…2006 Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfasst unbewegliches Vermögen, das nach dem Maßstab des österreichischen Steuerrechts - ungeachtet der Qualifikation nach ausländischem Recht - Betriebsvermögen darstellt. Beispiel: Ein in Deutschland ansässiger Inhaber eines Handwerksbetriebes, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung…
…vgl Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht I/130 Z 13 Rz 17). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Beurteilung eines Wirtschaftsgutes als beweglich oder unbeweglich weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht, sondern nach der Verkehrsauffassung zu treffen, worunter die Auffassung einer Mehrheit…
…68.000,-- ein Betrag von € 17.000,-- auf das bewegliche Inventar und ein Betrag von € 51.000,-- auf das unbewegliche Vermögen. Von dem auf das unbewegliche Vermögen entfallenden Anteil des Kaufpreises in der Höhe von € 51.000,-- ist die Grunderwerbsteuer zu berechnen…
Verkauft eine vormals in Großbritannien, aber seit 2020 in Österreich ansässige Person im Jahr 2021 zwei in Großbritannien belegene Liegenschaften1, so stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß Österreich ein Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn zukommt. Die Veräußerung der britischen Liegenschaften unterliegt in…
…Niederlassung als Betriebstätte zu werten ist, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich, weil es sich jedenfalls um Erträge handelt, die die S-GmbH & Co KG aus der ertragbringenden Nutzung von unbeweglichem Vermögen (gegebenenfalls samt Zubehör, siehe VwGH v. 19.6.1968, Zl. 1561/67) in Ungarn…
…gelegenem unbeweglichen Vermögen besteht, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird es bei der Beurteilung, ob dieses Erfordernis gegeben ist, auf das Verhältnis der Teilwerte des Grundvermögens zur Summe der Teilwerte des Aktivvermögens ankommen. Der Anteil des unbeweglichen…
…Aktivvermögen sich hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen in Frankreich zusammensetzt, so steht nach Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Frankreich grundsätzlich Frankreich das ausschließliche Recht zu, den Vermögenswert der Kapitalbeteiligung zu besteuern. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht jedoch dann, wenn das unbewegliche Vermögen der industriellen…
Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von deutschen Gesellschaften Gemeinschaftsantennenanlagen, die auf deutschen Gebäuden montiert worden sind und von der deutschen Steuerverwaltung nicht als Gebäudeteile (nicht als unbewegliches Vermögen) beurteilt werden, und sind diese Anlagen an die Inhaber der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet…
…Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall…
Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger betreibt in Ungarn als Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer umfangreiche landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wege einer dort eingetragenen Kapitalgesellschaft (Kft), welche über zahlreiche Anlagen, Maschinen sowie Grundstücke und Mitarbeiter verfügt. Die Beteiligung steht im Privatvermögen des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige eröffnete darüber hinaus einen…
…Besteuerungsrecht Österreichs, weil es sich um eine Veräußerung von "unmittelbaren Anteilsrechten betreffend [...] Grundstücken" handelt. Während sich allerdings Art. 13 Abs. 4 OECD-MA sowohl auf Formen eines "unmittelbaren" als auch eines "mittelbaren" Wertanteils in unbeweglichem Vermögen bezieht, beschränkt sich Art. 13 Abs. 2 lit. a…
Wird von einem deutschen Steuerberater die Auskunft erteilt, dass eine "Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…
…Steuerfreistellung daher nach Artikel 3 Abs. 1 zu gewähren ist (Hinweis auf EAS 1621). Aber selbst wenn dies auf deutscher Seite anders gesehen würde, liegen zumindest "Nutzungsrechte an österreichischem unbeweglichem Vermögen" vor, deren Übergang diesfalls gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens von der deutschen…
…bloße Vermögensverwaltung in Prag keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA-CSFR. Es liegt allerdings für die österreichische Kapitalgesellschaft eine Nutzung von in der CSFR gelegenem unbeweglichem Vermögen vor, so dass die hieraus erzielten Gewinne gemäß Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 7…
Gewährt eine liechtensteinische Gesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Kreditnehmer ein Darlehen und wird dieses Darlehen teilweise auf einer österreichischen Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von der liechtensteinischen Gesellschaft aus Deutschland bezogenen Zinsen gemäß § 98 Z 5 EStG der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Diese…
…unbewegliches Wirtschaftsgut zu werten ist. Im ersten Fall wäre Art. 12 Abs. 2 DBA-Deutschland-1954 bzw. Art. 7 DBA-Deutschland-2000 und im zweiten Fall Art. 3 DBA-Deutschland-1954 bzw. Art. 6 DBA-Deutschland-2000 anzuwenden. Das Regal mit der Begründung als unbeweglich…
…verleast wurde. Das Finanzamt wies den Erstattungsantrag ab mit der Begründung, dass es sich bei diesem Leasinggeschäft um die Vermietung eines mit einem Grundstück (Gebäude) fest verbundenen, unbeweglichen Wirtschaftsgutes handle. Die Bw. erbringe demnach eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne des…
…hatten, in beiden Staaten zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Die maßgebenden Bestimmungen des DBA lauten: Artikel 3 (1) Unbewegliches Nachlassvermögen (einschließlich des Zubehörs), das in einem der Vertragsstaaten liegt, wird nur in diesem Staate besteuert. (2) Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen, das in einem der Vertrgsstaaten liegt…
…27 Abs. 3 iVm § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988) oder wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr unmittelbar oder mittelbar überwiegend aus in Österreich belegenem unbeweglichen Vermögen besteht, weil es dadurch - mangels Anwendbarkeit des Art. 13 Abs. 2 lit. b sublit…