…Zu Berufungspunkt 2.), Vorliegen einer verdeckte Gewinnausschüttung: Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Der Begriff der verdeckten Ausschüttung…
…Gesellschafter erfolgten Auszahlungen, eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen oder nicht. Verdeckte Ausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaften aus ihrem Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der Dividende oder sonstigen offenen Gewinnverteilung, gleich unter…
…Kapitalertragsteuer. Gem § 8 Abs 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen - im Wege offener oder verdeckter Gewinnausschüttungen verteilt oder - entnommen oder - in anderer Weise verwendet wird. Das Gesetz selbst enthält keine Definition des Begriffs der verdeckten Ausschüttung…
…Kapitalertragsteuer. Gem § 8 Abs 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen - im Wege offener oder verdeckter Gewinnausschüttungen verteilt oder - entnommen oder - in anderer Weise verwendet wird. Das Gesetz selbst enthält keine Definition des Begriffs der verdeckten Ausschüttung…
…Kapitalertragsteuer. Gem § 8 Abs 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen - im Wege offener oder verdeckter Gewinnausschüttungen verteilt oder - entnommen oder - in anderer Weise verwendet wird. Das Gesetz selbst enthält keine Definition des Begriffs der verdeckten Ausschüttung…
…Kapitalertragsteuer. Gem § 8 Abs 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen - im Wege offener oder verdeckter Gewinnausschüttungen verteilt oder - entnommen oder - in anderer Weise verwendet wird. Das Gesetz selbst enthält keine Definition des Begriffs der verdeckten Ausschüttung…
…Die Umsatzsteuer wäre so und so ein Durchläufer gewesen." Über die Berufung wurde erwogen: Rechtsgrundlagen Das Finanzamt hat in seiner Bescheidbegründung die Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 umfassend dargestellt. Sachverhalt und rechtliche Würdigung 1) CGasse Unstrittig ist…
… 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens einer Körperschaft ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt wird. Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird bei inländischen Kapitalerträgen, worunter gemäß Abs. 2 Z 1 leg.cit…
…die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat oder 2. der Empfänger weiß, dass der Abzugsverpflichtete die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt." Unter verdeckten Ausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 sind nach ständiger VwGH-Judikatur alle…
… 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen - im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder - entnommen oder - in anderer Weise verwendet wird. Der Begriff verdeckte Ausschüttung umfasst alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren…
Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist (vgl…
… 93 Abs 2 EStG 1988 zählen auch verdeckte Ausschüttungen nach § 8 Abs 2 KStG 1988. Gem. § 95 Abs 2 EStG ist Schuldner der Kapitalertragsteuer der Empfänger der Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer ist durch Abzug einzubehalten. Der zum Abzug Verpflichtete (Abs 3) haftet dem Bund für die…
…verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG vorliegt, die an der Wurzel (somit zur Gänze im Veranlagungsjahr 2003) zu erfassen ist. Die angeführten Investitionen dienen keinesfalls Zwecken des Unternehmens der GmbH, weshalb die Anschaffung nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt (§ 12 Abs…
…rechtlich folgendermaßen zu würdigen: Gem. § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Unter einer verdeckten Ausschüttung versteht man alle nicht…
…ist aber nicht erfolgt. Gem. § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Unter einer verdeckten Ausschüttung versteht man alle nicht…
…0018). Die steuerliche Neutralisierung verdeckter Ausschüttungen dient der Entflechtung von betrieblich veranlassten Vorgängen einerseits und den durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Vorgängen andererseits (VwGH 29.1.1998, 96/15/0013). Offene und verdeckte Ausschüttungen von Körperschaften stellen gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 generell eine Verwendung…
…diesbezüglich neue Tatsachen vorliegen. Hierbei handelt es sich betreffend Vorsteuern insbesondere um die Tz 2, aus der hervorgeht, dass Rechnungen nicht den Formvorschriften des § 11 UStG entsprochen haben, sowie bezüglich der KÖSt private Aufwendungen vorliegen, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung geführt haben. Weiters war dem…
… 184 Abs 3 BAO). Gem. § 8 Abs 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen | - | im Wege offener oder verdeckter Ausschüttung | - | entnommen oder | - | in anderer Weise verwendet wird. Verdeckte Ausschüttungen liegen…
…die Bewertung nach dem Veranlassungsprinzip in Höhe der verdeckten Ausschüttung bei der Kapitalgesellschaft (Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG § 8 Rz 233; Gassner/FS Bauer, 81) sowie andererseits eine Bewertung unabhängig von der kstl Feststellung gem. § 15 Abs. 2 mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes als…
…31.12.2015 um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt oder ob die Forderung zu Recht als Schadensfall ausgebucht wurde. Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen…