RIS AI
104 902 Treffer663 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0442-W/02Entstehen der Steuerschuld bei der zinsenlosen Nutzung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…nunmehr, dass bei einem Darlehen, das im Jahre 1986 zugezählt worden sei und bei welchem mit dem bekämpften Bescheid die Nutzung des zinsenlos zur Verfügung gestellten Kapitals ab dem Jahr 1992 der Gesellschaftsteuer unterworfen wurde, die Vorfrage seitens der Behörde zu untersuchen gewesen wäre, welche…

UFSW RV/0447-W/02Die unverzinsliche Nutzung eines Kapitals eines Gesellschafters unterliegt der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…16. 7. 1991) und der S.L. (nunmehr S.B., Gesellschafterin seit 23. 9. 1992) die zinsenlose Nutzung unverzinslicher Darlehen in der Höhe von S 5,000.000,-- per 1. 3. 1991 (K.S.), S 2,200.000,-- per 25. 3. 1991 (S.H.), S…

UFSW RV/0973-W/02Fortdauernde Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2005

…war. Weiters stellte das Finanzamt eine zinsenlose Nutzung dieser Darlehen in den Jahren 1990 bis 1994 in Höhe von S 4,384.791,67 und in den Jahre 1995 bis 1997 von S 2,148.000,00 fest. Aus dem Arbeitsbogen der Betriebsprüfung ergibt ich…

UFSW RV/1162-W/05Voraussetzungen für die Befreiung eines eigenkapitalersetzenden Kreditvertrages von den Rechtsgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.09.2008Teil 1/2

…30 % des jeweiligen ausschüttungsfähigen Gewinns für die Rückzahlung verwendet werden. Eine bestimmte Ratenhöhe wird ausdrücklich ebenso wenig vereinbart wie bestimmte Rückzahlungstermine; das Darlehen wird grundsätzlich zinsenlos gewährt. Das Darlehen wird als eigenkapitalersetzende Leistung angesehen. 2. Die C-AG hat bis zur vollständigen Tilgung des gegenständlichen…

UFSW RV/0284-W/02Bewertung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Oktober 1990 in die LH.AG umgewandelt wurde. Da die zinsenlose Nutzung dieses Darlehens einen gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestand gemäß § 2 Z. 3 KVG (§2 Z. 4 KVG, wenn die Nutzung nach dem 31.12.1994 erfolgt) und für diesen Vorgang noch keine Gesellschaftsteuer zur Vorschreibung gelangt…

UFSW RV/1988-W/02Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen in den Jahren 1991 bis 1993
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

…der Bw. unverzinsliches Kapital zur Verfügung gestellt. Gemäß § 2 Z 3 KVG stellt die zinsenlose Nutzung dieses Kapitals einen gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestand dar. Für diesen Vorgang wurde noch keine Gesellschaftsteuer vorgeschrieben. Eine Urkunde über diese Zurverfügungstellung von Kapital wurde lt. steuerlicher Vertretung nicht errichtet. Eine Vereinbarung…

UFSW RV/1016-W/02Unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004

…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem berufungsgegenständlichen Bescheid wurde für die zinsenlose Nutzung des von verschiedenen Gesellschaftern in den Jahren 1995 und 1996 zur Verfügung gestellten Kapitals gegenüber der nunmehrigen Berufungswerberin (Bw.) Gesellschaftsteuer mit 1 % der…

UFSW RV/0441-W/02Unverzinsliche Hingabe einer Darlehensvaluta
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…nunmehr, dass bei einem Darlehen, das im Jahre 1986 zugezählt worden sei und bei welchem mit dem bekämpften Bescheid die Nutzung des zinsenlos zur Verfügung gestellten Kapitals ab dem Jahr 1992 der Gesellschaftsteuer unterworfen wurde, die Vorfrage seitens der Behörde zu untersuchen gewesen wäre, welche…

UFSW RV/1853-W/02Unterbrechung der Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…der Bw. seitens ihrer Gesellschafterin IM. per 11.5.1994 die zinsenlose Nutzung eines unverzinslichen Darlehens in Höhe von S 12,499.200,00 zur Verfügung gestellt wurde. Mit Bescheid vom 18. September 2000 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien der Bw. für…

BFG RV/7102335/2012Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens in einen Gesellschafterzuschuss und Stundung oder auflösend bedingter Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.11.2018Teil 2/2

…€ und 119.936,31 €) im Ausmaß von 7.125,24 €. Mit Bescheid vom 23.02.2012 Gesellschaftsteuer für die zinsenlose Nutzung der Gesellschafterdarlehen in Höhe von 890.655.37 € im Ausmaß von 4.408,74 €. Dazu ist folgendes zu sagen:…

UFSW RV/2525-W/02Entstehung der Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2005

…A.F. tatsächlich, wie ursprünglich behauptet wurde, ein Darlehen von insgesamt S 3,000.000,00 erhalten hat und somit die Steuerschuld für die zinsenlose Nutzung des Darlehensbetrages entstanden ist. In einem am 4. Oktober 2004 durchgeführten Erörterungsgespräch brachte die Bw. dazu glaubhaft vor, dass…

UFSW RV/2490-W/02Anwendbarkeit des Artikel 4 Absatz 2 der Kapitalansammlungsrichtlinie in Österreich; unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…von einer Bemessungsgrundlage von S 12.076.658,19 (das entspricht € 877.644,98) = S 120.767,00 (das entspricht € 8.776,48) für die zinsenlose Nutzung des von diversen Gesellschaftern in den Jahren 1995 - 1998 zinsenlos zur Verfügung gestellten Kapitals fest…

BFG RV/7105733/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 3/3

…€ 180.971,74 ist daher zu Recht erfolgt. 3.2.4. Gesellschaftsteuer für die zinsenlose Nutzung der überlassenen Kapitalbeträge Ein Fall in dem von vornherein die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…lit. b KVG) erfüllt (VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Darlehensgewährung. Gegenstand der freiwilligen Leistung ist die zinsenlose Nutzung des Kapitals und damit der ersparte Zins im Zeitpunkt der Darlehensgewährung (VwGH 16.12.1993, 92/16/0065). Die…

BFG RV/7105733/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 1/3

…Zinsenverzicht 2010 | € 180.971,74 | 1% | € 1.809,72 | ***7*** | GesSt | Zinsenlose Nutzung 2007-2012 | € 3.591.862,15 | 1% | € 35.918,62 Die Gebührenbescheide enthalten im Spruch alle einen Hinweis auf…

BFG RV/7105733/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 2/3

…7*** insofern abzuändern, als die Gesellschaftsteuer für die "zinsenlose Nutzung 2007-2012" ausgehend von einer Bemessungsgrundlage iHv insgesamt € 867.529,09 mit insgesamt € 8.675,29 (anstatt mit € 35.918,62) festzusetzen sowie die übrigen Beschweden als unbegründet abzuweisen. 10. Mitteilung des…

UFSW RV/1401-W/02Zinsenlose Überlassung der Nutzung des Kapitals
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2004

…Privatdarlehen" aufgenommen wurden. Diese zinsenlose Überlassung der Nutzung des Kapitals wie sie im gegenständlichen Fall erfolgt ist, unterliegt somit nach dem oben Gesagten im Berufungsfall nach § 2 Z. 3 lit b KVG (idF vor BGBl. 629/1994 für die Nutzung des Kapitals in den Jahren…

UFSW RV/1672-W/04Gewährt der Alleingesellschafter einer GmbH ein zinsenloses Darlehen, liegt eine Nutzungseinlage vor, wenn nicht ausreichend erwiesen ist, dass die Darlehenshingabe objektiv den wirtschaftlichen Erfolg hatte, Eigenkapital zu ersetzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…Da der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gewährte Vorteil, ein Darlehen zinsenlos nutzen zu können, steuerrechtlich kein einlagefähiges Wirtschaftsgut ist, können die durch die Nutzungsüberlassung ersparten Aufwendungen des Gesellschafters bei der Gesellschaft nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Vice versa können beim Gesellschafter keine fiktiven Zinseinnahmen…

BFG RV/5100110/2012Nutzungsüberlassung einer Luxusimmobilie durch eine Stiftung an den Stifter über dazwischen geschaltete Tochtergesellschaften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2016Teil 8/9

…in einem konkurrierenden Marktumfeld agierender Vermieter hätte einem fremden Mieter ohne schriftlichen Nachweis über die Nutzungsbedingungen die Räumlichkeiten nicht überlassen und keinesfalls - wie im gegenständlichen Fall - Mieten beinahe ein Jahr lang zinsenlos gestundet und Betriebskosten vorfinanziert. Vermieter verlangen regelmäßig einen Nachweis darüber welche Ausstattungen und…

BFG RV/2100284/2017§ 16 EStG: Kosten der Arbeitssuche (Nutzung des Kfz des Vaters)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2023Teil 2/3

…diesen Eindruck. Dazu kommen die bereits erörterten Dokumentationsdefizite bei der Vertragsgestaltung und Abrechnung der zu beurteilenden Kfz-Nutzung. Schließlich stellt sich auch die Frage, weshalb der Vater - zumal als familienfremder Geschäftspartner - auf die (zinsenlose) Abgeltung der Kfz-Nutzung bis Ende 2015 gewartet haben sollte, anstatt…