…ursprüngliche Lehrvertrag des Sohnes der Bf sei vom 02.09.2016 bis zum 01.09.2019 gelaufen. Das Lehrverhältnis sei durch den Lehrherrn am 02.04.2019 vorzeitig beendet worden. Zur Lehrabschlussprüfung habe sich der Sohn der Bf am 13.09.2019 verspätet (nach Lehrzeitende…
…Juni 2016 die Volljährigkeit erreicht und war bei Antritt der gegenständlichen Lehrstelle mit 3.9.2019 21 Jahre alt. Bezüglich dieser Lehrausbildung wurde zunächst die Familienbeihilfe zuerkannt. Nach vorzeitiger Beendigung des Lehrverhältnisses zur "Medienfachfrau" am 28.11./1.12.2019 (siehe Mitteilung des Dienstgebers), dh…
…etwas Unwägbares gewesen. A. Zur WIEDERAUFNAHME des VERFAHRENS betreffend UMSATZ- UND EINKOMMENSTEUER 2008 bis 2011: Dazu heißt es im Bp-Bericht: „Die BP sieht in der vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit der Abgpfl. auf Grund der Schenkung der Liegenschaft an die Tochter den Tatbestand der Liebhaberei…
…die Vermietung nur einen begrenzten Zeitraum bzw. nicht bis zur Erwirtschaftung eines Gesamtüberschusses aufrecht zu erhalten, (latent) immer gehegt und die vorzeitige Beendigung der Vermietung nicht durch Unwägbarkeiten verursacht worden sei. Daher sei weiters davon auszugehen, dass die Gesamtüberschusserzielungsabsicht auch in den berufungsgegenständlichen Jahren nicht…
…jedoch bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten geplant war: Zunächst sind schon die vom Bw. behaupteten Gründe für die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit (seine Erkrankung bzw. die Erkrankung der Ehegattin - erstmals releviert im Rahmen einer Stellungnahme des steuerlichen Vertreters vom 19…
…Daher wird es, wenn der Steuerpflichtige die Vermietung tatsächlich vorzeitig einstellt, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vorneherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten…
…dass der Bf. die gegenständliche Vermietung freiwillig aufgegeben hat und dass im vorliegenden Fall keine Unwägbarkeiten vorliegen. Bei der gegebenen vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten kann der Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie festgestellt hat, dass im gegenständlichen Fall die (in der…
Hat ein Dienstnehmer einer portugiesischen Gesellschaft im Jahr 2005 sein Dienstverhältnis schuldhaft vorzeitig beendet und wird ihm nach seiner Rückkehr nach Österreich im Jahr 2008 durch Gerichtsurteil eine Schadenersatzleistung gegenüber seinem ehemaligen portugiesischen Arbeitgeber auferlegt, so ist vorweg nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob…
…gutes nachbarschaftliches Einvernehmen mit den Mietern bestanden habe, seien den langfristigen Überlegungen der Eigentümer anzurechnen. 2.2.2.3. Vorzeitige Beendigung - Unwägbarkeiten Aufgrund des Umstandes, dass die Vermietung der WE I mit April 2013 beendet worden sei bzw. in weiterer Folge in der WE II…
…den Einzelfall hinausgehenden Sachverhaltsfragen ab, insbesondere dazu, ob die ursprüngliche Planung der Bf. auf eine die Aufrechterhaltung der Vermietungstätigkeit bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses ausgerichtet war und ob Unwägbarkeiten vorlagen, die zur vorzeitigen Beendigung der Vermietung führten. Linz, am 5. August 2020  …
…sei im Jahr 2016 ein nicht vorhersehbarer Mietenausfall eingetreten, wurde trotz der den Beschwerdeführer treffenden Verfahrensförderungspflicht (§ 270 Abs. 2 BAO) nicht belegt. Schließlich führt die Beendigung aus frei gewählten privaten Motiven im abgeschlossenen Zeitraum grundsätzlich zu Liebhaberei (Ehgartner/Jakom, EStG, 17. A., Rz 263 zu …
…Gesamtüberschusses mit einem Ergebnis von 1997 bis 2006 von - € 6.780,00 beendet, und nach Ansicht des Finanzamtes den Entschluss zur vorzeitigen Beendigung einer ursprünglich zeitlich unbegrenzt geplanten Betätigung erst nachträglich aus privaten Motiven gefasst. Daher sei innerhalb des abgeschlossenen Zeitraumes Liebhaberei gegeben (vgl…
…und das negative Ergebnis 2006 von € 5.650,78 nur zu einem geringen Teil hiedurch beeinflusst worden. Was die vorzeitige - und von der Bw. vorerst als unvorhergesehen dargestellte - Kündigung durch den Mieter 1 anlangt, so gehört eine Beendigung eines Mietverhältnisses zu den gewöhnlichen Ereignissen…
…welcher tatsächlich ja ausschließlich Werbungskostenüberschüsse erzielt wurden, selbst unter Außerachtlassung der vorzeitigen Beendigung die Erzielung eines Gesamteinnahmenüberschusses in einem absehbaren (überschaubaren) Zeitraum nicht zu erwarten war. Schon allein deshalb liegt hier Liebhaberei vor. zu Punkt 8.: Die Bw. haben die vermietete Eigentumswohnung laut eigenen Angaben…
…nehmen (vgl. etwa VwGH 14.12.2015,Ro 2015/16/0005 m.w.N.). Es ist grundsätzlich richtig, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines Studiums eine anspruchslöschende Tatsache ausgelöst werden kann. Diesbezüglich bestehen auch Meldeverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Erstes Studienjahr (Studieneingangs-bzw. Orientierungsphasen lt. …
…Punkt 11 nichts, da vergleichbare Klauseln bei Beendigung von Dienstverhältnissen regelmäßig unterfertigt werden würden. Zusätzlich sei in Punkt 5 der Vereinbarung vom 11.11.2003 dem Geschäftsführer die Möglichkeit eingeräumt worden, durch einseitige Erklärung eine vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zu bewirken. Für diesen Fall…
…von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung durch Eintritt konkreter Unwägbarkeiten nachträglich ergeben habe. Im gegenständlichen Fall führten Probleme dazu, die zunächst auf unbestimmte Zeit geplante Vermietung vorzeitig zu beenden (Entscheidung vom 3.3.2005, RV/0310-G/02). Die…
Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…
…Daher wird es, wenn der Steuerpflichtige die Vermietung tatsächlich vorzeitig einstellt, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern die Beendigung sich erst nachträglich, - insbesondere durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände…
…insbesondere dazu, ob die ursprüngliche Planung des Bf auf eine die Aufrechterhaltung der Vermietungstätigkeit bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses ausgerichtet war und ob Unwägbarkeiten vorlagen, welche zur vorzeitigen Beendigung der Vermietung führten. Eine Revision ist daher nicht zulässig. Klagenfurt am Wörthersee, am 31. Juli 2024