…Dazu zählt daher auch der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV) vom 25. März 1957 in der jeweils geltenden Fassung. Die in § 299 Abs. 4 BAO enthaltene Wendung "zwischenstaatliche abgabenrechtliche Vereinbarungen" wird nicht so verstanden, dass es sich hierbei um völkerrechtliche Verträge handeln muss…
…6. März 2008 wies das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart die Berufung als unbegründet ab: Gemäß § 13a AVOG obliege dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen sei…
…dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen…
…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre Befugnisse…
…Unionsrechts besteht nur im Verhältnis zu mitgliedstaatlichem Recht, nicht jedoch gegenüber Rechtsvorschriften aus anderen Völkerrechtsgrundlagen wie im Beschwerdefall einem Amtssitzabkommen. Zwischen der Republik Österreich und dem ICMPD besteht ein völkerrechtlicher Vertrag über den Amtssitz, der nach der Ratifikation durch den Nationalrat im Bundesgesetzblatt, Teil III…
…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre Befugnisse…
…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre Befugnisse…
…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen wurde und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…
…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen wurde und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…
…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen wurde und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…
…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen wurde und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…
…Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen wurde und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre…
…daher kein mitgliedstaatliches Recht iSd Unionsverträge. Als Vertrag kam das Amtssitzabkommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande und beide Vertragsseiten sind an den Inhalt des Abkommens gebunden und zur Vertragseinhaltung völkerrechtlich verpflichtet (Art 26, 27 WVK). Auf völkerrechtlicher Vertragsebene besteht somit gemäß Art 14 Abs 2 ASA…
…des Amtssitzabkommens die mangelnde Transformation in innerstaatliches Recht entgegen. Das Amtssitzabkommen zwischen der IAEO und der Republik Österreich sei lediglich ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Völkerrechtssubjekten, der Rechte und Pflichten nur zwischen den Vertragspartner begründen könne. Für die Anwendbarkeit der Bestimmungen gegenüber Einzelpersonen bedürfe es…
… Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund von…
…einem EU-Mitgliedstaat (Österreich) und einem Drittstaat (USA) abgeschlossenes völkerrechtliches Abkommen die Leistungsortverlagerung in die EU nach Art. 59a MwStSystRL verbieten kann. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das internationale Abkommen einem der Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht in einer einem Doppelbesteuerungsabkommen vergleichbaren Weise zuweist…
…jenem Finanzamt einzubringen, das nach den Bestimmungen des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes für die Rückerstattung von Abgaben auf Grund völkerrechtlicher Verträge zuständig ist (das ist das für die Körperschaftsteuerveranlagung der abzugspflichtigen Bank zuständige Amt). Das Rückerstattungsverfahren der vorgenannten Art könnte allerdings nur in jenen Fällen stattfinden, in denen…
…Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich das Finanzamt Österreich zuständig ist. Rz 78: Davon umfasst sind: Die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben (zB Art. 27 DBA-Deutschland). Die Rückzahlung oder Erstattung der…
…März 2025 wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum März 2022 bis März 2025 von der Beschwerdeführerin rückgefordert, da aufgrund völkerrechtlicher Verträge, bzw Amtssitzabkommen für Angestellte der UNIDO und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder ein Ausschluss von den Geldleistungen aus dem Ausgleichsfonds…
…Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs.3 erlassener Rückzahlungsbescheiden. Die Anspruchszinsen betragen gemäß § 205 Abs. BAO pro Jahr 2% über…