…sondern eine verwaltungsbehördliche Zuständigkeit anzunehmen (VwGH 20.7.1999, 94/13/0059; VwGH 17.12.2002, 2001/14/0155). Die solcherart vorgenommenen Amtshandlungen der Finanzstrafbehörde, beispielsweise eine Hausdurchsuchung, werden auch nicht dadurch rechtswidrig, dass - wie im gegenständlichen Fall - nachträglich eine gesicherte gerichtliche Zuständigkeit eingetreten ist…
…dabei nicht um eine Strafzumessungsregel, sondern um eine Bestimmung, welche generell bei allen verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren, welche einen Spruchsenat zugewiesen sind, das Höchstmaß der Freiheitsstrafe auf drei Monate begrenzt. Liegt daher verwaltungsbehördliche Zuständigkeit - wie im vorliegenden Fall - vor, ist das Entscheidungzeitrecht günstiger, zumal die Zulässigkeit der…
…39 Rz 17 zum Rechtsschutz im Falle einer Beschlagnahme von Verfallsgegenständen aus: Vor der Erlassung des Beschlagnahmebescheides durch die Behörde kann die vorläufige Beschlagnahme als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS (ab 1.1.2014: vor dem Verwaltungsgericht) bekämpft werden …
…zitierten Gesetzesstelle) bedarf. Werde ein entsprechender Bescheid erlassen, verliere ein allfälliger [vorhergegangener] Akt einer unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt seine Eigenschaft als tauglicher Beschwerdegegenstand. Ganz anders sei die Konstellation im Falle der Einhebung einer vorläufigen Sicherheit (§ 33 LSD-BG) zu sehen, bei welcher ein direkter…
…befinden, sind dem Gericht zu übergeben. Zugleich ist das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen. Abs. 5: Wird durch die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 202 Abs. 1 eingestellt oder wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so…
…39 Rz 17 zum Rechtsschutz im Falle einer Beschlagnahme von Verfallsgegenständen aus: Vor der Erlassung des Beschlagnahmebescheides durch die Behörde kann die vorläufige Beschlagnahme als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS (ab 1.1.2014: vor dem Verwaltungsgericht) bekämpft werden …
…S 41). Daher war das Erkenntnis des Spruchsenates im Umfang des Spruches des Erkenntnisses des Finanzstrafsenates des BFG aufzuheben und das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen. Diese Entscheidung ist ein verfahrensleitender Beschluss. Zur Unzulässigkeit der Revision: Zum Spruchpunkt Einstellung des Verfahrens: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…Un-)Zuständigkeit der Republik Österreich in beim BFA nach der Dublin III Verordnung anhängigen Konsultationsverfahren. In Eventu wurde beantragt, dass den griechischen Aufnahmegesuchen zugestimmt werde. Zusätzlich wurde die Erlassung von einstweiligen Anordnungen nach dem Unionsrecht beantragt, damit die Antragsteller 1. bis 5. vorläufig nach Österreich…
…Behandlung der Angelegenheit im Senat die Zuständigkeit des Senates zur Fassung des Beschlusses gegeben ist (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren2, § 272 BAO Anm. 8 und Ellinger et al., § 272 BAO, Anm. 18); bedeutet nicht, dass ein derartiger Beschluss des Berichterstatters nur vorläufige Wirkung bis zur Behandlung der…
…f). Die erwähnte gegebenenfalls unabdingbare Befugnis zur vorläufigen Begrenzung der Akteneinsicht hat gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2 FinStrG idF BGBl I 2012/112 auch in den Fällen gegolten, in welchen bei finanzstrafbehördlicher oder gerichtlicher Zuständigkeit zur Klärung einer finanzstrafrechtlichen Verdachtslage eine Prüfung im Sinne…
…Abs. 2 GSpG nur berechtigt gewesen, die Räume zu betreten, nicht jedoch dazu die Videokameras abzukleben sowie die Alarmanlage abzumontieren und die Geräte ohne Androhung der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vorläufig zu beschlagnahmten. Nach § 50 Abs. 4 GSpG seien die Organe der Finanzpolizei berechtigt…
…wenn sie z.B. aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des…
…aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des Strafverfahrens aktenkundig zu machen…
…aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 83 Abs.1 FinStrG ist die Einleitung des Strafverfahrens aktenkundig zu machen…
…aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des Strafverfahrens aktenkundig zu machen…
…6); diese Fälle sind nach Maßgabe des § 8 ArtHG 2009 als verwaltungsbehördliche Finanzvergehen strafbar (siehe Abschnitt 7.1.2.). Die Genehmigungs- und Bescheinigungspflicht gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist in Abschnitt 4.1. (Einfuhr in die Union) und die Genehmigungs- und…
…Günter Schmid, Rechtsanwalt, Hafferlstraße 7, 4020 Linz , wegen der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt der Finanzpolizei Team X für das Finanzamt Linz, Geschäftszahl: xx/x am 01.12.2015 ab ca. 11:30 Uhr in der S.-Straße, L. durch Betreten des verschlossenen Lokales durch…
…wenn sie z.B. aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des…
…wenn sie z.B. aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des…
…VG wegen behaupteter Rechtsverletzung durch am 12. Juli 2017 im Geschäftslokal YYY ausgeübte verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt erhoben und dabei zum Sachverhalt ausgeführt: Organe der Finanzpolizei BBB hätten im Geschäftslokal der Beschwerdeführerin mit der Anschrift YYY am 12. Juli 2017 für das Finanzamt Steyr eine…