…Wenn die fehlenden Ermittlungen - wie im Gegenstand - einen vergleichsweise großen Umfang haben und im zweitinstanzlichen Vorhalteverfahren eine hinreichende Klärung dieser Fragen nicht oder nur mit einem unangemessen hohen Aufwand zu erwarten ist, erscheint es zweckmäßig, dass diese Ermittlungen von der Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe, die…
…lediglich generalisierend und teilweise sogar vermutend und damit nicht ausreichend Hinweise für eine Abgabenpflicht in der im Bescheid verankerten Höhe erbracht. Von der in der Beschwerde beantragten mündlichen Verhandlung durfte auf der einen Seite gemäß § 284 Abs. 3 BAO und andererseits deswegen, weil die Bf…
…Finanzamt auf die Erwähnung von Verdachtsmomenten beschränkt hat. Für die Entscheidung gemäß § 289 Abs 1 BAO sprach auch das darauf gerichtete Begehren des Bw. (Schreiben vom 7.4.2008). Aus diesen Gründen wird das Interesse an der Gewährleistung eines echten zweigliedrigen Instanzenzuges höher bewertet als…
…KG sei. Es wäre somit grob unangemessen, der GmbH eine Haftungsprämie zu zahlen, die deutlich über den Haftungsprämien liegen würde, die für den operativen Betrieb der KG wirklich wesentlichen Bankhaftungen gezahlt werden würden. Bei Festlegung der Höhe der Haftungsentschädigung sei weiters das Haftungsrisiko der GmbH…
…für das verfahrensgegenständliche Getriebe maßgeblichen Sachverhalt jedenfalls in Bezug auf ein schuldhaftes Verhalten bei der Warenführerin als Beteiligter nicht erhoben und demnach Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung auch ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Nach § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter…
…die während bestimmter Phasen der Laufzeit von "hochverzinsten" langfristigen Nullkuponanleihen zwischenzeitig im Vergleich mit einer den wirtschaftlichen Verhältnissen eher entsprechenden progressiven Ermittlung zu unangemessen hohen Gutschriften an Kapitalertragsteuer beim Erwerb dieser Papiere führte. Diese vereinfachte Art der Berechnung hatte das Bundesministerium für Finanzen mit Erlass…
…Gläubiger zu schützen. Diese Gefahr sei nicht von der Hand zu weisen: Der Ehegatte sei durch Jahrzehnte Partner einer renommierten Kanzlei (A-G....) gewesen und solcherart für die Abschlussprüfung internationaler Mandanten zuständig und verantwortlich. Dieses Geschäft sei in außerordentlich hohem Maß risikoreich, wie spektakuläre Fälle…
…weil die fehlenden Ermittlungen einen vergleichsweise großen Umfang haben und im zweitinstanzlichen Vorhalteverfahren eine hinreichende Klärung dieser Fragen nicht oder nur mit einem unangemessen hohen Aufwand zu erwarten ist, als zweckmäßig, dass diese Ermittlungen von der Abgabenbehörde erster Instanz (Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe) nachgeholt werden…
…der betreffende Aufwand (nahezu) ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist bzw. das betreffende Wirtschaftsgut (nahezu) ausschließlich betrieblich bzw. beruflich genutzt wird oder sich der Teil der Aufwendungen, der auf die ausschließlich betriebliche bzw. berufliche Veranlassung bzw. Nutzung entfällt, einwandfrei von den Ausgaben für die private…
…einen vergleichsweise großen Umfang zu haben scheinen und im zweitinstanzlichen Vorhalteverfahren eine hinreichende Klärung dieser Fragen nicht oder nur mit einem unangemessen hohen Aufwand zu erwarten ist, erscheint es zweckmäßig, dass diese Ermittlungen von der Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe, die über einen entsprechenden Erhebungsapparat (Betriebsprüfung…
…Haushaltsführung. Die fehlenden Ermittlungen haben zudem einen so großen Umfang, dass eine Klärung der Fragen in einem bloßen Vorhalteverfahren nicht oder nur mit einem unangemessen hohen Aufwand zu erwarten ist. Das spricht für die Zweckmäßigkeit der Durchführung der Ermittlungen durch die Abgabenbehörde 1. Instanz zumal…
…sei; im Übrigen wird an dieser Stelle auf die zusätzliche Bescheidbegründung vom 13. März 2006 verwiesen. Mit Schriftsatz vom 3. Februar 2006 stellte die Bw. einen Antrag auf Vorlage der Berufungen gegen die Körperschaftsteuerbescheide für 1997, 2000, 2001 und 2002 an die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Vermietung an NameA (Geschäftsführernachname) in Höhe des Sachbezugswertes aus. Ein Aufwand für Reparaturen ist in der Berechnung jeweils ab dem Jahr 2013, ein Leerstehungsrisiko gar nicht berücksichtigt. Das FA brachte gegen die neue Prognoserechnung neben dem Fehlen eines Ansatzes für das Mietausfallsrisiko (trotz Lage des…
…einen vergleichsweise großen Umfang zu haben scheinen und im zweitinstanzlichen Vorhalteverfahren eine hinreichende Klärung dieser Fragen nicht oder nur mit einem unangemessen hohen Aufwand zu erwarten ist, erscheint es zweckmäßig, dass diese Ermittlungen von der Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe, die über einen entsprechenden Erhebungsapparat (Betriebsprüfung…
…die während bestimmter Phasen der Laufzeit von "hochverzinsten" langfristigen Nullkuponanleihen zwischenzeitig im Vergleich mit einer den wirtschaftlichen Verhältnissen eher entsprechenden progressiven Ermittlung zu unangemessen hohen Gutschriften an Kapitalertragsteuer beim Erwerb dieser Papiere führte. Diese vereinfachte Art der Berechnung hatte das Bundesministerium für Finanzen mit Erlass…
…die während bestimmter Phasen der Laufzeit von "hochverzinsten" langfristigen Nullkuponanleihen zwischenzeitig im Vergleich mit einer den wirtschaftlichen Verhältnissen eher entsprechenden progressiven Ermittlung zu unangemessen hohen Gutschriften an Kapitalertragsteuer beim Erwerb dieser Papiere führte. Diese vereinfachte Art der Berechnung hatte das Bundesministerium für Finanzen mit Erlass…
…die während bestimmter Phasen der Laufzeit von "hochverzinsten" langfristigen Nullkuponanleihen zwischenzeitig im Vergleich mit einer den wirtschaftlichen Verhältnissen eher entsprechenden progressiven Ermittlung zu unangemessen hohen Gutschriften an Kapitalertragsteuer beim Erwerb dieser Papiere führte. Diese vereinfachte Art der Berechnung hatte das Bundesministerium für Finanzen mit Erlass…
…die während bestimmter Phasen der Laufzeit von "hochverzinsten" langfristigen Nullkuponanleihen zwischenzeitig im Vergleich mit einer den wirtschaftlichen Verhältnissen eher entsprechenden progressiven Ermittlung zu unangemessen hohen Gutschriften an Kapitalertragsteuer beim Erwerb dieser Papiere führte. Diese vereinfachte Art der Berechnung hatte das Bundesministerium für Finanzen mit Erlass…
…die während bestimmter Phasen der Laufzeit von "hochverzinsten" langfristigen Nullkuponanleihen zwischenzeitig im Vergleich mit einer den wirtschaftlichen Verhältnissen eher entsprechenden progressiven Ermittlung zu unangemessen hohen Gutschriften an Kapitalertragsteuer beim Erwerb dieser Papiere führte. Diese vereinfachte Art der Berechnung hatte das Bundesministerium für Finanzen mit Erlass…
…die während bestimmter Phasen der Laufzeit von "hochverzinsten" langfristigen Nullkuponanleihen zwischenzeitig im Vergleich mit einer den wirtschaftlichen Verhältnissen eher entsprechenden progressiven Ermittlung zu unangemessen hohen Gutschriften an Kapitalertragsteuer beim Erwerb dieser Papiere führte. Diese vereinfachte Art der Berechnung hatte das Bundesministerium für Finanzen mit Erlass…