…Revision beim Verwaltungsgericht am 24. April 2025 als verspätet zu qualifizieren. Wurde bei einer (ordentlichen) Revision die Einbringungsfrist versäumt, so hat das Verwaltungsgericht diese gemäß § 30a Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren mit Beschluss zurückzuweisen. Es ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit einer Revision…
…vorgenommen. Das zunächst begonnene „Revisionsverfahren“ wurde vom Verwaltungsgericht Wien lediglich durch einen gerichtsinternen Akt formlos beendet. Diese Behandlung spricht dafür, dass das Verwaltungsgericht die Eingabe als undeutlich angesehen hat und letztendlich nicht als Revision beurteilt hat, zumal nicht nur über verspätete und unzulässige Revisionen (vgl…
…begonnene "Revisionsverfahren" vom Verwaltungsgericht lediglich durch einen gerichtsinternen Akt formlos beendet wurde, hat das BFG ausgesprochen, dass diese Behandlung dafür spricht, dass das Verwaltungsgericht die Eingabe als undeutlich angesehen hat und letztendlich nicht als Revision beurteilt hat, zumal nicht nur über verspätete und unzulässige Revisionen…
…Abs. 3 ZustG). Ausgehend von diesen aktenkundigen Tatsachen endete die sechswöchige Frist zur Erhebung der Revision am 23. August 2022, weshalb sich die am 26. August 2022 eingebrachte Revision als verspätet erweist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird die durch den dritten Satz des …
…vom 2. Jänner 2015 der Frau BF gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 24.11.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 beschlossen : Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen diesen Beschluss gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig (§ 25…
…in der Beschwerdesache Bf., G gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 04.08.2017, betreffend Abweisung des Antrages auf Ausgleichszahlung beschlossen: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…des Finanzamtes Oststeiermark vom 14.9.2010 betreffend die Zurückweisung des Antrages vom 24.8.2010 auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 5.10.2010 wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…einer verspäteten Beschwerde ergibt sich klar aus dem Gesetzestext (§ 245 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 260 Abs. 1 lit. b BAO). Auch auf die umfassend zitierte höchstgerichtliche Judikatur wird verwiesen. Im Übrigen waren lediglich Sachverhaltsfragen zu beantworten, die als Fragen der Beweiswürdigung einer Revision…
…Briefkastenschlüssels oder ein technischer Defekt in einem Fax-Empfangsgerät (VwGH 31.7.2013, 2009/13/0105). Die Beschwerde ist somit verspätet und daher zurückzuweisen. Zur Unzulässigkeit der Revision: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…b BAO als verspätet zurückzuweisen. Dies hat durch die Abgabenbehörde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) bzw durch das Verwaltungsgericht mit Beschluss (§ 278) zu erfolgen. Da die Beschwerde nicht innerhalb der Beschwerdefrist bei der zuständigen Behörde einlangte, ist diese spruchgemäß als verspätet zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen…
…zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit zu Geschäftszahl ***GZ-ABB*** ergangener Strafverfügung des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde (belangte Behörde) vom…
…BAO in Verbindung mit § 278 Abs. 1 lit. a BAO mit Beschluss als verspätet eingebracht zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von…
…260 Abs 1 lit b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf) erhob gegen einen Bescheid betreffend Säumniszuschlag Beschwerde…
…Dezember 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. November 2025 betreffend Körperschaftsteuer 2023, Steuernummer BFStNr : Die Beschwerde wird als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…11.12.2023 verspätet eingebracht wurde (§ 264 Abs. 1 BAO), gilt die Beschwerde somit gem. § 264 Abs. 3 BAO als durch die BVE erledigt (vgl. Fischerlehner/Brennsteiner/Leiter/Petrag-Wolf, Abgabenverfahren4, § 264 BAO, Rz 9). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen…
…Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang und relevanter Sachverhalt 1. Seit dem 17.05…
…Die Beschwerde der Bf. ist daher vom Finanzamt zu Recht als verspätet bewertet worden. Die Beschwerde ist somit auch vom BFG mit Beschluss als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. D. Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…sind Beschwerden zurückzuweisen, wenn diese verspätet sind. Die Zurückweisung hat durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes zu erfolgen (§ 278 Abs 1 BAO). Insgesamt ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Nichtzulassen der Revision) Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn er von der…
… 278 Abs. 1 lit. b iVm § 85 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) als zurückgenommen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Verfahrensgang/Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (Bf.) stellte mit…
…17.02.2025) beim Finanzamt einlangen müssen. Der erst nach Fristablauf eingebrachte Vorlageantrag ist daher verspätet. Insgesamt ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Nichtzulassen der Revision) Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn er von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…