…steht fest, dass der Bw. seine Betriebsratstätigkeit unentgeltlich ausübt, ebenso seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Plattform "Forum ", weshalb diese Betätigungen zu keiner Einkunftsquelle führen; somit können auch die im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten entstandenen Aufwendungen (Reisekosten) keine einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung finden. Der Bw. sieht jedoch…
…dass der Bw. aus dieser Funktion in absehbarer Zeit einen Überschuss der Einnahmen über die Aufwendungen erzielen kann und wird. Da die unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit somit nur eine Quelle von Aufwendungen bildet, fehlt es schon an der vom Finanzamt auch im Verlauf der mündlichen Berufungsverhandlung…
…sei nicht erforderlich. Ebenso wenig sei es erforderlich, eine unentgeltliche berufliche Betätigung anzugeben. Der Unterschied zwischen vorzeitiger Alterspension und Gleitpension bestehe ja darin, dass durch Anrechnung von Aktivbezügen sich die Sozialversicherung einen Teil der vorzeitigen Alterspension erspare und somit nur den Differenzbetrag als Gleitpension zuerkenne…
… irrelevant ist auch, ob die Beendigung des Unternehmensgegenstandes bzw der wirtschaftlichen Betätigung bereits durch den Voreigentümer oder erst durch den neuen Eigentümer der Körperschaft erfolgt. Eine qualitative Änderung des Unternehmensgegenstandes kann zur Gänze oder teilweise erfolgen; eine gänzliche Änderung (zB vom Möbelhandel zum Verlag) bewirkt…
…der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Vereinbarung auszugehen. Kein Zusammenschluss iSd Art. IV UmgrStG liegt bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Übertragung von Anteilen einer Mitunternehmerschaft vor. Die mittels Notariatsaktes durchgeführte "Schenkung" von Mitunternehmeranteilen stellt daher eine faktische Veränderung und damit keinen Anwendungsfall des Art. IV UmgrStG dar…
…1. Aufl., Rz 104 zu § 2). Im Fall der Bw. wird das Vorliegen von Betriebsausgaben aus der unentgeltlichen Weiterführung der Geschäftsführertätigkeit als Mehrheitsgesellschafterin einer Ges. mbH. behauptet. § 4 Abs. 4 erster Satz EStG 1988 in der für die Streitjahre geltenden Fassung normiert, dass Betriebsausgaben Aufwendungen…
…Nach dem festgestellten Sachverhalt hat die Beschwerdeführerin die angemieteten Möbel nicht zur Erzielung von zu besteuernden Umsätzen eingesetzt, sondern sie zur Gänze ihrem Gesellschafter unentgeltlich causa societatis überlassen. Für im Zusammenhang mit der Anmietung dieser Möbel in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist die Beschwerdeführerin daher gemäß…
…Veränderung der Betätigung im Sinne der LiebhabereiRL gewürdigt worden ist. Der vom Bw zitierte Abschnitt 9.2 der LRL besagt in dem auf den Berufungsfall bezogenen Teil: "Die Eröffnung einer unentgeltlich übernommenen... außerbetrieblichen Betätigung gilt nur dann als Beginn der Betätigung, wenn die Betätigung in…
…K2*** die Liegenschaft ***EZ***, samt dem darauf befindlichen Haus mit der Liegenschaftsadresse ***Bf1-Adr***. Mit Baurechtsvertrag vom 29.9.2022 wurde der Beschwerdeführerin von ***K1*** und ***K2*** das unentgeltliche Baurecht an der oa Liegenschaft eingeräumt. Das Baurecht wurde auf die Dauer von 30 Jahren bestellt…
…in den Monaten November und Dezember oder direkt vom Lager. Außerdem würden Einnahmen durch die Bewirtung von Gästen eines Verkaufsstandes auf der E-er Messe erzielt. Der Beschwerdeführer betonte, es handle sich um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung iSd § 1 Abs. 1 LVO. Der Systematik des …
…die Liebhabereiprüfung nach der Liebhabereiverordnung vertritt die Bf den Standpunkt, dass die unentgeltliche (schenkungsweise) Übertragung der vermieteten Wohnungen an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (an der sie überdies beteiligt sei) keinen Einfluss auf die Einkunftsquelleneignung ihrer Vermietungstätigkeit habe, da die Beobachtungszeiträume der Übertragenden und der Empfängerin zusammenzurechnen…
…Aufgabe oder Liquidation). Die (entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Einkunftsquelle beendet grundsätzlich die Betätigung für den Übertragenden und führt zu einem neuerlichen Beginn der Betätigung beim Übernehmenden. Dies gilt nicht in Fällen einer unter Buchwertfortführung erfolgenden Umgründung iSd Umgründungssteuergesetzes (siehe Rz 157). 3.4.1…
…der (Teil-) Betriebsübertragung (§ 5a iVm § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz) vom 8. Oktober 2003 vorgelegt. Diese Erklärung enthält zwar die Bestätigung der Bezirksbauernkammer Freistadt vom 8. Oktober 2003 über die Inanspruchnahme der Beratung, jedoch weder die Unterschrift des Antragstellers bzw. eines Vertreters der Antragstellerin noch des Betriebsinhabers…
…Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist. Von den Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung gestellte Speisen oder Getränke (zB Weihnachtsbäckerei) stellen keine steuerpflichtigen Einnahmen, sondern Spenden dar, die in den…
…zugesicherten Pensionsanspruch zu sichern, beigetreten. Aus der freiwilligen und ehrenamtlichen Betätigung für diesen Verband erzielte die Bw. keinerlei Einkünfte. Beim ASG Wien brachte die Bw. zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Auslagerung eines Teils ihrer Pensionsansprüche eine Klage gegen die y ein, wobei die dafür anfallenden…
…mit anderen Einkünften zu verrechnen. Bei unentgeltlicher Übertragung einer Beteiligung sowie bei Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz gehen diese Verrechnungsfolgen bei Buchwertfortführung auf den Rechtsnachfolger über. Rz 157a: Rechtslage bis zur Veranlagung 2013 Ab dem Veranlagungsjahr 2001 wird die Verlustverrechnung durch die Regelung des § 2 Abs…
…seien zunächst kleinere notwendige Investitionen noch durch die KG durchgeführt und dann die Maschinen und die Ausstattung der GmbH unentgeltlich übertragen worden, während die (brauchbaren) Vorräte an die GmbH verkauft worden seien. Die Verwaltung der "Betriebstankstelle" - bestehend aus einem 5.000 Liter Tankfass und einer…
…Gx*** U*** gefunden. Dieser war jedoch angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft nicht bereit einen Kaufpreis zu bezahlen sondern nur mit einer unentgeltlichen Übernahme einverstanden. Aus optischen Gründen wurde auf meine Empfehlung hin kein Schenkungsvertrag ausgefertigt, da dies meines Erachtens für eine börsennotierte Gesellschaft…
…Stiftern selbst benützt, keine Miete bezahlt und auch keine Erträge erwirtschaftet würden. In der Betätigung könne daher keine Einkunftsquelle gesehen werden, sodass Liebhaberei anzunehmen sei. Dieser Meinung könne sich der Prüfer (ohne weiteres Eingehen auf die Liebhabereiverordnung) bei Kenntnis der Sachlage anschließen, da mangels Vermietungsabsicht…
…1. Jänner bis 30. Juni 1999 war die Bw. berechtigt, unentgeltlich als Konsulentin tätig zu sein. Diese Konsulententätigkeit umfasste auch die Berechtigung, sich weiterhin in den Betriebsräumlichkeiten aufzuhalten und Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen zu nehmen. Nach dem Ableben von Herrn C am 26. November 1998…