…Verschmelzung zu keiner rechtlichen Vereinigung der beteiligten Körperschaften. Von einer unechten Verschmelzung spricht man: bei Einbringung des Unternehmens einer Körperschaft in eine andere Körperschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, bzw. der Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens im Wege der Einzelrechtsnachfolge (§ 237 AktG). Diese Vorgänge stellen keine Verschmelzungen…
…zielt die unechte Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit a UStG 1994 auf die Vermeidung einer Doppelbelastung durch Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer für jene Grundstücksumsätze, die unter das GrEStG fallen. Aufgrund dieser Wechselbeziehung zwischen Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer könnte die GrESt-Belastung verschmelzungsbedingter Grundstückstransaktionen dann…
…November 1999 (betreffend "B GmbH und Mitgesellschafter") verwiesen. In beiden Erledigungen werden im Adressfeld als Bescheidadressaten die einzelnen (behaupteten) "Mitunternehmer", namentlich die FG GmbH als Rechtsnachfolgerin der B GmbH (Letztere wurde laut Verschmelzungsvertrag vom 27. September 1996 als übertragende Gesellschaft mit der erstgenannten GmbH verschmolzen)…
…die nach § 15 UStG 1994 nicht einzurechnen sind, außer Ansatz gelassen werden. Beispiel: Ein Rechtsanwalt mietet seine Kanzleiräumlichkeiten vom Vermieter V. Der Anwalt veräußert eine seinem Unternehmen zugeordnete Liegenschaft (Zweitkanzleisitz) unecht steuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994) um 800.000 Euro…
…Es liegt keine Unternehmensgruppe vor. Nach der Verschmelzung wird das Treuhandverhältnis zwischen der A-Neu-GmbH und der Treuhand-GmbH wie folgt aufgelöst: Mit Zustimmung der A-Neu-GmbH tritt die Treuhand-GmbH 6% der Anteile an der ImmoX-GmbH an die ImmoY-GmbH in…
…nicht. (1) Am 29. Dezember 1988 schloss die B-GmbH Verträge mit zwei Personen, die sich an ihrem "Gewerbebetrieb" als unechte stille Gesellschafter beteiligen wollten. Diese stillen Gesellschafter waren Herr FG mit einer Einlage von ATS 2 Mio. sowie die FG GmbH (diese wird im…
…als vereinbart, dass eine vorzeitige Rückzahlung sowie Sondertilgungen durch die E-GmbH möglich sind." Das Finanzamt hat daraufhin der Bw mit Bescheid vom 13. Oktober 2010, StrNr, zur "Verschmelzung sowie stillen Beteiligung" gemäß § 2 Z 1 Kapitalverkehrsteuergesetz vom 16. Oktober 1934 (KVG), DRGBl 1, S…
…der Bw., "unecht" stiller Gesellschafter, Gesellschafter der untervermietenden BG OHG, Alleingesellschafter und Geschäftsführer der FG GmbH) nicht möglich ist. Auch im Hinblick auf die Tatsache der per 31. Dezember 1995 stattgefundenen Verschmelzung kann auf Grund der Zuordnungsindifferenz der Verbindlichkeiten nicht mehr festgestellt werden, ob die…
…nicht. (1) Am 29. Dezember 1988 schloss die B-GmbH Verträge mit zwei Personen, die sich an ihrem "Gewerbebetrieb" als unechte stille Gesellschafter beteiligen wollten. Diese stillen Gesellschafter waren Herr FG mit einer Einlage von ATS 2 Mio. sowie die FG GmbH (diese wird im…
…kritisiert die Bw. die Ausdrucksweise des Finanzamtes, die von einer "Umänderung" der echten stillen Gesellschaft auf eine unechte stille Gesellschaft spreche; ihres Erachtens seien "lediglich" die Beteiligungsrechte der stillen Gesellschafter um die Beteiligung an den stillen Reserven an derselben Gesellschaft "erweitert" worden. Im Übrigen sei…
…sind an eine beendete GesBR (zB VwGH 19.12.2007, 2007/13/0142), beendete unechte stille Gesellschaft (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001), aufgelöste Miteigentümergemeinschaft (VwGH 29.9.1997, 93/17/0042), durch Verschmelzung erloschene GmbH (zB VwGH 19.6.2002, 99/15/0144…
…97/13/0117; VwGH 25.11.2002, 2002/14/0133), •beendete unechte stille Gesellschaft (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001), •aufgelöste Miteigentümergemeinschaft (VwGH 29.9.1997, 93/17/0042), •durch Verschmelzung erloschene GmbH (zB VwGH 19.6.2002, 99/14/0144; VwGH 19.1…
…97/13/0117; VwGH 25.11.2002, 2002/14/0133), •beendete unechte stille Gesellschaft (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001), •aufgelöste Miteigentümergemeinschaft (VwGH 29.9.1997, 93/17/0042), •durch Verschmelzung erloschene GmbH (zB VwGH 19.6.2002, 99/14/0144; VwGH 19.1…
…26.2.2010, RV/0311-I/08 ; UFS 22.4.2010, RV/0006-W/03 ; UFS 7.6.2011, RV/0480-W/05 ). Ein an eine unechte stille Gesellschaft zu richtender Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO kann, muss aber nicht die Bezeichnung des Geschäftsherrn mit dem…
…wenn sie wenigstens dem Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrecht des Kommanditisten angenähert sind (vgl Doralt/Kauba, aaO, Tz 218). Von einer atypisch (unecht) stillen Gesellschaft spricht man dann, wenn ein stiller Gesellschafter gesellschaftsvertraglich so gestellt ist, als wäre er Kommanditist. Es muss also im Innenverhältnis insbesondere…
…| 4.577.337,26 | 1.811.687,56 Die Erhöhung der Verrechnungsforderung zwischen den beiden Gesellschaften zum 31. Jänner 1996 kam mit 678.206,69 S aus der Saldenübernahme im Zuge der Verschmelzung mit der BGV GmbH zustande, während die Erhöhung zum 31…
…auf einen Dritten ihrer Wahl zu übertragen. Die Übertragung der stillen Gesellschaftseinlage kann immer nur mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. 2. Die stille Gesellschafterin stimmt Umstrukturierungsmaßnahmen der Geschäftsherrin, insbesondere im Wege der Verschmelzung, der Umwandlung, der Spaltung, der Einbringung der Beteiligung der stillen…
…Geschäftsführer der Bw., "unecht" stiller Gesellschafter, Gesellschafter der untervermietenden BG OHG, Gesellschafter und Geschäftsführer der B GmbH) nicht möglich erscheint. Im Hinblick auf die per 31. Dezember 1995 stattgefundene Verschmelzung kann auf Grund der Zuordnungsindifferenz der Verbindlichkeiten nicht mehr festgestellt werden, ob die von der…
…Geschäftsführer der Bw., "unecht" stiller Gesellschafter, Gesellschafter der untervermietenden BG OHG, Gesellschafter und Geschäftsführer der B GmbH) nicht möglich erscheint. Im Hinblick auf die per 31. Dezember 1995 stattgefundene Verschmelzung kann auf Grund der Zuordnungsindifferenz der Verbindlichkeiten nicht mehr festgestellt werden, ob die von der…
…der Begründung eines unechten stillen Beteiligungsverhältnisses war das negative Betriebsergebnis der Kapitalgesellschaft für 1991 bereits absehbar, in Folgejahren 1992 und 1993 wurde weitere Verluste erwirtschaftet, die H.A. als atypisch stiller Mitunternehmer bei seiner Einkommensteuererklärung als Steuerminderungsposten in Ansatz bringen konnte. Nach Verschmelzung der "V…