…2000 normiert, welche Aufwendungen und Ausgaben für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Werbungskosten abzugsfähig sind. Diese Regelung lautet in der für das Jahr 2000 maßgebenden Fassung: Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Aufwendungen für…
… 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 in der für die Jahre 2000 und 2001 geltenden Fassung sind die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten. Nach dem letzten Satz dieser Gesetzesstelle stellen…
…gewesen ist und beide Kurse ihrer Ausbildung zur Erwachsenenbildnerin bzw. Elternbildnerin dienten. Da alle diese Tätigkeiten miteinander verwandt sind, stellen die in Streit stehenden Aufwendungen zur Gänze Werbungskosten dar. Es war somit wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Innsbruck, 26. Juni 2003
…konnte mangels Mitwirkung des Bw. bei der Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes nicht eruiert werden. Da somit bei der gegenständlichen Ausbildung kein spezifischer Zusammenhang mit der ausgeübten Berufstätigkeit als Bundesheerangehöriger oder einer damit verwandten Tätigkeit festzustellen war, können die Aufwendungen für die gegenständlichen Bildungsmaßnahmen und die…
…sind Werbungskosten auch die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Steuerreformgesetzes 2000 führen dazu unter anderem Folgendes aus: "... Die bisherige strenge Differenzierung von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen…
…2000 (BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten sind auch weiterhin (auf Grund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes des § 16…
…2000 (BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten sind auch weiterhin (auf Grund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes des § 16…
…in diesem Bereich die Auffassung des Bw. und stelle damit auch unter Beweis, dass ein intensiver Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit vorliege. Es erscheine nicht gerechtfertigt, Kenntnisse eines Psychotherapeuten nur deshalb nicht als verwandt im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 anzusehen…
…B-Führerschein), sind nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen sind. Daher ist beispielsweise ein allgemeiner Schi-, Schwimm- oder Tauchkurs auch für Sport- und Turnlehrer nicht abzugsfähig. Bezüglich von Bildungsmaßnahmen, die sowohl…
…künftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit stehen..." Die erlangten Kenntnisse würden der Bw "eine künftige Berufsausübung als Lebens- und Sozialberaterin mit Fachschwerpunkt Elternbildung/Erziehungsberatung ermöglichen. Es lieg[e] sehr nahe, dass Elternbildnerin und…
…I Nr. 180/2004 zählen dazu auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Hingegen dürfen bei den einzelnen Einkünften…
…zudem lediglich zum Ausdruck bringen, dass der Bw seine Tätigkeit gern ausübt. Der Umstand, dass der Bw nach seiner Pensionierung eine Betätigung als Detektiv aufgenommen hat, für die im bisherigen Berufsleben erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten genutzt werden können ("verwandte Tätigkeit"), kann damit ebenfalls nach Ansicht…
…Der von der Bw. absolvierte Lehrgang diene der Ausbildung zum Psychotherapeuten. Die Tätigkeit als solcher sei jedoch auf Grund der unterschiedlichen Anforderungsprofile nicht mit der Tätigkeit einer (evangelischen) Pfarrerin verwandt (ein Pfarrer leiste Seelsorge, der Psychotherapeut behandle Personen psychisch). Es lägen daher Aufwendungen für einen…
…sein können. Deswegen ist aber die Lehrtätigkeit noch nicht mit einer therapeutischen Tätigkeit vergleichbar. Schließlich sind derartige Kenntnisse in nahezu jedem Beruf wertvoll, bei dem es zum Kontakt mit Menschen kommt. Der Beruf der AHS-Lehrerin und jener einer Psychotherapeutin sind daher nicht "verwandt" iSd §…
…zu den Werbungskosten u.a. auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit. Werbungkosten nach § 16 Abs. 1 EStG 1988 müssen mit der eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Zusammenhang stehen, um einer steuerlichen Abzugsfähigkeit…
…nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit dem Studium zusammenhängenden Aufwendungen abzugsfähig. Entsprechend dem bisherigen Konzept sind Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen, oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellen. Abzugsfähige Aufwendungen…
…oder Erhaltung der Einnahmen. Ergänzend dazu sind gemäß § 16 Abs 10 EStG Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig. Hierbei kann auf die Lohnsteuerrichtlinien RZ 358 ff, gestützt auf das Erkenntnis…
…(Stattgabe) Gemäß § 16 Abs 1 Z 10 erster Satz EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes…
…oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Abs. 1 EStG 1988, idF BGBl. I 28/1999). Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. (§ 16 Abs. 1 Z 10, Satz 1 EStG 1988, idF BGBL I Nr…
…zusätzliche Tätigkeit ausüben zu wollen, da es jeglicher Lebenserfahrung widerspreche, einen derartig zeit- und kostenintensiven Lehrgang nur für Bereich der privaten Lebensführung zu absolvieren. Die Bf. verwies auf RZ 358 der Lohnsteuerrichtlinien, wonach Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn sie Ausbildungskosten im verwandten…