…Bf. im Falle eines Schuldspruches drohende, obere Rahmenbetrag für die auszusprechende Geldstrafe entsprechend auf das Dreifache des Verkürzungsbetrages erhöht. Stellt man nun – vorausschauend – die im Falle eines Schuldspruches bei der Ermessensentscheidung hinsichtlich der innerhalb der genannten Grenzen vorzunehmenden Strafbemessung anzulegenden Kriterien des § 23 Abs. 1…
…der verhängten Geldstrafe richtet. Der Bw. wendet durch seinen Verteidiger ein, der Spruchsenat habe die Strafzumessungsgründe weder vollständig erfasst noch auch ihrem Gewicht entsprechend richtig gewürdigt. Zutreffend führe der Spruchsenat aus, dass die ursprüngliche Verantwortung des Bw., er sei seit Anfang 2005 aus gesundheitlichen Gründen…
…einem Schuldspruch vorzugehen gewesen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw., das Geständnis und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und…
…muss während einer wirtschaftlichen Betätigung immer auch schauen, ob etwa tatsächlich noch die Kriterien einer Liebhaberei erfüllt sind. Dabei habe man aber immer die bisherige Gesamtdauer der Betätigung und das voraussichtliche Ende zu bedenken. Man müsse auch mit der Behörde kommunizieren, damit man Klarheit hat…
…den Tag der Betriebseröffnung mit 11. April 2005 an. Der voraussichtliche Jahresumsatz im Eröffnungsjahr betrage 100.000,00 €. Am 2. November 2005 wurden beim Finanzamt vom Geschäftsführer RK unterfertigte Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate März bis September 2005 eingereicht, sämtliche mit Vorsteuerüberhängen in unterschiedlicher Höhe…
…und zwar im Hinblick auf das Urteil des Landesgerichtes Linz zu Hvxx/14, weil dem Beschuldigten mehrere Straftaten zur Last liegen und die Einstellung voraussichtlich weder auf die Strafen oder vorbeugende Maßnahmen, auf die mit der Verurteilung verbundenen Rechtsfolgen noch auf diversionelle Maßnahmen wesentlichen Einfluss…
…Zustelldienstleister (Transportzusteller) erzielt. Er hat jedoch diese Einnahmen gegenüber der Abgabenbehörde nicht offengelegt, wodurch er die im Spruch genannten Verkürzungen bewirkt hat. Bei der Strafbemessung wertete der Verhandlungsleiter die Unbescholtenheit, die schlechten Einkommensverhältnisse und die beträchtlichen Schulden (Euro 1 Mio.) als mildernd; den langen Tatbegehungszeitraum…
…400,00 €, im Nichteinbringungsfall ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, als erschwerend dagegen kein Umstand berücksichtigt. Mit Eingabe vom 4. April 2011 erhob der Bf Einspruch gegen diese Strafverfügung und machte aktenwidrige und unvollständige Feststellungen, Sachverhaltsverfälschung und…
…genommen, dass es zumindest zu erheblichen Verspätungen bei der Entrichtung gekommen sei. Der festgestellte Sachverhalt gründe sich auf dem umfassenden Geständnis des Bw. im Zusammenhang mit dem Akteninhalt. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und den Umstand…
…somit der Behörde weitere Ermittlungstätigkeiten zu ersparen. Diese Mitwirkung wäre in der Strafbemessung ebenfalls als mildernd zu berücksichtigen gewesen. Die in der bekämpften Entscheidung festgesetzte Strafhöhe ist nach den gegebenen Umständen unverhältnismäßig hoch. Die Beschwerdeführerin stellt sohin den Antrag, das Bundesfinanzgericht möge die Strafe auf…
…keinen Gebrauch gemacht hätte. Der Milderungsgrund verwaltungsstrafrechtlicher Unbescholtenheit komme der Bf. bei der Strafbemessung zugute. Mit fristgerechtem Schreiben vom 02.04.2020 brachte die Bf. Beschwerde gegen das Straferkenntnis ein und ersuchte um Reduzierung der Strafe. Begründend führte sie dazu aus: "Der Grund dafür liegt…
…von Reinigungsarbeiten befasst gewesen. In seinen Rechnungen habe er die geleisteten Stunden fakturiert und die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. In dem 2008 eingereichten Fragebogen anlässlich der steuerlichen Erfassung habe er die voraussichtliche Umsatzhöhe für das Jahr 2008 mit € 10.000,00 angegeben, aber nicht auf…
…ist ersichtlich, dass für den Bf. auf Grund seiner anlässlich der Neuaufnahme gemachten Angaben, der voraussichtliche Jahresumsatz werde im Eröffnungsjahr etwa 15.000,00 € und in den Folgejahren rund 20.000,00 € betragen, eine Umsatzsteuerkennung "U 3" vergeben wurde, was bedeutete, dass er…
…oder Erschwerung der Einbringung vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Zu den Gründen, die zur Erlassung des Haftungsbescheides geführt haben, darf aus der diesbezüglichen…
…oder Erschwerung der Einbringung vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Zu den Gründen, die zur Erlassung des Haftungsbescheides geführt haben, darf aus der diesbezüglichen…
…1.474.506,86 | 1995 | Umsatzsteuer | 1.875.361,87 | 1996 | Umsatzsteuer | 2.070.909,64 abzüglich der voraussichtlichen Konkursquote von 2,4% ergibt sich ein Haftungsbetrag in der Höhe von € 6.713.969,98. Entscheidungsgründe Am 2…
…Akteninhalt. Greifbare Anhaltspunkte für einen nahe liegenden anderen Ablauf des Geschehens oder für nahe liegende andere Zahllasten hätte der Bw. zu dem auch nicht geliefert. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die geständige Verantwortung, die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und die teilweise Schadensgutmachung, als…
…geäußert. Da er als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortlicher von seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entrichtung gewusst habe, könne er dieser Verpflichtung nur vorsätzlich nicht nachgekommen sein. Bei der Strafbemessung wurden als mildernd die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit, die Sorgepflicht für ein behindertes Kind sowie die volle Schadensgutmachung…
…1998 sehr wohl die Folgen seiner Versäumnisse abschätzen haben können, weshalb auch die subjektive Tatseite als erwiesen erachtet worden sei. Bei der Strafbemessung wurden als mildernd der teilweise Versuch und die (mittlerweile) Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, als erschwerend die Fortsetzung der Tat über einen längeren…
…die Verschaffung einer fortlaufenden Einnahmequelle für die Jahre 1998 bis 2000 zu erbringen. Das vom Bw. abgelegte Geständnis (das ein wesentlicher Milderungsgrund bei der Strafbemessung ist) macht eine umfangreiche Ergänzung des Beweisverfahrens entbehrlich. Zusammengefasst besteht somit kein Zweifel an einer gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung der genannten Jahre…