…Berufung geschaffen. Eine Berufung ist dann als wenig erfolgversprechend anzusehen, wenn sich der angefochtene Bescheid auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stützen kann (vgl. etwa VwGH 26.7.1995, 95/16/0018). Bereits oben wurde unter Punkt 1) die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu der den Berufungswerber…
…Gründe, warum jemand ein derart massives Interesse an den Geschäftsunterlagen der Bw. haben könnte, wurden nicht dargelegt. Unter Berücksichtigung aller Umstände muss die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung als wenig erfolgversprechend gewertet werden, weshalb das Finanzamt den Antrag zu Recht gemäß § 212a Abs. 2 lit…
…12.2002 betreffend Abweisung der Aussetzung der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben Berufung erhoben. Darin wurde das Vorbringen im Vorlageantrag vom 16.1.2003 wiederholt, aufgrund dessen die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht ernstlich als wenig erfolgversprechend gewertet werden könne. In einem Vorhalt der erkennenden Behörde…
Hinsichtlich der Lohnsteuer 11/01 wertete das Finanzamt die Berufung jedoch zu Recht als wenig erfolgversprechend. Da die Überweisungsbelege tatsächlich keine Verrechnungsweisungen enthielten, lag keine Entrichtung der Lohnsteuer 11/01 vor. Aus dem auf eine unzutreffende Verrechnung der Überweisungen gerichtete Vorbringen war für das Haftungsverfahren…
…konnte der Berufungswerber aufgrund der Berufung gegen den Zurücknahmebescheid neuerlich eine Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgabenforderung beantragen. Die Aussetzung der Einhebung ist gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Nach…
…konnte der Berufungswerber aufgrund der Berufung gegen den Zurücknahmebescheid neuerlich eine Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgabenforderung beantragen. Die Aussetzung der Einhebung ist gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Nach…
…Begründung ab, dass eine Aussetzung der Einbringung nicht zu bewilligen sei, wenn die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine oder wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet sei. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass der Bw. seit…
…der Tatbestand einer wenig erfolgversprechenden Berufung nicht gegeben ist, dennoch das Vorliegen eines Verhaltens, das auf die Gefährdung der Einbringlichkeit allfälliger Abgaben gerichtet ist, eine Bewilligung der Aussetzung der Einhebung unzulässig macht... Eine andere Auslegung würde dazu führen, dass bei einer erfolgversprechenden Berufung dem selbständig…
…sich allein der Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung entgegen. Das bedeutet, dass auch dann, wenn der Tatbestand einer wenig erfolgversprechenden Berufung nicht gegeben ist, also das Rechtsmittel durchaus Erfolg haben kann, dennoch das Vorliegen eines Verhaltens, das auf die Gefährdung der Einbringlichkeit allfälliger Abgaben gerichtet…
…gemäß § 212a BAO. Dieser wurde mit Bescheid vom 12. Juli 2004 mit der Begründung, die Berufung in der Sache selbst erscheine wenig erfolgversprechend, abgewiesen. Am 30. Juli 2004 wurde gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages Berufung eingebracht. Der Bw. wendet im Wesentlichen ein, mit dem Hinweis…
…haben Ihren seinerzeitigen Aussetzungsantrag vom 04.01.2012 (eingelangt am 05.01.2012) damit begründet, dass gegen die Grundlagenbescheide (d.h. Feststellungsbescheide der ***1*** FA 33 139/7828) erfolgversprechende Berufungen (Beschwerden) eingebracht werden. Bei der Aussetzung gem. § 212a BAO sind zwei unterschiedliche Möglichkeiten zu unterscheiden…
…im Hinblick auf Art. 23 Abs. 2 DBA mit der Rechtslage eindeutig in Widerspruch. Dies ergibt sich auch aus der zitierten Rechtsprechung. Die Berufung ist daher insoweit nach der zuvor zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wenig erfolgversprechend iSd § 212a Abs. 2 lit. a BAO. Soweit sich…
…einmal vom·Antragsteller selbst bestritten werde, seien allfällige diesbezügliche Rechtsmittel als wenig erfolgversprechend im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. a BAO zu betrachten. Auf die entsprechenden Ausführungen im Bescheid vom 18. November 2010 und in der Berufungsvorentscheidung vom 15. Dezember 2010 werde ergänzend verwiesen…
…zu verwenden, in allen anderen Fällen der Einkommensteuerveranlagung das Formular E1. Im Falle der Verwendung des amtlichen Formulars L1 sei die erfolgversprechende Beilage eines Verzeichnisses zur Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie unmöglich, da eine solche im Rahmen der Erzielung ausschließlich lohnsteuerpflichtiger Einkünfte gesetzlich nicht vorgesehen sei. Sinnvollerweise…
…dass die in der Berufungsschrift vorgebrachten Argumente wenig erfolgversprechend erscheinen, insbesondere deshalb, weil die Bestimmungen der DeponieV - § 18 Abs.2 und Abs.4 - im gegenständlichen Fall nicht zum Tragen kommen. In der Hauptsache war am 7.2. 2000 eine abweisende Berufungsvorentscheidung ergangen mit der Begründung…
…Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind am 31. Dezember 2013 anhängige Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Im folgenden Text wird bereits die der neuen Rechtslage entsprechende Terminologie verwendet. Der Beschwerdeführer wurde hinsichtlich der von…
…Serie funktionsfähig und damit absetzbar sind, ist eine Auftragsfinanzierung durch die Österreichische Kontrollbank möglich und wurden diesbezüglich bereits erste erfolgversprechende Gespräche geführt. Der von uns ermittelte positive Verkehrswert wird durch Abtretungsverträge vom 14.2.2000 und vom 2.6.2000 bestätigt, mit denen insgesamt 45 …
…F als Auskunftsperson zu seinen Bestätigungen und vor allem dazu, dass die Kuren in Bad B nach den aktuellen medizinischen Erkenntnissen die einzig erfolgversprechende Behandlungsmethode seines Leidens sei, beantragt. Den Antrag betreffend die Aufwertung des vorobligatorischen Teils der Rente von der liechtensteinischen Pensionskasse halte er…
…als wenig erfolgversprechend (vgl. auch Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 212a Anm 16). Aber auch das Vorbringen, dass die Behörde nicht begründet hätte, warum der Beginn der Zinsenberechnung mit 10. Juli 2006 anzunehmen sei, vermag nicht zu einer positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten der Berufung…
…als wenig erfolgversprechend (vgl. auch Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 212a Anm 16). Aber auch das Vorbringen, dass die Behörde nicht begründet hätte, warum der Beginn der Zinsenberechnung mit 10. Juli 2006 anzunehmen sei, vermag nicht zu einer positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten der Berufung…