…die Umsätze der Beschwerdeführerin würden als gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit c UStG unecht umsatzsteuerfrei bewertet, ein Vorsteuerabzug sei daher nicht zulässig. Im Gesellschaftsvertrag der Beschwerdeführerin sei unter Punkt 2 als Gegenstand des Unternehmens ua die Beratung in Versicherungsangelegenheiten aller Art sowie die…
…99/14/0237). Aus den Bestimmungen des § 6 Abs 1 Z 9 lit a iVm § 12 Abs 3 Z 1 und Z 2 UStG 1994 resultiert eine unechte Steuerbefreiung der Grundstücksumsätze. Durch die in § 6 Abs 2 UStG 1994 geschaffene Option ist es dem Steuerpflichtigen…
…sollten derart neutralisiert werden, dass die aus der Umstellung auf eine unechte Befreiung resultierenden Mehreinnahmen den betroffenen Institutionen wiederum in vollem Umfang zuführbar waren. Nach den Materialien des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfegesetzes (GSBG) sei daher erklärtes Ziel der Einführung dieses Gesetzes die Neutralisierung der Auswirkungen…
…es sich um einen reinen Handelsbetrieb der keine Bearbeitung vornimmt. In den Umsätzen der Jahre 1997 und 1998 sind auch gemäß § 6 Abs 1 Z 8 UStG unecht befreite Umsätze für Goldlieferungen enthalten. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung wurde die Bw aufgefordert, die Kostenrechnung vorzulegen…
…Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer (WIFI) und am Berufsförderungsinstitut (BFI) zu verstehen. Die Bf hat den zugrundeliegenden Honorarnoten zufolge entgegen ihrem Vorbringen in der Beschwerde eine unterrichtende Tätigkeit ausgeübt. Diese unterrichtende Tätigkeit der Bf fällt unter die unechte Befreiungsbestimmung des § 6 Abs 1 Z 11 UStG 1994…
…vom kleineren Nettobetrag) gerechnet wird, bleibt auch aus diesem Grund - auch unter der Annahme des Fehlens einer betraglichen Begrenzung - kein Raum für den zusätzlichen Ansatz eines Vorsteuerpauschales als Betriebsausgabe. 3) Im Übrigen handelt es sich um "unecht" befreite Umsätze, auch aus diesem Grund kann das…
…R 25/10). Sind die Kernumsätze des Unternehmens steuerpflichtig, so soll der Ausschluss nur dann zum Tragen kommen, wenn die Vorausleistungen in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit den unecht befreiten Umsätzen stehen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist im Einzelfall zu entscheiden (vgl. Ruppe/Achatz…
…als direkt und unmittelbar mit den zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen aus der Hausapotheke einerseits bzw. mit den unecht befreiten und somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen aus der Ordination andererseits in Zusammenhang stehend betrachtet und eine Aufteilung der Vorsteuern vorgenommen hat, wurde auch dem Gemeinschaftsrecht…
…Anwendung des 20%igen Steuersatzes, weil aufgrund der Gemeinnützigkeit der begünstigte Steuersatz von 10% zu Anwendung gelangen müsse. (III.) Zur Lehrlingsausbildung: Nach Ansicht der Betriebsprüfung wären die Ausbildungsumlagen gemäß § 6 Abs 1 Z 11 UStG 1994 unecht befreit. Somit wäre gemäß § 12 Abs 3 UStG…
…und im Jahr 1998 um 634,29 S erhöht und im Jahr 1999 mit 2.684,91 S angesetzt. Die dagegen erhobene Berufung vom 14. Februar 2001 richtete sich gegen die Nichtanerkennung der Umsätze aus Kfz-An/Abmeldungen als unecht befreite Umsätze gemäß § 6 Abs…
…in Höhe von S 76.136,65 zuzüglich Differenz von S 0,20 somit S 129.877,89. e) Vorsteuern im Zusammenhang mit dem unecht befreiten Grundstücksverkauf E-Gasse in Höhe von S 548.523,00. Tz. 17a: Vorsteuer 2000 Von dem von der Bw…
berechtigt, eine erhaltene Rechnung, die zum Nachweis des Vorsteuerabzuges dient, selbst zu berichtigen. Eine Rechnungsberichtigung kann nur der Rechnungsaussteller vornehmen. Eine nicht vertragsmäßige Abrechnung könnte zwar grundsätzlich durch den Leistungsempfänger mit einer entsprechenden Belastungsnote korrigiert werden. Derartige Belege können jedoch nur unter den für die…
…in der Folge auch gegenüber der Abgabenbehörde erster Instanz nachgewiesen werden, dass er in den vom Spruchsenat der Bestrafung zugrundegelegten Umsatzsteuervorauszahlungszeiträumen ausschließlich unecht befreite Umsätze aus seiner Tätigkeit als Versicherungsmakler erzielt hat. Am 7. Oktober 2003 wurden seitens der Abgabenbehörde erster Instanz im Rahmen der…
…TZ. 21), sowie indem er betreffend die Kostenstelle "J." auch betreffend die im Zusammenhang mit unecht befreiten Umsätzen stehenden Aufwändungen und Ausgaben Vorsteuern in Höhe von ATS 51.337,-- (1994), ATS 54.300,63 (1995), sowie ATS 104.148,16 (1996) geltend gemacht hat, wodurch…
…20 Abs. 1 und 2 UStG 1994 bzw. § 16 UStG 1994 selbst zu berechnen war. Der Unternehmer hat eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Wurden vom Unternehmer lediglich unecht befreite Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z. 16 UStG 1994 getätigt, haben sich…
…Unternehmereigenschaft der Rechnungsaussteller, insbesondere weil diese ihre Tätigkeiten in den Geschäftsräumlichkeiten der H-GmbH unter Aufsicht eines Bevollmächtigten weder weisungsfrei noch auf eigenes Risiko ausübten, und wegen des zusätzlichen Vorliegens unecht befreiter Umsätze sehr wohl hätte erkennen können. Entgegen dem Vorbringen der Bw. wurden in…
…sondern auch im Namen des Kunden gegenüber dem ausländischen Broker aufgetreten sei. Dementsprechend sei in allen Unterlagen auch von "Vermittlungsleistungen" die Rede und werde seitens des Finanzamtes zu Unrecht davon ausgegangen, dass es sich bei der in Rede stehenden Leistung um eine Besorgungsleistung handle. Da…
…so wären sie nach § 6 Abs. 1 Z. 8 lit. f UStG 1994 steuerbefreit. Der Wortlaut der Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z. 8 lit. f UStG 1994 sei sehr weit gefasst und beinhalte nicht mehr nur "Umsätze von Wertpapieren", sondern in neuerer Fassung auch…
…aufzunehmen. Es sei aber ein Kampf gewesen, den Vertretern der Bw. klar zu machen, dass er finanziell am Ende sei. Zum Glück haben sich er und seine Lebensgefährtin aus diesem "Milieu" befreien können. G. K. seien weiters seitens der Bw. nur englischsprachige Informationen übermittelt worden…
…der Vermittlung bzw. Besorgung von Warenterminoptionsgeschäften wären - soweit im Inland steuerbar - gemäß § 6 Abs. 1 Z. 8 lit. f UStG unecht steuerfrei, wird ihr entgegengehalten, dass Optionsgeschäfte in anderen Sachen als Wertpapiere oder Devisen nicht befreit sind (vgl. Ruppe, UStG 1994 Kommentar, § 6 Tz. 153…