…entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Bedingt vorsätzlich handelt dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG, wer einen…
…verwendet hat. Er hat eine Verkürzung an Mineralölsteuer in Höhe von S 118,00 (entspricht € 8,58) bewirkt. Der Bw. bestreitet, dass er vorsätzlich gehandelt habe. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer eine Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu…
…die innerhalb kürzester Zeit verbucht wurden (22. April 1998 und 24. April 1998). Dies spricht für vorsätzliches Handeln. Das Vorbringen, diese Vorgangsweise habe bei der Vorprüfung zu keiner Beanstandung geführt, vermag den Beschwerdeführer schon deshalb nicht zu entlasten, weil diese angesprochene Buch- und Betriebsprüfung (AB…
…nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich als Geschäftsführer der Fa.M. selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate März, Juli und September 2001 in Höhe von € 40.805,73 nicht spätestens am 5. Tag nach…
…51 Abs. 1 lit. a FinStrG setzt bedingten Vorsatz voraus. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Der…
…93/17/0313; OGH vom 31. August 2001, 14 Os 79/99). Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr…
…Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. § 44 Abs. 3 FinStrG: Auf Verfall ist nach Maßgabe des § 17 zu erkennen; er umfasst auch die Rohstoffe, Hilfsstoffe, Halbfabrikate, Geräte und Vorrichtungen. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich…
…erwiesen gelten kann, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht. Vorsätzliches Handeln beruht nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die…
…Vorlage gefälschter Verzollungsunterlagen betrügerisches Handeln vorzuwerfen sei. Ein Erlass der Einfuhrabgaben gem. Art. 239 Abs. 1 zweier Anstrich ZK komme daher nicht in Betracht. Auch in der nunmehr angefochtenen Berufungsvorentscheidung vom 7. Juni 2010 bleibt das Zollamt dabei, dass vorsätzliches Handeln und damit betrügerische Absicht…
…82/17/0040, 19.04.1988, 86/14/0049), weshalb ein vorsätzliches Handeln des Beschuldigten ausscheidet. Grobe Fahrlässigkeit erfordert, dass ein objektiv besonders schwerer Sorgfaltsverstoß auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist (2 Ob 115/78, 8 Ob 229/78). Selbst die Missachtung einer grundlegenden Norm muß…
…a FinStrG und § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Betracht. Beide Delikte setzen in der subjektiven Tatseite zumindest bedingt vorsätzliches Handeln voraus, bei § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG tritt noch das Erfordernis der Wissentlichkeit hinsichtlich des Verkürzungserfolges hinzu. Die Begründung des angefochtenen Bescheides…
…des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten, bewirkt. Vorsätzlich handelt nach § 8 Abs. 1 FinStrG, wer einen…
…Sachverhaltsbezogene, für ein vorsätzliches Handeln sprechende Umstände wurden nicht aufgezeigt. Nachdem sich auch aus der Aktenlage keine Anhaltspunkte ergaben, die Rückschlüsse auf ein vorsätzliches Verhalten des Berufungsführers erlaubten, kann dem Berufungsführer gegenständlich eine Abgabenhinterziehung nicht zur Last gelegt werden und war die Frage der Verjährung…
…auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen, zumal die Manipulation von Parkscheinen nicht mehr auf fahrlässiges Verhalten zurückgeführt werden kann, sondern Ihr Verhalten bereits vorsätzliches Handeln beinhaltet, weshalb daher Ihr Verschulden als erheblich angesehen werden muss.Somit sind sowohl die objektiven, als auch die subjektiven Voraussetzungen…
…Steuerberater damals von einer für alle Abgabepflichtigen wirkenden EU-Richtlinienwidrigkeit der Kammerumlage und daher von einer nicht mehr gegebenen Entrichtungspflicht ausgegangen ist, so ist er damit gemeinsam mit dem Leiter des Rechungswesens einem Rechtsirrtum unterlegen, welcher vorsätzliches Handeln im Sinne des § 49 Abs. 1 lit…
…Brunhilde G und Margit H aufgebracht worden. Für Anita M wäre ihr Gatte als handelnde Person in Erscheinung getreten. Gleichzeitig hätte Margit H einen Wechsel des Gerhard M zu Gunsten Hans L in etwa gleicher Höhe als Bürgin unterschreiben müssen (es wäre um Schulden von…
…aus, eine Abgabenhinterziehung erfordere nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorsätzliches Handeln und liege daher nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, sondern könne erst dann als erwiesen gelten, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststehe. Für das Vorliegen des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung sei entscheidend…
…wobei es im Wesentlichen eine verspätete Abgabe der Steuererklärungen war, trotz Erinnerung und Zwangsstrafe. Dass in diesem Zusammenhang nur ein vorsätzliches Handeln angenommen werden kann, ergibt sich schon aus der fachlichen Kompetenz des Beschuldigten. In rechtlicher Hinsicht hat der Beschuldigte neben dem Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung…
Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
…Ra 2019/13/0038). Nach ständiger Rechtsprechung genügt es folglich somit auch bei der Frage, ob vorsätzliches Handeln vorliegt, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten…