…jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines in § 89 Abs. 2 FinStrG genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens Verdächtigen richtet. Die Bedeutung des § 14 Abs. 3 FinStrG reicht über diese Gesetzesstelle hinaus, weil der Begriff der Verfolgungshandlung auch für die…
…einer Hausdurchsuchung sei die Durchsuchung von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeit zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden. Weshalb es notwendig erschienen sei, eine Heiratsurkunde bzw…
…wenn begründeter Verdacht besteht, daß sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder daß sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. ..... (7) Jeder, der durch die Durchsuchung in seinem…
…Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu ua VfGH 12.10.1971, B 143/70; VfGH 27.10.1971…
…begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder - hier von Bedeutung - die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG idFd…
…eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Voraussetzung für die Vornahme einer Hausdurchsuchung ist also beispielsweise nach dieser Gesetzesstelle, dass begründeter Verdacht…
…eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Voraussetzung für die Vornahme einer Hausdurchsuchung ist also beispielsweise nach dieser Gesetzesstelle, dass begründeter Verdacht…
…Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält (hier nicht relevant) oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder - hier von Bedeutung - die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. 1.2. Gemäß § 94…
…begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält (hier nicht relevant) oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder - hier von Bedeutung - die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. 2. Gemäß § 94…
…besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Dem Zollamt Klagenfurt Villach wurde am 21. August 2014 angezeigt, dass…
…sollte er einmal Arbeiter brauchen, könne er sich einfach telefonisch an ihn wenden. Verdächtige Person (?)U, geb. 000001: Der Geschäftsführer der Bwin., Herr V., führt an, dass diese Person sein Ansprechpartner gewesen sei. Auf die Niederschrift mit U vom 28.05.2008 (Beilage 5 ) wird…
…nach § 99 Abs. 2 FinStG mangelhaft war, weil weder die verdächtige Person noch die Tathandlung hinreichend umschrieben worden ist, so kommt dieser keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu, weil selbst eine Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist und lediglich bei der Ermessensprüfung, ob tatsächlich…
…begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder - hier von Bedeutung - die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG idFd…
…begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder - hier von Bedeutung - die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG idFd…
…vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. § 93 Abs. 7 FinStrG: Jeder, der…
…eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält (hier nicht relevant) oder sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen (denkbar im gegenständlichen Fall: ein geschmuggelter Goldschmuck) oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen (hier denkbar: Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens, aus welchen…
…werden, wenn begründeter Verdacht besteht, daß sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder daß sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG ist jeder…
…Punkt 2.1 jenes Team Strafsachen zuständig, in dessen Amtsbereich die eines Finanzvergehens verdächtige Person ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der ersten Verfolgungshandlung hat oder zuletzt hatte. Der Beschuldigte 1 hatte seinen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der ersten Verfolgungshandlung (23.08.2016, Außenprüfung beim Arbeitgeber) in der…
…begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Gem § 93 Abs 7 FinStrG ist jeder, der durch…
…mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen." Grundliegende Voraussetzung einer Hausdurchsuchung ist damit ein doppelter Verdacht: Zunächst muss ein konkreter Tatverdacht wegen eines bestimmten Finanzvergehens…