…wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich sind, dann wird hiedurch nach österreichischer Rechtsauffassung keine unechte stille Gesellschaft in Form einer Mitunternehmerschaft begründet (BMF-Einzelerledigung SWK 18/1991 A1 257). Der Österreicher erzielt aus seiner Beteiligung an der deutschen GmbH daher ausschließlich Einkünfte aus…
…einer stillen Beteiligung ab ("cuenta en participación"), wobei den stillen Gesellschaftern neben den Anteilen an den Gewinnen und Verlusten auch eine Beteiligung an den stillen Reserven und einem allfälligen Firmenwert sowie gewisse Mitspracherechte eingeräumt werden, und sind die Verträge jenen einer gewerblich tätigen unechten stillen…
Ist eine in Österreich ansässige österreichische Staatsbürgerin an einer gewerblich tätigen kroatischen Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, unecht still beteiligt, dann ist dadurch eine Mitunternehmerschaft mit der kroatischen Kapitalgesellschaft begründet worden. Die kroatischen Gesellschaftsbetriebstätten sind damit anteilig kroatische Betriebstätten der österreichischen Investorin geworden…
Beteiligt sich ein in Österreich beschränkt steuerpflichtiger israelischer Investor an einem inländischen Hotelprojekt, dann steht das Besteuerungsrecht an seinen Gewinnanteilen gemäß Artikel 7 DBA-Israel Österreich zu. Israel ist daher verpflichtet allfällige österreichische Gewinnanteile von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen und ist durch das…
…damals bekannt war, das der Restbetrag für eine Beteiligung an einer Daunenfirma vorgesehen war. Die Bezeichnung "Darlehen" steht der Annahme einer Verwendung der überwiesenen € 50.000,00 für den Erwerb der berufungsgegenständlichen unechten stillen Beteiligung an der B-GmbH ebenfalls nicht entgegen, da die…
…Berücksichtigung von Artikel 3 Abs. 2 DBA-Deutschland (also auf der Grundlage des deutschen innerstaatlichen Rechts) einer deutschen Betriebstätte der GmbH & Still zuzurechnen und in Deutschland zu besteuern sind. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist allerdings eine atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die - losgelöst von…
…dass eine unechte stille Gesellschaft vorliegt, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird, als wäre er Kommanditist. Es muss also im Innenverhältnis insbesondere vereinbart sein, dass der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist; diese Beteiligung muss jedenfalls für den…
…dass eine unechte stille Gesellschaft vorliegt, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird, als wäre er Kommanditist. Es muss also im Innenverhältnis insbesondere vereinbart sein, dass der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist; diese Beteiligung muss jedenfalls für den…
…Position nachvollziehen habe lasse, und dies somit dem Finanzamt offen gelegt worden sei. AG: Einer im Internet allseits zugänglichen Präsentation der AG (Hinweis auf Beilage) sei zu entnehmen, dass diese AG in Form von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichem Mezzanine (atypisch stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen, sozietäre Genussrechte) in…
…Position nachvollziehen habe lasse, und dies somit dem Finanzamt offen gelegt worden sei. AG: Einer im Internet allseits zugänglichen Präsentation der AG (Hinweis auf Beilage) sei zu entnehmen, dass diese AG in Form von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichem Mezzanine (atypisch stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen, sozietäre Genussrechte) in…
…verwenden. Endet die StGes mit einem passiven Kontostand, so hat der Stille keine Zahlung zur Abdeckung des negativen Saldos zu leisten. Charakteristisch für die atypisch (unechte) stille Gesellschaft sind: Geschäftsführungsbefugnisse des Stillen sowie seine schuldrechtliche Beteiligung am Vermögen des Unternehmens, die ihn so stellt, als…
…verwenden. Endet die StGes mit einem passiven Kontostand, so hat der Stille keine Zahlung zur Abdeckung des negativen Saldos zu leisten. Charakteristisch für die atypisch (unechte) stille Gesellschaft sind: Geschäftsführungsbefugnisse des Stillen sowie seine schuldrechtliche Beteiligung am Vermögen des Unternehmens, die ihn so stellt, als…
…verwenden. Endet die StGes mit einem passiven Kontostand, so hat der Stille keine Zahlung zur Abdeckung des negativen Saldos zu leisten. Charakteristisch für die atypisch (unechte) stille Gesellschaft sind: Geschäftsführungsbefugnisse des Stillen sowie seine schuldrechtliche Beteiligung am Vermögen des Unternehmens, die ihn so stellt, als…
…verwenden. Endet die StGes mit einem passiven Kontostand, so hat der Stille keine Zahlung zur Abdeckung des negativen Saldos zu leisten. Charakteristisch für die atypisch (unechte) stille Gesellschaft sind: Geschäftsführungsbefugnisse des Stillen sowie seine schuldrechtliche Beteiligung am Vermögen des Unternehmens, die ihn so stellt, als…
…verwenden. Endet die StGes mit einem passiven Kontostand, so hat der Stille keine Zahlung zur Abdeckung des negativen Saldos zu leisten. Charakteristisch für die atypisch (unechte) stille Gesellschaft sind: Geschäftsführungsbefugnisse des Stillen sowie seine schuldrechtliche Beteiligung am Vermögen des Unternehmens, die ihn so stellt, als…
…genannte untypisch oder unechte stille Beteiligung vor. Die Stellung des Gesellschafters ist damit ähnlich der eines Kommanditisten, es liegt eine Mitunternehmerschaft vor (VwGH 23.2.1994, 93/15/0163; Doralt/Kauba, EStG10, § 23 Tz 233; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 27 Tz 13; Neuner, Stille Gesellschaft im…
…sogenannte unechte stille Beteiligung), und ist seine Stellung damit ähnlich der eines Kommanditisten, so liegt eine Mitunternehmerschaft vor, und zwar auch dann, wenn die Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert nur für den Fall der Unternehmensveräußerung bzw. -auflösung vorgesehen ist. Eine Beteiligung nur…
…stehenden Höhe zur Verfügung gestellt. Die in Form einer Einlage als unechter stiller Gesellschafter erfolgte Mittelzuführung ist in wirtschaftlicher Sicht als Dauerwidmung von notwendigem Kapital für Gesellschaftszwecke der Gmbh anzusehen. (VwGH 18.10.1989, 88/13/0180) Die atypisch stille Beteiligung erfolgte zu einem Zeitpunkt…
…zu 70% an einer inländischen Lackvertriebs-GMBH und geht sie außerdem mit dieser Vertriebs-GMBH eine unechte stille Beteiligung (16,67%) ein, dann begründet sie durch ihre Beteiligung an einer inländischen Mitunternehmerschaft eine inländische Betriebstätte, der die Gewinnanteile aus der unechten stillen Beteiligung zuzurechnen sind…
…Der unechte stille Gesellschafter ist neben seiner Gewinnbeteiligung auch am Geschäftsvermögen beteiligt, sofern diese Beteiligung nur in schuldrechtlicher Form, also als bloße Forderung, besteht. Sowohl die echte als auch die unechte stille Gesellschaft vermitteln dem stillen Gesellschafter ein Forderungsrecht sowohl auf den vereinbarten Anteil am…