…Angaben vor dem Berufungssenat zufolge ist die Bw zurzeit teilzeitbeschäftigt und bezieht Einkünfte als Friseurin in Höhe von netto 375,00 €. Sie ist verheiratet und sorgepflichtig für zwei Kinder im Alter von fünf und neun Jahren. Ihr Ehegatte, A, der seit Gründung der Fa…
…Verfehlungen seiner Ehegattin zu sein. Die Beschuldigte selbst hat in Übereinstimmung mit den Angaben des als Auskunftsperson befragten MO - wenngleich entgegen der feststehenden Aktenlage - bestritten, die ihr laut rechtskräftigem Schuldspruch zuzurechnenden gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehungen begangen zu haben und erklärt, von ihrem Ehemann MO nur vorgeschoben worden…
…auch, ob er Weisungen des Hintermannes („Kommissionärs“) unterliegt (BFH vom 12.5.2011, V R 25/10, BFH/NV 11, 1541). Unbeachtlich ist das "vorgeschobene" Strohmanngeschäft – zivilrechtlich und umsatzsteuerrechtlich (vgl. auch § 41 Abs. 2 AO) – allerdings dann, wenn es nur zum Schein abgeschlossen worden ist…
…Einfamilienhauses in Z hätten sich auch tatsächlich Eheprobleme eingestellt, worauf der Berufungswerber seinen Wohnsitz in der Schweiz während der Woche beibehalten habe und nur an den Wochenenden in sein neues Einfamilienhaus zu Ehegattin und Kindern heimgekehrt sei. Dokumentiert seien die Eheprobleme durch die Inanspruchnahme der…
…Kürzungen betrafen den Fremdleistungsaufwand, der den vorgelegten Rechnungen der CC, des DD (Sohn des Abgabepflichtigen) und der EE (Ehegattin des Abgabepflichtigen) zugrunde lag. In der gesonderten Bescheidbegründung wurde dazu ausgeführt, dass dem Finanzamt mittlerweile Unterlagen und Beweise vorlägen (Niederschrift mit CC, Unterschriftenabgleiche bei DD und…
…Die Beschwerde des MH wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Die Beschwerde der ETH wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Vor Beginn einer Durchsuchung der von MH und seiner Ehegattin ETH bewohnten Räumlichkeiten in PU am 21. Oktober 2003 wurde ETH der einen Bescheid darstellende gegenständliche Hausdurchsuchungsbefehl…
…Juni 1990 (Zl. 187/90, angezeigt am 23. Juli 1990) sei der Berufungswerberin von ihrem Ehegatten eine Eigentumswohnung übertragen worden. Der Kaufpreis sei mit 500.000,00 S bestimmt worden. Allein zum Zwecke der Berichtigung dieses "Kaufpreises", der tatsächliche Wert der Wohnung sei ja wesentlich…
…Juli 1998 und 10. September 1998 Rechnungen über die Maklertätigkeit sowie eine Vermittlungsprovision betreffend das Grundstücksgeschäft Y zwischen den Ehegatten E als Veräußerer und der Berufungswerberin als Erwerber (Kaufvertrag vom 30. Juli 1998) über netto S 160.000,00 und S 370.000,00 (Rechnungsbeträge…
…Juli 1998 und 10. September 1998 Rechnungen über die Maklertätigkeit sowie eine Vermittlungsprovision betreffend das Grundstücksgeschäft Y zwischen den Ehegatten E als Veräußerer und der Berufungswerberin als Erwerber (Kaufvertrag vom 30. Juli 1998) über netto S 160.000,00 und S 370.000,00 (Rechnungsbeträge…
…dass der Beschwerdeführer auf die Geschäftsführung tatsächlich Einfluss genommen hat. Darüber hinaus geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass die Ehegattin nur vorgeschoben wurde und somit der Beschwerdeführer im oa. Zeitraum die de-fakto Geschäftsführung innehatte. Im Ergebnis kann daher der Beschwerdeführer - auch unabhängig von einer…
…ohne Einflussnahme auf den vertretenen Geschäftsführer nicht möglich. Darüber hinaus geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass die Ehegattin nur vorgeschoben wurde und somit der Beschwerdeführer als bevollmächtigter Geschäftsführer im oa. Zeitraum auch die de-fakto Geschäftsführung innehatte. Vom Beschwerdeführer wurde zudem auch gar nicht eingewendet…
…PPP3 (ehemals Sitz und Betriebsanschrift der GG-GmbH, FNgg) sowie d.) PPP4 (vormaliger Hauptwohnsitz des Verdächtigen, seiner Ehegattin B und ihrer gemeinsamen Kinder), 2.) des Inhaltes aller Kraftfahrzeuge, zu deren Benützung der Verdächtige und die Beschwerdeführerin befugt gewesen sind, und 3.) des Inhaltes aller Schließfächer…
…eigenes Einkommen erwirtschaftet hat. Diese Wahrnehmung der Betriebsprüfung erscheint in Zusammenhang mit dem bereits geschilderten Verdacht gegenüber A durchaus relevant: Es war lebensnah, dass der Verdächtige auch seine Ehegattin in seine Machenschaften eingebunden hätte, um auch hier eine weitere Person vorzuschieben, womit ein von ihm…
In dieser Stellungnahme/diesem Bericht der ***StA*** würde an mehreren Stellen betont werden, dass ***9*** in betrügerischer Absieht in mehreren Situationen seine damalige (noch-)Ehefrau ***Bf1*** vorgeschoben hätte. Insbesondere wäre die Gründung der ***1*** mit ***Bf1*** als Alleingesellschafterin erfolgt, was offensichtlich den Zweck gehabt hätte…
…2010), 2010 (Bescheid vom 15.4.2011) und 2011 (Bescheid vom 14.11.2013). Er habe das Schulungscenter ("***SC***") und eine Pizzeria seiner früheren Ehegattin ***EG***, finanziert und seien die dafür aufgewendeten Beträge abweichend von den bisherigen Veranlagungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihm zuzurechnen. Gleichzeitig legte…
…wurden. Die ersten Aufträge wurden dann sehr schnell nach Vertragsunterzeichnung bereits erstmalig abgerechnet. Dies wird durch die BP als Indiz gewertet, dass die tatsächlich handelnden Personen dieser vorgeschobenen Firmen, der Firma ***Bf*** GesmbH und Herrn ***Gf*** bekannt waren, der BP aber nicht bekannt gegeben wurden…
…2008 Am 10.12.2008 gab ***4***, welcher seit dem Jahr 1996 als ausgebildeter Radio- und Fernsehtechniker in der Firma seiner Ehegattin ***5*** angestellt war und bei der beschwerdeführenden Gesellschaft regelmäßig Arbeiten im Zusammenhang mit Elektroinstallationen oder Videoüberwachungen durchgeführt hat, bei der Polizei ***15*** bekannt…
…in Betracht: Schriftliches oder elektronisches Datenmaterial "zumindest" [einschließlich] ab dem Jahr 2010 mit [beweisrelevantem] Bezug 1. zu den in weiterer Folge angeführten Gesellschaften der Firmengruppen "MMM" und "NNN" sowie zu der C-GmbH, 2. zum Verdächtigen A und dessen Ehegattin G, geb. xxxg, als Beitragstäterin…
…in Betracht: Schriftliches oder elektronisches Datenmaterial "zumindest" [einschließlich] ab dem Jahr 2010 mit [beweisrelevantem] Bezug 1. zu den in weiterer Folge angeführten Gesellschaften der Firmengruppen "GGG" und "HHH" sowie zu der B-GmbH, 2. zum Verdächtigen A und dessen Ehegattin I, geb. xxxi, als Beitragstäterin…
…1.b., 1.c.) sowie aller Kraftfahrzeuge, Schließfächer und Tresore bei Banken und Kreditinstituten, zu deren Benutzung der Verdächtige und seine Ehegattin B befugt gewesen sind (Vorgänge Pkt. 2. und 3.) wird als unzulässig zurückgewiesen. III. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…