…anzusehen; dieser Nutzung steht im Falle der Unverzinslichkeit keinerlei Gegenleistung gegenüber; der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers ist kein Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Kapitals (VwGH 18.11.1993, 93/16/0104 und VwGH 16.12.1993, 92/16/0065). Deshalb unterliegt die unverzinsliche Nutzung von Kapital…
…unverzinste Geldeinlagen (in ATS) wie folgt gemacht: | Stand zum | 31.12.1996 | 31.12.1997 | 31.12.1998 | 31.12.1999 | 31.12.2000 | Kto 2321 | 685.082 | 3,164.705,66 | 1,958.713…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
…OGH 22.04.1986, 2Ob574/86; VwGH 17.10.2001, 2001/16/0338). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die…
…Steuerschuld entstehe mit Verwirklichung des Tatbestandes, das sei der Zeitpunkt der Leistung. Die unverzinsliche Nutzung der Gesellschafterdarlehen bzw. des der Tochtergesellschaft zur Verfügung gestellten Kapitals (in Form von Zahlungen von Rechnungen für die Tochtergesellschaft etc.) in den Jahren 2007, 2011 und 2012 erfülle den Tatbestand…
…Nutzung des Kapitalbetrages bloß stillschweigend jeweils von Jahr zu Jahr gestattet. In dem Fall, dass ein Darlehen von vornherein unverzinslich gegeben wird, ist gemäß den Vorschriften des Bewertungsgesetzes sofort auf die gesamte Laufzeit des Darlehens der kapitalisierte Betrag an Zinsersparnis der Steuer zu unterziehen. Die …
…während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Die Steuerschuld entsteht mit Verwirklichung des Tatbestandes, das ist der Zeitpunkt der Leistung. Die unverzinsliche Nutzung der Gesellschafterdarlehen/-kredite bzw. des der Tochtergesellschaft zur Verfügung gestellten Kapitals (in Form von Zahlungen von Rechnungen für die Tochtergesellschaft…
Leistungen sind dann freiwillig, wenn sie weder auf einer im Gesellschaftsvertrag noch auf einer im Gesetz begründeten Verpflichtung, sondern auf einem anderen Rechtsgrund beruhen. Als freiwillig sind vor allem alle Leistungen anzusehen, die auf Verträgen beruhen, denen nicht der Charakter eines Gesellschaftsvertrages zukommt. Voraussetzung für…
…welche die Nutzung in den Jahren 1990 bis zur Übertragung der Gesellschaft im Jahre 1996 zinsenlos erfolgte. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien erblickte in dieser unverzinslichen Hingabe von Kapitalmitteln die Überlassung einer Sache zur Nutzung zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung gemäß …
… 14 BewG 1955 sind unverzinste oder niedrig verzinste Kapitalforderungen oder Schulden mit einem geringeren Wert als den Nennwert zu bewerten, wenn sie bestimmt sind. Dieser geringere Wert ist durch Abzinsung zu ermitteln, wobei ein Zinsfuß von 5,5% bei unverzinsten und ein entsprechend geringerer Zinssatz…
…im Sinne des § 14 Abs. 1 BewG liegen u.a. auch dann vor, wenn es sich um eine unverzinste Kapitalforderung handelt. Derartige Kapitalforderungen oder Schulden sind gemäß § 14 BewG mit einem geringeren Wert als dem Nennwert zu bewerten, wenn sie befristet sind. Dieser geringere Wert…
…der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen)" iSd § 198 Abs 2 BAO. Unstrittig ist, dass unverzinste Forderungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe der Zinsen, die der Bw durch die Unverzinslichkeit entgingen, eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer darstellten. Unstrittig ist auch der zur Ermittlung der…
…dass der Bw. seitens der SN.AG (Gesellschafterin von 31.7.1987 bis 30.8.1996) per 11.12.1986 die zinsenlose Nutzung eines unverzinslichen Darlehens in Höhe von S 13,000.000,00 zur Verfügung gestellt wurde. Laut Überweisungsbeleg erfolgte die Rückzahlung per 29…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen 1. der R, vertreten durch Dr. Axel Friedberg, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Gonzagagasse 3, vom 18. November 2002; 2. der C, vertreten durch Dr. Axel Friedberg (wie oben), vom 18. November 2002; 3. der AL, vertreten durch Weinhandl…
…Investitionen Rz 2181: Anders als bei unverzinslichen Forderungen dürfen die Anschaffungskosten eines von einem Kreditinstitut zur Vermeidung höherer Forderungsausfälle ersteigerten unrentablen Grundstücks nicht abgezinst werden. Die möglicherweise nicht Gewinn bringende Investition ist ein in den Geschäftswert eingehender Faktor. Unverzinste Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten inklusive Zinsen Rz…
…im Jahr 1989 ein am 21.12.1999 zur Rückzahlung fälliges unverzinstes Darlehen iHv SEK 10,220.000,00 (ATS 20,000.000,00) zugezählt. Das Darlehen sei wegen der vereinbarten Unverzinslichkeit zum Bilanzstichtag 1989 unter Anwendung eines Zinsfußes von 8% abgezinst und die Abzinsung…
…wo die Stiftung mit ihrem Stiftungszweck enthalten sei. Die Stipendien seien von der Bw. als unverzinsliche Studiendarlehen ausgestaltet und es erfolgen auch regelmäßige Rückflüsse. In einigen Fällen konnten die ehemaligen Beihilfenbezieher auch unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes nicht mehr ausgeforscht werden oder ihren Rückzahlungsverpflichtungen auf Grund…
…16 COFAG-NoAG in dem Umstand, dass Rückzahlungsansprüche verzinst werden, während Förderungen unverzinst ausbezahlt werden. Laut Erläuternder Bemerkungen zu § 16 COFAG-NoAG ergibt sich die Notwendigkeit der Verzinsung der Rückzahlungsansprüche unmittelbar aus dem Unionsrecht: "Soweit es sich um Beträge handelt, die aufgrund einer nicht vollinhaltlich…
…Prüfungsberichtes ("Unbare Entnahme- freiwillige Leistung gem. § 2 Ziff 4 c KVG") folgende Prüfungsfeststellungen festgehalten: "Da die unbare Entnahme im Zuge der Einbringung der X.GmbH&CoKG in die X.GmbH unverzinst in der Gesellschaft belassen wurden, liegt in der Höhe der Zinsersparnis eine Leistung gem. …
…Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur dann erfolgen, wenn die allgemeinen Tatbestandsmerkmale einer…