…Stürzlinger, in Lang/Schuch/Staringer/Rust (Hrsg) KStG2 (2016) § 8 Rn 242). Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Untergangs des Verlustvortragsrechts mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraums in Verbindung. Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzugs ist…
…| 49,58 | 31,84 Durch die Umschuldung des Kredits von Schweizer Franken auf japanische Yen mit einer Zinsenreduktion von (nach Angaben des Bw.) zwei Drittel liegt ab 2000 eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsweise vor. Der VwGH sprach im Erkenntnis vom 29.4.2010…
…nach der Entstehung des Exekutionstitels die rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse in einem wesentlichen Punkt geändert haben und damit die objektiven Grenzen der Bescheidwirkungen andere geworden sind, wenn der Bescheid (auf Grund einer wesentlichen Änderung der Sach- und Rechtslage) nicht mehr in derselben Form ergehen…
…Betriebes als Vorratsgelände und Industrieerwartungsland bezeichnet werden könne oder konnte. Der Bw. seien keine den Erklärungen und Bescheiden entnehmbare wesentliche Änderungen der bebauten Fläche bekannt. Es dürfte sich hiebei um eine Schutzbehauptung der Behörde handeln. Die Argumente hinsichtlich des Erschließungszustandes seien nicht prüfbar oder entbehrten…
…03.2005, 2004/16/0252 (Betrieb einer Weinbar, Jugendtreff mit Clubbings) die wesentliche Erkenntnisquelle; entscheidend ist demnach die Änderung der Wirtschaftsführung; eine bloße Verlustaufholung (oder Überschreitung der bisherigen Verluste durch Einnahmen) wird in diesem Erkenntnis keineswegs als ausreichend für eine Einkunftsquellenvermutung erachtet, zumal ja lt…
…seiner tatsächlich steuerbaren Geschäftsführerbezüge dem österreichischen Fiskus zugekommen ist. Dennoch hat er 2005 und 2006, offenkundig wider besseres Wissen, diese wesentliche Änderung seiner selbständigen Betätigung der zuständigen Abgabenbehörde, dem Finanzamt Salzburg-Stadt, nicht mitgeteilt (Veranlagungsakt). Er hat wider sein besseres Wissen als Steuerfachmann auch nicht…
…Geschäftsführer erleichtert. 3) Zur Liebhabereibetätigung bzw. Änderung der Art der Bewirtschaftung/Überschusss/Einnahmequelle/Zufallsgewinn Nach der Absicht der Gesellschafter soll in der nächsten Generalversammlung im Oktober 2007 bereits die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden [Anmerkung: Der tatsächliche Beschluss erfolgte laut Firmenbuchabfrage am 27. Mai 2008]…
…in steuerlicher Sicht wohlverhalten, dass keine neuerlichen Verfehlungen bekanntgeworden sind. Dieser Umstand und der Aspekt des Zeitablaufes seit Tatbegehung haben insbesondere den spezialpräventiven Aspekt wesentlich abgeschwächt. Als mildernd zu werten ist überdies die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, die erfolgte Schadensgutmachung laut Abgabenkonto, die oben beschriebene…
…unbegründet ab. In der Entscheidungsbegründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, erst die ab September 2000 erfolgte Mieterhöhung ermögliche die Erzielung eines Gesamtüberschusses in einem absehbaren Zeitraum. Die Mieterhöhung sei somit als Änderung der Bewirtschaftungsart anzusehen. Eine Änderung der Bewirtschaftung habe aber nicht zur Folge, abgelaufene Zeiträume…
…teilweise stattzugeben. Informativ wird darauf hingewiesen, dass eine vom Bw. mehrfach angesprochene Absicht, bei neuerlichem Zinsanstieg Eigenkapital aus seinen Ersparnissen zuzuschießen, eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsweise darstellen würde (§ 2 Abs. 4 zweiter Satz LVO), mit der Rechtsfolge, dass die beiden Vermietungen weiterhin in Hinblick auf…
…Damit sei ab dem mit 7. Juli 1994 erfolgten Erwerb der Geschäftsanteile der Bw. deren wirtschaftliche Identität infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur nicht mit der in jenen Zeiträumen vergleichbar, in denen der Verlust entstanden sei. Daher seien die nachstehend angeführten Verluste…
…oder durch einen anderen Unternehmensgegenstand ersetzt wurde, bis hin zur vorübergehenden Einstellung der Tätigkeit, kann nach Sinn und Zweck der Regelung nicht als wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur angesehen werden (siehe auch Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, Die Körperschaftsteuer KStG 1988 Tz68.4.3 zu § 8)…
…den allgemeinen Preissteigerungen wesentlich erhöht werden, wodurch erstmals ein Einnahmenüberschuss aus der Vermietung dieser Appartements erzielt werden kann (VwGH 24.4.1996, 93/15/0028). Rz 95: Wird die Wirtschaftsführung bereits im zweiten (Veranlagungs-)Jahr einer Betätigung wesentlich geändert, wirkt diese Änderung auf den Beginn…
…Sachverhalt geändert hat. Dem ursprünglichen Bescheid vom 28. März 2022 liegt ein unterschiedlicher Sachverhalt zugrunde, da in den entscheidungsrelevanten Fakten eine wesentliche Änderung eingetreten ist Zunächst anzuführen wäre die Ausstellung eines Behindertenpasses, rückwirkend ab dem 29.11.2021, der eine 80%-Behinderung bestätigt Beweis: Bescheid…
…Die A (deren Mantel) sei Mittel zum Zweck der Beratungstätigkeit der Fa. I GmbH mit einem befristeten Pachtvertrag bis 31. Dezember 2011 gewesen. Die oben angeführten Maßnahmen würden eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur darstellen, die auch zur Aufdeckung stiller Reserven geführt hätte (s. a…
…und neu errichtet wurde sowie die Fassade neu gemacht wurde. Insgesamt belaufen sich die Sanierungskosten auf netto € 69.621,46. Durch diese umfangreichen Maßnahmen ist eindeutig eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung erkennbar. Auch dadurch, dass nach Abschluss der Sanierungsarbeiten rasch wieder ein Mieter gefunden…
…von gesamt 40.000,00 €, die im ursprünglichen Kreditvertrag vom x.x.xxxx nicht vorgesehen waren, eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsart bewirkt, ist aus Sicht der Richterin nicht zu bezweifeln zumal sie nicht Teil der ursprünglich gewählten Bewirtschaftungsart, zu der maßgeblich die Finanzierung der…
…derart wesentliche Änderung der Bewirtschaftung der berufungsgegenständlichen Wohnung gewesen ist, dass diese damit objektiv ertragsfähig geworden ist. Bei Fremdwährungskrediten kommt nämlich zu den in der Regel geringen Zinsen auch ein erhebliches Währungsrisiko, welches den aleatorischen Charakter der Betätigung drastisch erhöht. Insofern wäre daher ein wesentlich…
…01/0321) nicht berechtigt, über einen Antrag eine Sachentscheidung zu fällen, wenn ein gleiches Ansuchen bereits einmal abgewiesen worden und seither keine wesentliche Änderung des Sachverhaltes behauptet worden ist, mögen auch verschiedene Elemente des ursprünglich bestandenen Sachverhaltes nachträglich erhoben worden sein. Identität der Sache im…
…83/16/0053, und vom 26. Jänner 1989, 88/16/0132-0137). Änderungen der Fensteranzahl sind ebenfalls als nicht wesentlich zu betrachten (vgl VwGH vom 17. Oktober 2001, 2001/16/0230 , 0231). Auch Verschiebungen um 0,6 m, zusätzliche Unterkellerung und Vergrößerung eines Zimmers um…