…von Beteiligungen in eine Privatstiftung anzuwenden. Weiters meinte die Bw., das Wiener Verfahren sei laut Richtlinien primär dann anzuwenden, wenn keine unvorhersehbaren wirtschaftlichen Entwicklungen vorlägen. Nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Unternehmungen unterliege die Branche, in welcher sich insbesondere MGmbH betätigte, seit Jahren extremen Schwankungen…
…wurde J.S. angeboten. Zudem wurde erstmals angeführt, die Annahmeerklärung des Schenkungsversprechens sei von der Bw. wegen arglistiger Täuschung angefochten worden. Auf den Einwand der absehbaren schlechten künftigen wirtschaftlichen Entwicklung ist wie folgt einzugehen. § 13 Abs. 2 Satz 2 BewG sieht ausdrücklich vor, dass die…
…unter Berücksichtigung der Beteiligung seiner Mitglieder an zurückliegenden und künftigen Projekten und den Anforderungen für künftige Projekte sowie der Notwendigkeit der Bildung von Rückstellungen und Rücklagen, um die EWIV gegen Krisen und mögliche negative wirtschaftliche Entwicklungen zu schützen. Die Generalversammlung beschließt einstimmig aufgrund der langfristigen…
…und die Möglichkeiten der betrieblichen Aktivitäten dadurch stark eingeschränkt waren. Zudem konnte der alleinige Geschäftsführer Herr DI [A] ab Jänner 2009 bis Anfang 2011 aufgrund seiner schweren Erkrankung die Leitung nicht wahrnehmen und sich auch nicht um die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens kümmern. Die Versuche…
…negative weltweite wirtschaftliche Entwicklung hat auch diese Gesellschaft erfasst. Die Vermögenswerte zu den drei Stichtagen der Vergangenheit können daher kein Indikator für den künftigen Wert des Unternehmens, dem gemeinen Wert der Anteile, sein. Ertragswerte: Die Ertragswerte der Vergangenheit können im Licht der obigen Entwicklung nicht…
…dieses Ergebnis in die Berechnung einbezogen werden, sofern die wirtschaftliche Entwicklung nicht einen außergewöhnlichen, am Stichtag nicht vorhersehbaren Verlauf genommen hat (VwGH 27.8.1990, 89/15/0124). Im Rahmen der Schätzung sind zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund…
…Zu- oder Abschlag möglich ist. Zu- oder Abschläge vom gemeinen Wert können nach Punkt 4.8. insbesondere bei einer Änderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens gerechtfertigt sein, soweit sie zum Ermittlungszeitpunkt konkret erkennbar war. Nach Vorliegen der teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung, die hinsichtlich ihres stattgebenden Teiles…
…11.6.1991, Zl.90/14/0175): "Der Teilwert ist ein objektiver Wert, der nicht auf der persönlichen Auffassung des einzelnen Steuerpflichtigen über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung, sondern auf der allgemeinen Verkehrsauffassung beruht, wie sie in der Marktlage am Bilanzstichtag ihren Ausdruck findet. Bei der…
…je Grundbuch R. eine wirtschaftliche Einheit bilden würden. Das Vorbringen, dass diese Liegenschaften eine wirtschaftliche Einheit bilden würden, ist im folgenden umfangreich begründet. Wirtschaftliche Entwicklungen der Liegenschaften ab dem Jahr 1920, Kooperationen bei ihrer Bewirtschaftung sowie die damit zusammenhängenden Vorgänge in der Familie des Stifters…
… 1 Abs. 3 LVO, bei der niemals von Liebhaberei ausgegangen werden dürfe, weshalb die wirtschaftliche Entwicklung nicht zu berücksichtigen sei. Der Bw. erlaube sich die gewünschten Zahlen trotzdem bekannt zu geben, möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Bekanntgabe nicht eine stillschweigende Akzeptanz der Ansicht…
…hat im Übrigen auch die jüngste wirtschaftliche Entwicklung (mit dem drastischen Verfall der Aktienkurse) aufgezeigt. Es erübrigt sich daher auf die im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegte Rentabilitätsberechnung, wonach im Zeitraum 2. 1. 1991 bis 19. 8. 2002 (!) die Entwicklung des DAX Index zu einer…
…um eine Betätigung nach § 1 Abs. 3 LVO. Bei letzteren sei ein Verweis auf die wirtschaftliche Entwicklung sinnentleert und könne somit mangels Eingehen der Betriebsprüfung auf das Berufungsvorbringen keine Stellungnahme hiezu gegeben werden. Hinsichtlich des Kaufs des Betriebsobjektes G. sei festzuhalten, dass mittlerweile auf Grund…
…Aktien, deren Wert von der Entwicklung des Handels an der Börse abhängt, so musste der Bw. auch mit einem Kursverfall rechnen. Von dem Kursverfall, der den Bw. in die wirtschaftlichen Schwierigkeiten gebracht hat, wurde jeder Inhaber dieser Aktien in vergleichbarer Lage (etwa: M-GmbH) betroffen…
…Juni 2006 eindeutig erkennbar/ prognostizierbar war, die nach der VwGH- Rechtsprechung wegen der zum Bewertungsstichtag vorhersehbaren zukünftigen wirtschaftliche Entwicklung bei der Bewertung der in Rede stehenden GmbH- Anteile "zu berücksichtigen" war. Mangels vergleichbaren Sachverhalts lässt sich schon deshalb aus dem VwGH- Erkenntnis 2001/16/0615…
…VwGH 11.1.1963, 0915/61, ist der Teilwert ein objektiver Wert, der nicht auf der persönlichen Auffassung des einzelnen Steuerpflichtigen über die künftige wirtschaftliche Entwicklung, sondern auf der allgemeinen Verkehrsauffassung beruht, wie sie in der Marktlage am Bilanzstichtag ihren Ausdruck findet. Diese Marktlage kommt…
…Freilich kann sich ein Studium trotz gleicher oder ähnlicher Bezeichnung von einem an einer anderen Universität betriebenen inhaltlich auch grundlegend unterscheiden (zB "Natural resources" an der Montanuniversität Leoben und an der Universität für Bodenkultur in Wien). Die technische und wirtschaftliche Entwicklung in praktisch allen Berufszweigen…
…von dem als Mittelwert von Vermögens-. und Ertragswert errechneten gemeinen Wert ein Zu- oder Abschlag möglich ist. Zu- oder Abschläge vom gemeinen Wert können nach Punkt 4.8. insbesondere bei einer Änderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens gerechtfertigt sein, soweit sie zum Ermittlungszeitpunkt konkret erkennbar…
…leichten) "Beruhigung" der Verlustsituation führen, nicht aber zu einer Trendwende, weil eben das Angebot des Bw. auf Grund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung nur einem immer kleiner werdenden Kundenkreis dienlich war. Der Bw. hat zwar 1994 den Grafikcomputer aufgerüstet, 1998 eine EDV-Anlage geleast und…
…dass vorläufige Bescheide vor allem dann erlassen werden dürfen, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind. So kann für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt, die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre bedeutsam sein (Ritz, BAO-Kommentar², § 200, Tz. 5). Sprechen die Umstände eher für…
…erforderlichen Bekanntheitsgrad und wirtschaftlichen Rückhalt bei einem Verlag verfüge. Es sei daher praktisch unmöglich, in Form einer Prognoserechnung die wirtschaftliche Entwicklung der kommenden Jahre abzuschätzen. Die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit in diesem Marktsegment sei zweifellos gegeben. Die Umsetzung sei jedoch in hohem Maße von den wirtschaftlichen, finanziellen…