…KG 7, Grundstücksnr. 5 u.a., entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig eingebracht zurückgewiesen. Begründung Mit Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 1997 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG) wurde der Einheitswert des…
…Amtsbeauftragte zugelassen sind, nicht jedoch in diesem Sinne dritte Personen, welche in eigenem Namen - ohne insoweit Partei zu sein - Anträge zugunsten oder zu Lasten von Parteien stellen: Ein Berufungsbegehren des P, die Strafe auch für W herabzusetzen, ist somit als Verfahrensgegenstand unzulässig, weil P nicht…
…1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation (mangelnde subjektive Befugnis) des Einschreiters. Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an…
…sondern von der Behörde erster Rechtsstufe und somit von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen. Der daraufhin vom Bf. entsprechend der dem genannten Bescheid angeschlossenen Rechtsmittelbelehrung gestellte Antrag auf Vorlage der Berufung an die Behörde zweiter Instanz ist nach dem Vorstehenden als Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren iSd. …
…einer Entscheidung auf die zuständige Rechtsmittelbehörde (vgl. § 62 FinStrG) über. Der hier verfahrensgegenständliche Bescheid vom 9. September 2004 ("Berufungsvorentscheidung"), mit dem die "Berufung" des Bf. als unbegründet abgewiesen wurden, wurde festgestelltermaßen nicht von der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, sondern von der Behörde erster Rechtsstufe und somit…
…zurückgewiesen: Eine Berufung könne schriftlich gem. § 85 Abs. 1 BAO, per Telefax, via Finanzonline gem. § 86a BAO oder während der Amtsstunden auch mündlich zur Niederschrift gem. § 87 BAO eingebracht werden. Eine Einreichung via E-Mail sei von Gesetzes wegen nicht vorgesehen und daher unzulässig. Dagegen…
…Veit Wolfsberg vom 18. Dezember 2008 betreffend Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für 2003 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig eingebracht zurückgewiesen. Begründung Das Finanzamt übermittelte dem Bw. am 18.12…
…für unzulässig erklärt wird, im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG als Rechtsbehelf der ersten Stufe [Art. 243 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, Zollkodex, ZK] die Berufung…
…für unzulässig erklärt wird, im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG als Rechtsbehelf der ersten Stufe [Art. 243 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, Zollkodex, ZK] die Berufung…
…für unzulässig erklärt wird, im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG als Rechtsbehelf der ersten Stufe [Art. 243 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, Zollkodex, ZK] die Berufung…
…vom 16. Jänner 2009 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Nach der Aktenlage ergibt sich, dass das Finanzamt Wien 4/5/10 mit Datum 16.1.2009 eine als "Bescheid über…
…2004 (neue Sachbescheide) entschieden: Die Berufungen gegen die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 2003 und 2004 werden gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig geworden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit elektronisch eingereichten Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen vom 10. August 2005 erklärte die steuerlich vertretene Berufungswerberin (Bw.) für die Streitjahre…
…Berufungen vom 27. September 2010 gegen die Erledigungen vom 31. August 2010 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2005, 2006 und 2007 werden gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. II.1. Den Berufungen…
…dann unzulässig und damit keiner Sachentscheidung gemäß § 289 Abs.2 BAO zugänglich, wenn sie sich gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid richtet. Unzulässigkeit iSd. § 273 Abs. 1 lit. a BAO liegt auch dann vor, wenn es dem Berufungswerber an der Berufungsbefugnis fehlt…
…dagegen eingebrachten Berufung aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Die Berufung vom 27. September 2010 gegen den gemäß § 299 Abs. 3 BAO aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Einkommensteuerbescheid 2008 vom 31. August 2010 war daher spruchgemäß mit Bescheid gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (geworden…
…mangelt, in eigenem Namen eingebracht, so ist die Berufung von vornherein als unzulässig zurückzuweisen, weil die Einbringung eines Anbringens durch einen hiezu nicht Legitimierten kein bloßes (in einem Mängelbehebungsverfahren sanierbares) Formgebrechen darstellt. Die Berufungsvorentscheidung vom 23. September 2010 ist daher mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit behaftet, die…
…Einschreiters unzulässig (siehe dazu Ritz "Bundesabgabenordnung-Kommentar", Orac-Verlag, Rz.2 zu § 273). Zur Einbringung einer Berufung ist gem. § 246 Abs.1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Das bedeutet, dass wegen mangelnder Berufungsbefugnis eine Berufung insbesondere…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. II. Der Berufungsvorlageantrag vom 29. Dezember 2000 wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…ehemaligen Gesellschafter der Gesellschaft - also ES und WS - namentlich genannt werden müssen (VwGH 6.4.1994, 91/13/0234). Wie eingangs ausgeführt, ist eine Berufung gegen eine behördliche Erledigung, der keine Bescheidqualität zukommt, unzulässig und deswegen zurückzuweisen. Es war daher gemäß § 289 iVm § 273 Abs…
…unzulässig, wenn die im Veranlagungsverfahren der Bw. für die Dr. M Wirtschaftsprüfungs GmbH ausgewiesene Vertretungs- und Zustellvollmacht ohne Anhörung der Bw. oder entsprechend geäußertem Parteiwillen auch im nunmehr gegenständlichen, sachlich verschiedenen Pfändungs- bzw. Drittschuldnerverfahren der Bw. als gegeben erachtet und deshalb als Empfängerin der Berufungsvorentscheidung…