…Ziel für alle Beteiligten wäre es gewesen, aus der gesamten Konstruktion einen Gewinn zu erzielen. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise wären daher sämtliche Umsätze und Betriebsergebnisse, die unter der Bezeichnung "I" erzielt worden wären, jenen Personen zuzurechnen, welche das wirtschaftliche Risiko (Gewinne, Verluste) aus der gesamten Konstruktion…
…für die Beurteilung ist grundsätzlich die nach außen erscheinende Gestaltung der Dinge, während der rechtlichen Gestaltung nur so weit Bedeutung zukommt, als sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (siehe VwGH 27.2.2002, 99/13/0062). Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen sind nach § 23 Abs…
…sei die Beteiligung an der ***I-GmbH*** zur Gänze wertberichtigt worden. Da die Bf. allerdings durch den Kauf der Anteile wirtschaftliche Eigentümerin an der Beteiligung geworden sei, trage sie auch das damit verbundene Risiko des Wertverlustes. So im BP-Bericht ausgeführt werde, dass die Bf…
…liege, dass der Kunde auf Verlangen der ECK GmbH verpflichtet sei, die Anlage zum vereinbarten Preis zu kaufen. Der Kunde trage sohin das wirtschaftliche Risiko der Wertminderung. Der Kunde seinerseits habe also kein Wahlrecht bezüglich des Erwerbes der Anlage, sondern eine Verpflichtung diese zu kaufen…
…diesen das wirtschaftliche Eigentum am Ende des Record-Tages bestehen, damit die Gewinnanteile steuerlich zuzurechnen sind (§ 32 Abs. 4 Z 1 EStG 1988; siehe Rz 69126914 ff). Ebenso ist für eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug Voraussetzung, dass die beteiligte Körperschaft ein angemessenes wirtschaftliches Risiko trägt und…
…in welchen trotz beiderseitiger Vertragserfüllung eine Beendigung der Rechtsbeziehung für eine der beiden Parteien wünschenswert erscheint. Auch in diesem Zusammenhang geht der Bw. ein im Verhältnis zu Dritten nicht übliches wirtschaftliches Risiko ein, da er keine Möglichkeit hat durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zu beenden…
…Das Handeln müsse für fremde Rechnung erfolgen. Das bedeute, dass das wirtschaftliche Risiko, das mit der besorgten Leistung verbunden sei, nicht vom Besorgenden getragen werde. Die für die besorgte Leistung geltenden Vorschriften seien auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden und damit sie ergebe sich dass die…
…Versicherungscharakter dadurch, dass von der Versicherungsgesellschaft ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch eine Lebensversicherung typischerweise abgedeckten Risiken sind der Tod (Todesfallrisiko) oder die ungewisse Lebensdauer (Langlebigkeitsrisiko). Bei…
…des Bankwesengesetzes). Als Geldeinlagen bei Kreditinstituten gelten auch von Kreditinstituten treuhändig oder zur Verwaltung aufgenommene Gelder, für deren Verlust sie das wirtschaftliche Risiko tragen. (b) Zinserträge aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten, denen ein Bankgeschäft zugrunde liegt.“ Das Kriterium des Zinscharakters setzt voraus, dass die entsprechenden…
…Das eigene Vorbringen der Bw. spricht daher ebenfalls dafür, dass die Bestandfreimachung noch durch die Verkäufer und auf deren wirtschaftliches Risiko erfolgten und dass die Bw. bloß den Verkäufern gegenüber einen (wie sie glaubte vollständigen) Kostenersatz für die Bestandfreimachung leistete. Es wird in der Berufung…
…das Vertragsverhältnis jederzeit (und damit insbesondere auch bei Beginn einer allfälligen wirtschaftlichen Krise) von jedem Vertragspartner zum Monatsultimo gekündigt und in der Folge die schuldrechtliche Vereinbarung geändert werden kann. Ein Indiz für ein wirtschaftliches Risiko des Geschäftsführers kann in dieser vertraglichen Gestaltung nicht gesehen werden.…
…Mikrochips nur dann bestellt, wenn bei ihr selbst eine Bestellung der C-Ltd. eingegangen und die Ware auch vorab mittels Swift-Überweisung bezahlt worden sei. Es sei bei diesen Geschäften offenbar ganz bewusst kein wirtschaftliches Risiko eingegangen worden. Die Bw. habe, sobald die Ware vom…
…werbewirksamer Erfolg des Klagevertreters = Bw. gewesen. Nicht zuletzt im Hinblick darauf habe der Bw. diesen Prozess auf sein wirtschaftliches Risiko geführt. Anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung vom 15. Oktober 2008 gab der steuerliche Vertreter zum Streitpunkt "Scheidungsfall" zu Protokoll, nicht in der Lage zu sein…
…abgeschlossen wurden. "Die Gesellschafter-Geschäftsführer treten zu der oa. Gesellschaft in ein Werkvertragsverhältnis, das im Innenverhältnis die Geschäftsführung, auf eigenes und wirtschaftliches Risiko, zum Inhalt hat. Beide Vertragspartner erklären ausdrücklich einen Werkvertrag abschließen zu wollen. Die Errichtung eines Dienstvertrages wird von beiden Parteien nicht gewünscht.…
…Nachschussrisiko für den Fall, dass der Wert des Deckungsstocks unter eine bestimmte Mindestschwelle fällt, sehen kann, so ist das Ausmaß dieses Risikos jeweils im Einzelfall wirtschaftlich zu betrachten. So wird etwa nach Prillinger in Althuber/Griesmayr/Zehetner, Handbuch Versicherungen und Steuern, a.a.O., S…
…erzielt hat. Grundsätzlich ist dies diejenige, die diese Einkünfte auf eigene Rechnung und eigene Gefahr (wirtschaftliches Risiko) erwirtschaftet hat. Ausschlaggebend dabei ist, wer über eine Einkunftsquelle wirtschaftlich verfügen kann. Nicht wesentlich ist, wer das wirtschaftliche Eigentum an den Wirtschaftsgütern, die zur Einnahmenerzielung eingesetzt werden, hat…
…GS-GF für die Bf. tätig geworden sei und dass die Tätigkeit des GS-GF für die Bf. für den GS-GF ein wirtschaftliches Risiko in sich berge. Dass der GS-GF (Zitat:) "in den betrieblichen Organismus der ***Bf1*** eingegliedert ist, ist für uns (=…
…GS-GF für die Bf. tätig geworden sei und dass die Tätigkeit des GS-GF für die Bf. für den GS-GF ein wirtschaftliches Risiko in sich berge. Dass der GS-GF (Zitat:) "in den betrieblichen Organismus der ***Bf1*** eingegliedert ist, ist für uns (=…
…die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt. Begründend wurde dazu wie folgt ausgeführt: "Grundsätzlich erfolgte beim gegenständlichen Objekt die Errichtung durch die Beschwerdeführerin als Auftraggeberin und Bauherrin auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Im Zeitpunkt des Ankaufes der Liegenschaftsanteile (2015) lag rechtlich bzw. faktisch folgende Situation vor: …
…Tatsächlich war das gesamte wirtschaftliche Risiko somit klar auf Seiten des Fruchtgenussberechtigten. …. Insbesondere durch die Eintragung der neugestalteten Rechtsverhältnisse im Grundbuch war der Sachverhalt auch der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt und durch das Vermietungsrisiko und die vollständige Kostentragung im gestamten Prüfungszeitraum hat der Fruchtgenussberechtigte tatsächlich…