…die österreichische Umsatzsteuer hat selbstredend auch für den Fall bestanden, dass gar keine Zweigniederlassung in Deutschland bestanden hatte, sondern nur vorgetäuscht worden wäre. Die weitere Pflicht zur Einreichung einer Voranmeldung bei der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde war gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend…
…beschriebene Einrichtung seiner Identität als deutscher KFZ-Händler mit Anschrift im Büro seines deutschen Steuerberaters in Deutschland steuerpflichtige Umsätze entstanden wären, obwohl der deutsche Fiskus die Büroräumlichkeiten des D nicht als seine Niederlassung akzeptiert hatte (siehe oben) und obwohl ihm als langjährigen Unternehmer und branchenerfahrenen…
…K. führte aus, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vorgetäuscht wurden. Dies hätte die Berufungswerberin und deren Vertreter aufgrund der Lieferscheine erkennen bzw. wissen müssen. Bei diesem Wissensstand sei eine Ausfertigung von Bruttogutschriftsrechnungen an die Niederlassung in K. mit ausgewiesener Umsatzsteuer nicht zulässig gewesen. Frau Mag. O…
…sei bei der Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Abgabenschuld der erhöhte Steuersatz von € 425,00 mit eingedacht worden. Grund dafür sei die Tatsache gewesen, dass derselbe Kraftstoff unmittelbar zuvor in Deutschland als steuerbefreiter "Rust Cleaner" deklariert wurde. Der erhöhte Steuersatz betrage gemäß § 3 Abs…
…die DT/Deutschland (für die es auch keine Unterlagen gibt). Wenn das Hauptvolumen der erwarteten Umsätze - 10.000.000,00 € - wie vom Steuerberater geschildert, ohnehin in Deutschland lag, so ergibt die "Rechtelieferung" nach Österreich von vorneherein keinen Sinn. Wenn aber tatsächlich die Niederlassung die…
…wurde, sei bei der Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Abgabenschuld der erhöhte Steuersatz von € 425,00 mit eingedacht worden. Grund dafür sei die Tatsache, dass derselbe Kraftstoff unmittelbar zuvor in Deutschland als steuerbefreiter "Rust Cleaner" deklariert wurde. Der erhöhte Steuersatz betrage gemäß § 3 Abs…
…Beweismittel, das Ergebnis der Auswertung des zusammen mit dem Zollfahndungsamt München erhobenen Sachverhaltes. Der Sachverhalt hat sich dem Zollamt aus den Ermittlungsergebnissen in Deutschland und in Österreich erschlossen, im speziellen aus der umfangreichen Telefonüberwachung. Das Zollamt konnte sich auf beispielsweise folgende Beweismittel stützen: - Telefonüberwachungsprotokolle [Telefongespräche…
…K. KEG" und "F. P. GmbH" federführend gewesen sei, insofern als unrichtig, alsdie letztgenannte Kapitalgesellschaft eine in Deutschland registrierte GmbH nach deutschem Recht sei, bei der Herr K. weder Geschäftsführer, noch Gesellschafter sei und daher auch nicht federführend tätig gewesen sein könne, schloss daraus, dass…
…aus Vorarlberg und Tirol. Die Veranstaltung hat übrigens in Bg stattgefunden. Eine Anfragebeantwortung der FLD Vorarlberg (854-6/97), die aufgrund einer Anfrage unserer Kanzlei ergangen ist, bestätigt, dass die zum DBA Deutschland getroffenen Aussagen auch auf das DBA Liechtenstein anzuwenden sind. Unter anderem wird…
…Bestätigung der A Bank, B, dass der Berufungswerber in den Jahren 1990 bis 1998 ein Privatkonto unterhalten habe, dass er über dieses Konto Zahlungen geleistet habe und die Niederlassung in Gmd2 des Öfteren kontaktiert habe, Bestätigung der He Versicherungs AG, St, dass der Berufungswerber bis…
…wenn die Bw. mit einem vorgetäuschten Vertragswerk nur ihre eigene steuerliche Bemessungsgrundlage mindern wollte. Aus dem Briefpapier der P-O Limited ist ersichtlich, dass dieser Konzern Gesellschaften in Russland und Zypern unterhält. Aus den Firmenbuchauszügen und dem aktenkundigen Schriftverkehr ist eindeutig ersichtlich, dass eine Verbindung…
…der Einkommensteuer 2014 gemäß seiner ESt-Erklärung vom 27.Febr 2016 anstrebt, als nicht berechtigt. 1. Die in den abgabenrechtlichen Verfahrensbestimmungen normierten Mitwirkungspflichten der Abgabepflichtigen dienen der aus § 114 BAO resultierenden Verpflichtung der Abgabenbehörden, eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch eine nachprüfende Kontrolle der Besteuerungsverhältnisse sicherzustellen…
…nicht in der vom Unternehmen gewählten Art (elektronisch) erstellt hätte. Unterschiedliche Firmenstempelabdrucke zeigten dies überdies klar auf. Desgleichen ist die Auskunft der ungarischen Behörden dem Beschwerdeeinwand, ***2*** hätte keine Zweifel an der Existenz der ***7*** Kft. gehabt, entgegenzuhalten: Der ausländischen Finanzbehörde wären keine Niederlassungen dieses…
…ihrem Schweizer Unternehmenssitz zu ihrem in Lochau, Österreich, gelegenen Auslieferungslager, sohin über die Verfügung ihrer Ware zu ihren eigenen Handen, anstatt lediglich hierüber eine Proforma-Rechnung zu erstellen, eine Handelsrechnung ausgestellt und damit einen Leistungsaustausch (Lieferung von Ware) zwischen Verkäufer und Käufer vorgetäuscht und dadurch…
…die feste Niederlassung auf dem Schiff ein zweckdienlicher Anknüpfungspunkt ist, weil die Dienstleistungen dort an den Verbraucher erbracht werden. Nichts anderes kann im gegenständlichen Fall gelten. Zieht man die üblichen von der Bw. an die Pflegefamilien verrechneten Sätze heran, so hat sie in den einzelnen…
…auszugehen. Es wurden Fremdleistungen durch Subunternehmen vorgetäuscht, die entweder von eigenen Arbeitnehmern der Bf. innerhalb bzw. außerhalb (schwarz) der Arbeitnehmerverhältnisse oder von fremden Arbeitskräften (schwarz) ausgeführt wurden. Eine steuerliche Berücksichtigung der streitgegenständlichen erklärten Fremdleistungskosten als Betriebsausgaben kommt daher nicht in Betracht. Den der Bf. im…
…o. ausgestellten Ausgangsrechnungen sei ausdrücklich der Hinweis "Niederlassung Austria – XX2 – {Telefonnummer Anschlussstelle XX2 } – {Faxnummer Anschlussstelle XX2 } […]" angebracht, wobei ausschließlich inländische Telefon- und Faxverbindungen verwendet werden. Die Fakturierung mit der tschechischen UID-Nummer erfolgte daher zu Unrecht. Die Rechnungen wurden auch nicht in F ausgestellt…
…Rechtsvorschriften unterlegen; die Kindesmutter unterliegt unbestritten den slowakischen Rechtsvorschriften. Da der Beschwerdeführer jedoch in Österreich tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, sondern eine solche allein zum Zweck der ungerechtfertigten Erlangung der Differenzzahlungen vorgetäuscht wurde, scheidet im beschwerdegegenständlichen Zeitraum ein Anspruch auf Differenzzahlungen von vornherein aus, da…
…an persönlichen und sachlichen Mitteln und einem hinreichenden Grad an Beständigkeit im Sinne eines ständigen Zusammenwirkens von Personal- und Sachmitteln, um von einer in xyz, Deutschland, befindlichen festen Niederlassung (Betriebsstätte) ausgehen zu können. Zur möglicherwiese gelegentlichen bzw. ausnahmsweisen Nutzung der Garage zur Lagerung von Paketsendungen…
…entgegennehme, solle ein tatsächlicher Geschäftsbetrieb vorgetäuscht werden. Solchen Gesellschaften, die keinen Geschäftsbetrieb unterhielten und daher auch keine Leistungen erbrächten, könnten auch keine Einkünfte zugerechnet werden. Dementsprechend seien Einkünfte nicht dieser Gesellschaft, sondern den Trägern der Erwerbstätigkeit, das seien in aller Regel die dahinterstehenden Gesellschafter, zuzurechnen…