Findok · Richtlinien
ZT-7000
2.2.4. Verantwortlichkeit für die Übermittlung der handelsstatistischen Daten
geltende FassungRichtlinie2021-0.085.142gilt ab 01.02.2011
Inhaltsverzeichnis der ZT-7000
Wortlaut laut Findok
2.2.4. Verantwortlichkeit für die Übermittlung der handelsstatistischen Daten
(1) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den handelsstatistischen Anmeldeformularen ist der zur handelsstatistischen Anmeldung Verpflichtete verantwortlich (§ 20 Abs. 1 HStG 1995).
(2) Die ausgefüllten handelsstatistischen AnmeldescheineAnmeldeformulare sind von den Zollämtern unmittelbar der Bundesanstalt Statistik Österreich einzusendenzu übermitteln, sofern die Daten nicht mittels automationsunterstützt auswertbarer Datenträger oder im Rahmen eines Datenverbundes der Bundesanstalt Statistik Österreich bekannt gegeben werden (§ 21 Abs. 1 HStG 1995).
(3) Die Zollämter haben die handelsstatistischen Anmeldungen mindestens einmal wöchentlich und außerdem am ersten Werktag jeden Monats der Bundesanstalt Statistik Österreich, Guglgasse 13, 1110 Wien, einzusenden.
(43) Nachträgliche Änderungen bereits gemeldeter handelsstatistischer Daten (zB durch Fehlcodierung oder auf Grund einer Rechtsmittelentscheidung) sind von der Zolldienststelle, die den Abgabenbescheid berichtigt oder - in anderen Fällen - den Fehler entdeckt, bei Änderung des Warenwertes von mehr als € 15.000.- oder bei sonstigen Änderungen (zB der Position der KN oder des Ursprungslandes), sofern sie sich auf Waren im Wert von mehr als € 15.000.- beziehen, der Bundesanstalt Statistik Österreich bis Ende Jänner des Jahres, das der Erstmeldung folgt, schriftlich mit dem im Zoll-Standardset abrufbaren Formular mitzuteilen; dabei sind alle wesentlichen Angaben der ursprünglichen Anmeldung sowie die berichtigten Angaben anzuführen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.085.142
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0400-IV/8/2008
- Stammnummer
- 33406
- Enthalten in Fassung
- 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 01.02.2011 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF