…aus Vermietung und Verpachtung. Das Wohnhaus wurde im Jahr 1983 errichtet. Erstmals ab dem Jahr 1985 wurden Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten aus der Vermietung von Wohnungen dieses Wohnhauses erzielt. Ab diesem Jahr wurde auch laufend die Bildung steuerfreier Beträge (Mietzinsrücklagen) gem. § 28 Abs…
…1988 idF BGBl. I 180/2004 lautet: (7) Die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch, Insektenfraß, Hochwasser oder Brand) kann gemäß Abs. 1 bis 6 verwendet oder nach Abs. 8 einer Übertragungsrücklage (einem steuerfreien Betrag) zugeführt werden. § 12 Abs…
…Folgendes normiert: Für die bis 1995 gebildeten Mietzinsrücklagen und steuerfreien Beträge (§ 11 in der bis 1995 geltenden Fassung) gilt Folgendes: ... 2. Mit den im letzten vor dem 1. Jänner 1996 endenden Wirtschaftsjahr ausgewiesenen Rücklagen bzw. steuerfreien Beträgen sind innerhalb von 9 Jahren nach ihrer Bildung…
…aufgrund der Gewährung der (steuerfreien) Auslandszulage in Verbindung mit dem Abzugverbot des § 20 Abs. 2 EStG 1999 nicht zu berücksichtigen seien. Im rechtzeitig gestellten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 6. November 2007 wurde vorgebracht, der (monatliche) Wohnzuschuss (Betrag8…
…ausgewiesen sind. Auch ergibt der Vergleich der Umsatzsteuerdaten, dass laut Umsatzsteuervoranmeldungen steuerfreie Umsätze in Höhe von S 25,450.146,12 offengelegt wurden, während laut Umsatzsteuerjahreserklärung 1998 die steuerfreien Umsätze lediglich S 24,707.828,96 richtigerweise betragen hätten. Demgegenüber hat der Bw. in den…
…im Bescheid ausgewiesenen ATS 685.234,40 müssten von der Abgabenbehörde noch ausbezahlt werden. Anmerkung 3 : Alle Wertpapierkäufe seien unmittelbar nach dem Kauf storniert und rückabgewickelt, die errechnete KESt-Gutschrift sei rücküberwiesen worden. Eine Steuerschuld bezüglich dieser angeführten Beträge sei daher gar nicht erst entstanden. …
…Die als steuerfrei erklärten Umsätze wurden daher der Umsatzsteuer zu unterzogen (Tz. 21). Da Umsatzsteuervoranmeldungen nur teilweise abgegeben worden waren und die Vorlage einer Buchhaltung für die Jahre 1998 und 1999 unterblieb, schätzte die Betriebsprüfung die Besteuerungsgrundlagen, indem sie die Beträge der abgegebenen Voranmeldungen addierte…
…dieses Bewertungsgutachten insofern unrichtig war, als die für die Ertragswertberechnung herangezogenen Jahresgewinne vor Steuern angesetzt wurden. Nach Berichtigung um diesen Fehler hätte der Unternehmenswert nur öS 200.000.000,00 (in Worten zweihundert Millionen) betragen. Sowohl Frau M B. als auch Herr Ing. L B…
…möglich, ansonsten Aufteilung nach dem Umsatzverhältnis). Grundsätzlich hat der Unternehmer zwischen diesen Methoden ein Wahlrecht, welches allerdings durch § 12 Abs 6 UStG insofern eingeschränkt wird (Ausschluss von ungerechtfertigten Steuervorteilen), als die Inanspruchnahme des Umsatzschlüsselverfahrens nicht zu einem wesentlich höheren Betrag an abziehbarer Vorsteuer führen darf…
…durch Bildung einer Unternehmensgruppe miteinander ausgeglichen werden, wodurch sich die Steuerbelastung verringern kann (vgl. VwGH 20.12.2016, Ro 2014/15/0045, mwN). 29 Gruppenträger können gemäß § 9 Abs. 3 KStG 1988 u.a. beschränkt steuerpflichtige in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der…
…in dem der zum Abzug Verpflichtete "die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat", anders zu behandeln als jenen Fall, in dem der Betrag der an den Empfänger der Einkünfte weiter gereichten KESt-Gutschrift zu hoch ist. In beiden Fällen werde der Empfänger der Einkünfte ungerechtfertigt bereichert…
…in dem der zum Abzug Verpflichtete "die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat", anders zu behandeln als jenen Fall, in dem der Betrag der an den Empfänger der Einkünfte weiter gereichten KESt-Gutschrift zu hoch ist. In beiden Fällen werde der Empfänger der Einkünfte ungerechtfertigt bereichert…
…in dem der zum Abzug Verpflichtete "die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat", anders zu behandeln als jenen Fall, in dem der Betrag der an den Empfänger der Einkünfte weiter gereichten KESt-Gutschrift zu hoch ist. In beiden Fällen werde der Empfänger der Einkünfte ungerechtfertigt bereichert…
…unterstellen, dass eine solche dritte Person bei einem entgeltlichen Erwerb des Wirtschaftsgutes berücksichtigen wird, dass eine ungerechtfertigte Rücklagenbildung gesellschaftsrechtlich unzulässig und gerichtlich bekämpfbar ist, soweit sich in der Satzung nicht gegenteilige Bestimmungen finden oder es sich bei großen GmbHs um gesetzliche Rücklagen (§ 130 AktG iVm …
…vorgenommen und ein Drittel jener Beträge, die im steuerlichen Rechenwerk in der Lohnverrechnung als steuerfreie Diäten zum Ansatz gekommen wären als nicht steuerfrei behandelt. Es habe eine pauschale Nachverrechnung der Lohnsteuer und der Dienstgeberbeiträge stattgefunden. Aus diesem sich ergebenden Betrag wurde dann wieder die anteilige…
…a steuerfrei ein Grundstück und ist aus diesem Grunde ein Vorsteuerabzug nach Abs. 3 ausgeschlossen oder eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach Abs. 10 bis 12 vorzunehmen, so ist er berechtigt, dem Empfänger der Lieferung den vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen oder auf Grund der Berichtigung geschuldeten Betrag…
…als der Jahreslohnzettel 2014 des Dienstnehmers so erfasst, bzw. der Veranlagung so zugrunde gelegt worden sei, als dieser Betrag von € 27.116,03 die Lohnsteuerbemessungsgrundlage dieses Jahres reduziert hätte (abgebildet als sonstiger steuerfreier Bezugsteil im L 16). Die gesetzliche Grundlage für diese Bemessungsgrundlagenreduzierung normiere…
…als der Jahreslohnzettel 2014 des Dienstnehmers so erfasst, bzw. der Veranlagung so zugrunde gelegt worden sei, als dieser Betrag von € 27.116,03 die Lohnsteuerbemessungsgrundlage dieses Jahres reduziert hätte (abgebildet als sonstiger steuerfreier Bezugsteil im L 16). Die gesetzliche Grundlage für diese Bemessungsgrundlagenreduzierung normiere…
…von den Gesamteinkünften). In der vom Bw. übermittelten Einnahmen - Ausgabenrechnung erklärt der Bw. unter anderem Ausgaben für: Mit 28. 10. 1999 ergeht ein Ersuchen um Ergänzung, in welchem der Bw. ersucht wird, eine Bestätigung des Dienstgebers bezüglich der als steuerfreie Bezüge erklärten Beträge gem. …
…durch 12 Monate) zugesprochen. In den Jahren vor dem Streitjahr wurde die SUVA-Rente dem Grunde nach als steuerfrei gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 behandelt, der Höhe nach aber nur mit jenem Betrag steuerfrei gestellt, der nach österreichischem Recht gemäß …