…2 befasst sich mit den diversen Einbringungsvorgängen, beurteilt den Einbringungsvorgang in die Stb.GmbHals "verunglückt" und ermittelt einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn von € 303.091,28. Des Weiteren wird die Einbringung der Miteigentumsanteile als Tausch behandelt. In Tz 3 und 4 werden ein entgeltlicher Erwerb eines…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 28. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 21. November 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Bereits im Schreiben vom 15. März…
Nicht zu übersehen ist aber, dass hier eine Leistungsbeziehung zwischen der ehemaligen Arbeitgeberin (an welcher er auch zu 25% beteiligt war) des geschiedenen Ehegatten der Berufungswerberin, beziehungsweise der Berufungswerberin und ihrem ehemaligen Ehegatten behauptet wird. Es ist daher zu prüfen, ob die von der Berufungswerberin…
Haben zwei Ingenieure (Ing. D, wohnhaft in Deutschland und Ing. Ö wohnhaft in Österreich) ihre im Privatvermögen an einer deutschen GmbH gehaltenen Beteiligungen (Ing. D zu 51%, Ing. Ö zu 49%) in eine ihnen im selben Beteiligungsverhältnis gehörende österreichische GmbH mit Einbringungsvertrag vom Juli 1996…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch V und die weiteren Senatsmitglieder S1, S2 und S3 im Beisein der Schriftführerin SX über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen der V.AG, vertreten durch St, 1. vom 12.05.2011 gegen den Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2007…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…
Weiter beigelegt war die an das Landesgericht RR gerichtete Stellungnahme des Berufungswerbers zum Vorwurf der Abgabenhinterziehung vom 18. August 2005, in welcher der Berufungswerber (wiederholend) vorbringt, dass das Finanzamt es unterlassen habe, Erhebungen durchzuführen, welche als Grundlage für ihren Verdacht dienen hätten können und es…
Gegenstand der aufgrund des Berichtes über die Außenprüfung vom 10. November 2005 ergangenen die Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 1999 bis 2001 verfügenden Bescheide datiert vom 15. November 2005 waren aufgrund des Verweises auf den Außenprüfungsbericht die in den oben wörtlich wiedergegebenen Tz. 1…
…sie gewährt worden sind. Nachträgliche Ausschüttungen für bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre sind dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, das der Beschlussfassung unmittelbar vorausgeht. Gegenständlich liegt eine sogenannte "verunglückte Organschaft" vor. Die A-GmbH hat aufgrund eines zivilrechtlich gültigen Ergebnisabführungsvertrages (EAV) ihren Gewinn an die Muttergesellschaft abgeführt. Mangels wirtschaftlicher Eingliederung…
…sie gewährt worden sind. Nachträgliche Ausschüttungen für bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre sind dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, das der Beschlussfassung unmittelbar vorausgeht. Gegenständlich liegt eine sogenannte "verunglückte Organschaft" vor. Die D-GmbH hat aufgrund eines zivilrechtlich gültigen Ergebnisabführungsvertrages (EAV) ihren Gewinn an die Muttergesellschaft abgeführt. Mangels wirtschaftlicher Eingliederung…
…sind Ausschüttungen dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, für das sie gewährt worden sind. Nachträgliche Ausschüttungen für bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre sind dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, das der Beschlussfassung unmittelbar vorausgeht. Gegenständlich liegt eine sogenannte "verunglückte Organschaft" vor. Die Bw. hat aufgrund eines zivilrechtlich gültigen Ergebnisabführungsvertrages (EAV) ihren Gewinn an…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.A., früher vertreten durch StB-Kanzlei, gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Die Berufung wird betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2001 und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 7. März 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf an der Krems vom 9. Juli 1998 betreffend Körperschaftsteuer 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Wie schon in…
…UmgrStG) und der 31. Dezember 1996 der Zeitpunkt, zu welchem die Veräußerungsgewinnbesteuerung vorgenommen werden müsse. Auch wenn man die Meinung vertreten würde, dass ein "verunglückter" Zusammenschluss, bei dem eine Vorsorge für die Steuerlastverschiebung gemäß § 24 Abs. 2 UmgrStG nicht vereinbart worden sei, nicht unter das…
…ergibt sich, dass der Firmenwert des UmgrStG nicht als Wirtschaftsgut gesehen werden kann, sondern eine spezielle steuerliche Begünstigungsbestimmung des UmgrStG ist. Beim Untergang eines Umgründungsfirmenwertes (zum Beispiel durch Verkauf des Unternehmens oder durch einen "verunglückten" Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStGohne Vorsorgeregelung) kann diese Begünstigungsbestimmung, nämlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger | über die Beschwerde | | des Beschwerdeführers | Bw_G***Y*** , Ort , Straße vertreten durch ● die Steuerberatungs_GmbH, AnschriftOrt, AnschriftStraße (FNXXX), ● die WT_WP_GmbH und ●…
…2 übernimmt. Art. V UmgrStG kommt wegen einer Fristverletzung ohne Sanierung nicht zur Anwendung. Es liegt eine "verunglückte" Realteilung vor und § 24 Abs. 7 EStG 1988 ist anzuwenden. Die stillen Reserven des Teilbetriebes 1 iHv 100 entfallen zu jeweils 50% auf A und B. Indem…
…der die Anwendung des Art. V UmgrStG zur Gänze ausschließt (vgl. zur verunglückten Realteilung Rz 1640 fff). Bei Prüfung der Drittelgrenze sind die Ausgleichszahlungen in Relation zum Wert jenes Vermögens zu setzen, das der Empfänger der Ausgleichszahlungen erhält. Für die Prüfung der Drittelgrenze ist nur…
1. Mantelkauf 1.1. Bezughabende Norm § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988, KStR 2001 Rz 1178 ff, § 21 Z 2 und Z 3 iVm § 4 Z 2 UmgrStG, UmgrStR 2002 Rz 1211, 1212, § 8 Abs. 1 KStG 1988, KStR 2001 Rz 708, 709, § 19…
…die Grundsätze des Umgründungssteuerrechtes zur Anwendung kommen? 2. Sind in den beiden Fällen die Rechtsfolgen einer "verunglückten" Umgründung (wegen Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen und Vorsorgepflichten) oder diejenigen einer grundsätzlichen Unanwendbarkeit des Umgründungssteuerrechtes zu ziehen und unterscheiden sich diese Rechtsfolgen im Ergebnis? 5.4. Lösung Beispiel a):…