Artikel 147 Bedingungen und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren (1) Waren in der vorübergehenden Verwahrung dürfen ausschließlich in Verwahrlagern gemäß Artikel 148 oder in begründeten Fällen an anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Orten verwahrt werden. (2) Unbeschadet des Artikels 134 Absatz…
2.2.4. Verantwortlichkeit für die Übermittlung der handelsstatistischen Daten (1) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den handelsstatistischen Anmeldeformularen ist der zur handelsstatistischen Anmeldung Verpflichtete verantwortlich (§ 20 Abs. 1 HStG 1995). (2) Die ausgefüllten handelsstatistischen AnmeldescheineAnmeldeformulare sind von den Zollämtern unmittelbar der…
2.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge Der Inhaber der Bewilligung für die pV muss für die außerhalb der Union vorzunehmenden Veredelungsvorgänge keine Regelungen treffen. Außerdem muss diese Person nicht mit dem Ausführer der Waren, welche im Rahmen der pV aus dem Zollgebiet der Union…
…Amtsbeauftragten sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: Das nunmehr beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde gegen die ***Bf1*** zur Strafnummer 2018 geführte Finanzstrafverfahren wegen einer Verantwortlichkeit für die durch die Entscheidungsträgerin Mag…
…Die entstandenen Abgaben, in der Höhe von insgesamt € 1.947.733,66 (Altlastenbeitrag und Säumniszinsen) wurden letztendlich auch durch das Zollamt Wien mittels Bescheid vom 28.12.2017 (B2) vorgeschrieben. Die Verantwortlichkeit zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere der gegenständlichen relevanten Abgaben und Selbstberechnung…
…sohin auch an einer Verkürzung. Der objektive Tatbestand des § 34 Abs 1 FinStrG ist daher nicht erfüllt. 3.2.2 Unrichtige rechtliche Beurteilung der subjektiven Verantwortlichkeit/mangelnde Begründung a) Aufgrund des Erkenntnisses vom 5.3.2019 ergäbe sich das grob fahrlässige Handeln der Geschäftsführerin daraus, "..…
…er habe als Geschäftsführer der Bf. 2 und somit für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der Y.GmbH Verantwortlicher vorsätzlich 1.) selbstzuberechnende Abgaben, nämlich Lohnsteuer für 11/2017 in Höhe von € 323,34 Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für FB für 11/2017 in Höhe von…
…vorgesehenen Terminen zukommen. Weiters ist zur Erfüllung der Vorgaben für diese Form der Abgabenhinterziehung gefordert, dass der für abgabenrechtliche Belange verantwortliche Geschäftsführer es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass zum gesetzlichen Termin auch eine Meldungslegung der Höhe der geschuldeten Beträge unterbleibt. Der…
…für die steuerlichen Belange der Fa. Transportunternehmen S.C. Verantwortlicher vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 1-8/2006 in Höhe von € 21.840,00 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Er hat hierdurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…
…Frau K.R. als dessen Entscheidungsträgerin im Sinne des § 2 Abs.1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28 a FinStrG zu Gunsten des Verbandes unter Verletzung den Verband treffender Verpflichtungen ein Finanzvergehen begangen habe und somit eine Verantwortlichkeit des Verbandes gemäß § 3 Abs. 2 VbVG iVm § 28…
…ehemaligen Lebensgefährten der Bw., H.P., wahrgenommen worden, den damit auch die der Bw. angelastete steuerliche Verantwortlichkeit treffe. H.P. sei - im Gegensatz zur Bw. - dem Finanzamt Gänserndorf Mistelbach gegenüber als Wahrnehmender der steuerlichen Angelegenheiten der genannten Gesellschaften aufgetreten. Die Bw. habe den tatsächlich steuerlich…
…2007/00000-002 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe als Wahrnehmender, sohin als Verantwortlicher der Agenden der Firma I Trockenbau GmbH, G, im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994…
…vermeine, es sei eine Gesellschaftsgründung für A.Z. gewesen, er hätte sich deshalb nicht verantwortlich gefühlt, dann sei dies als weiteres Argument deshalb unglaubwürdig, da er sich dann doch nicht persönlich über Telebanking Kenntnis vom Stand des Firmenkontos verschafft hätte. Die Tätigkeit von H.O…
…weil er als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa.H. verantwortlicher Geschäftsführer vorsätzlich, a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Mai bis Dezember 2002 in Höhe von…
…6., 7. und 15. Bezirk Wien als für die steuerlichen Belange der HZG verantwortliche Person vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von die im § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt, wobei er dies nicht nur für möglich, sondern für…
…bisher Gesagte zu verweisen. Der Bw. hatte Kenntnis von der Fälligkeit. Der Bw. hat in Kenntnis des Fälligkeitstages die Entrichtung der Lohnabgaben 2/2006 als verantwortlicher Geschäftsführer, aus welchen Gründen auch immer, unterlassen, sodass auch im Bezug auf die Lohnabgaben 2/2006, und zwar Lohnsteuer…
…FNb , ist als belangter Verband für die in Pkt. 1. beschriebenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit . a FinStrG ihres Entscheidungsträgers A gemäß § 3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ( VbVG ) verantwortlich, weshalb über sie gemäß § 28a Abs. 2, § 49 Abs. 2 iVm § 21 Abs.1 und 2 FinStrG eine…
…Bf. vor, dass sie die ihr zur Last gelegte Tat bestreite. Die Bf. sei nicht verantwortlich. Sie beantrage die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung der Strafe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Bf. ist Inhaberin des Marktstandes in XY1. Die…
…brachte die Bf. vor, dass sie die ihr zur Last gelegte Tat bestreite. Die Bf. sei nicht verantwortlich. Sie beantrage die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung der Strafe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die G-GmbH, XY2, ist Inhaberin des…
…a FinStrG für schuldig erkannt, weil sie als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa.A. verantwortliche Geschäftsführerin vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis…