…1 Z. 2 EStG liege ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, bezogen worden wären. Da sich die Zeiträume der Lohnzettel der Fa. Fa GmbH (02.06. bis 21.12.2008) und…
…mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der Bw. zieht nun die Abgabenberechnung in Zweifel und begründet dies im Wesentlichen damit, dass er ab 2. August 2004 nur bei einem Dienstgeber beschäftigt gewesen sei. Der (zeitweise) gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die Bezüge hintereinander bezogen wurden. Da somit die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 für die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides 2013…
…in dem der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 (zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden) gegeben ist - im Rahmen der Veranlagung erfasst, dann besteht im Veranlagungsverfahren keine Bindung an die…
…ausübe und nur über eine geringe Schulbildung verfüge, könnte keine sachliche Unbilligkeit begründen. Die Einhebung einer Einkommensteuernachforderung aufgrund mehrerer zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezüge sei nicht unbillig, weil es sich dabei lediglich um die Auswirkung genereller Normen handle. Der behaupteten persönlichen Unbilligkeit der Einhebung hielt das…
…1997: zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (vgl abgedruckte Lohnzettel am Ende des angefochtenen Bescheides),andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte iHv saldiert 1.495,24 €, das sind umgerechnet 20.574,95 öS und somit mehr als die 10.000 öS-Grenze; 1998: gleichzeitiger Bezug…
…eine Schätzungsberechtigung schon dem Grunde nach nicht zukommt. Gemäß der Bestimmung des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG (zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte) hat eine Pflichtveranlagung zu erfolgen und war daher die Einkommensteuer 2001 spruchgemäß festzusetzen. Beilage: 1 Berechnungsblatt Graz, 18. Mai 2004
…des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die die Bezüge aus den beiden Arbeitsverhältnissen hintereinander bezogen wurden. Das Finanzamt hat allerdings, von der Bw. nicht…
…Einkünfte enthalten sind, der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut den von den jeweiligen Arbeitgebern der Bw. dem Finanzamt übermittelten Lohnzetteln war die Bw. im Zeitraum vom…
…der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 4. Erwägungen Ad) Pendlerpauschale In der Beschwerdevorentscheidung wurde ein Pendlerpauschale in Höhe von 984,00 Euro sowie ein Pendlereuro in Höhe…
…Pflichtveranlagung vorlägen, da der Bw. im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von zwei oder mehreren Arbeitgebern erhalten habe. Deshalb sei eine Zurückziehung seines Antrages nicht möglich. Im fristgerecht eingebrachten Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wies der Bw. darauf…
…Z. 2 EStG 1988 die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorlägen, da die Bw. im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von zwei oder mehreren Arbeitgebern erhalten habe. Aufgrund des zusätzlichen Einkommens vom A, das vorweg unversteuert geblieben sei und das im Veranlagungsjahr 2008 nicht vorgelegen sei…
…der LStR 2002 meinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2007 im Rechtsmittelverfahren zurück." Das Finanzamt wies die Berufung mit der Begründung als unbegründet ab, dass die Bw. im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von zwei oder mehreren Arbeitgebern erhalten habe, weshalb die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 41 Abs…
…ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2…
…zu veranlagen, wenn… 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, kann ein vom Steuerpflichtigen gestellter Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch dann nicht zurückgezogen werden, wenn er…
…ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut Lohnzettel war der Bf durchgehend vom 27. Februar bis 31.Dezember…
…2 leg. cit. zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben jedoch gemäß § 41 Abs. 4 leg. cit. Bezüge, die nach § 67…
…2007 zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkommen bezogen habe. Da damit ein Pflichtveranlagungsfall im Sinne des § 41 Abs. 1 Zif. 2 EStG 1988 vorliege, sei die Rücknahme des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich. In dem dagegen fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag bestritt die Bw., im Jahr 2007 gleichzeitig…
…ebenfalls mit lohnsteuerpflichtigen Bezügen, tätig. Dies ist, wie bereits die Abgabenbehörde erster Instanz in ihrer Begründung zur Berufungsvorentscheidung vom 18. Februar 2004 ausführte, durch einen EDV-übermittelten Lohnzettel belegt. Somit hat die Steuerpflichtige im Kalenderjahr 2002 zeitweise gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte von zwei verschiedenen Arbeitgebern erhalten…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung dann vorzunehmen sei, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden seien. Dieser Tatbestand treffe im vorliegenden Fall zu, weil eine Überschneidung der Lohnzettel der Firma G…