängt worden…
…FinStrG iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 18.400,00 (in Worten: Euro achtzehntausendvierhundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von achtundzwanzig Tagen verhängt werden. I.2. Das überdies gegen…