…der Bw. und ihrer Vertragspartnerin um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die…
…entstanden sei, grundsätzlich unbeachtlich sei. Bei verschiedenen, durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen einander regelmäßig Umsatzsteuerverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen gegenüber, und die Umsatzsteuerschuld für einen Unternehmer entsteht unabhängig davon, ob der Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung einen Anspruch auf Rückvergütung der Umsatzsteuer hat bzw. geltend…
…korrespondierenden Vorsteueranspruch der Erwerberin für die Verschuldensprüfung nichts gewonnen werden, da bei verschiedenen, durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen (Steuersubjekten) regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber stünden. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme deswegen nicht in Betracht (VwGH 17.9.1997, 93/13/0080). Im Vorlageantrag vom…
…Der Zweck des Säumniszuschlages liegt vielmehr darin, eine ordnungsgemäße und pünktliche Tilgung von fälligen Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen. Bei verschiedenen, durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen einander regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen (Lastschriften) und Vorsteuerabzugsberechtigungen (Gutschriften) gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht fristgerecht entrichtete Umsatzsteuerzahlungen…
…beizupflichten, als selbst bei verflochtenen Unternehmen zwei unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen und eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise schon aus diesem Grund nicht in Betracht kommt. Bei verschiedenen, durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden kann, Säumniszuschläge…
…um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber (siehe auch UFS 28.09.2006, RV/1250-W/06). Dasselbe muss auch…
…zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht…
…der Bw. an der X-GmbH zwei unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen, für die eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Betracht kommt. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Steuersubjekten stehen einander regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf…
…Guthaben erst ab 3.4.2009 am Abgabenkonto des Geschäftspartners ausgewiesen wurde, liegen unterschiedliche Steuersubjekte (Berufungswerberin und Geschäftspartner) vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen…
…D-GmbH unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht fristgerecht…
…geltend gemacht hat, ist für den gegenständlichen Fall irrelevant. Eine derartige gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt nämlich grundsätzlich nicht in Betracht. Auch bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht…
…zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht…
…2005 und damit geraume Zeit nach Fälligkeit der gegenständlichen Umsatzsteuerzahllast. Im Übrigen käme eine derartige gleichsam saldierende Betrachtungsweise schon grundsätzlich nicht in Betracht. Auch bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge…
…zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf…
…um zwei unterschiedliche Steuersubjekte handelt. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht fristgerecht zum…
…Aufgrund des inneren Zusammenhangs mit der urkundlich später erfolgten Schenkung, ist davon aber nicht auszugehen, zumal auch nach der Rechtsprechung des VwGH wechselseitige Schenkungen als entgeltliche Geschäfte zu beurteilen sind (im Fall der wechselseitigen Schenkung zweier Grundstücksanteile: Tausch), s.a. VwGH vom 19.8.1997…
…erfolgt sind. Das Finanzamt übersieht, dass es sich bei den einzigen Zahlungen 6 Monate vor Insolvenzeröffnung um Zug-um-Zug-Geschäfte gehandelt hat, sodass wechselseitige Leistungsverpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft sofort erfüllt wurden und somit keine Gläubigerstellung entstehen konnte. Die Rechtsprechung dehnt das Zug-um-Zug…
…wäre auch der Bw. haftbar, zumal er triftige Gründe, die die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machten, nicht vorgebracht hat. Da laut Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse des zweiten Geschäftsführers GS vom 19. September 2001 dieser über keinerlei Vermögen verfügt, während der Bw. laut Aktenlage Eigentümer…
…daß es sich um einen Dissolutionsvertrag handelt und auch ein wechselseitiger Erklärungsirrtum vorliegt, da eine Gegenleistung lediglich in Höhe des einbezahlten Nominales erfolgen sollte und auch aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen der Parteien über die Werthaltigkeit des Geschäftsanteiles die Vereinbarungen aufgehoben und berichtigt werden." Über die Berufung…
…336.232,18 Euro und bereits erfolgter Rückzahlung iHv 38.255,76 Euro) erging am 04.12.2024. Gemäß Punkt 4.1.3 der Richtlinien zum Fixkostenzuschuss dürften Geschäftsraummieten und Pacht für Zeiträume, in denen das antragstellende Unternehmen direkt von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen war…