…In der Beschwerdebegründung führte die Bf aus, dass kein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch zwischen der Bf und dem Besachwalteten zustande gekommen sei, da die Bf mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes zur Sachwalterin bestellt worden sei und in ihrer Tätigkeit als Sachwalterin dem Weisungsrecht des Gerichtes unterliege. Die Tätigkeit…
…Im Beschwerdeverfahren für das Jahr 2013 führte die Bf in der Beschwerde aus, dass kein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch zwischen der Bf und dem Besachwalteten zustande gekommen sei, da die Bf mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes zur Sachwalterin bestellt worden sei und in ihrer Tätigkeit als Sachwalterin dem…
…In der Begründung der Beschwerde gegen die Umsatzsteuer 2013 führte die Bf aus, dass kein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch zwischen der Bf und dem Besachwalteten zustande gekommen sei, da die Bf mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes zur Sachwalterin bestellt worden sei und in ihrer Tätigkeit als Sachwalterin dem…
…Die Bw sei der Ansicht, dass dieser Zuschuss einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss darstellen würde (siehe Rz 26 UStR). Das Finanzamt sei jedoch anderer Meinung und begründe dies wie folgt: Zuschüsse (Subventionen): Zuschüsse, die ein Unternehmen von öffentlicher Seite erhalten würde, könnten je nach Sachverhalt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Marco Laudacher, die Richterin Mag. Susanne Haim sowie die fachkundigen Laienrichter Leopold Pichlbauer und Dr. Karl Penninger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Treuhand-Union Linz, Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH, Denkstraße 49, 4030…
Stb: Daher kann ja auch der Verkäufer mit Gutschriften abrechnen, weil er die besseren Informationen hat. Die Information geht an die Firma MH, dass das Auto verkauft worden ist und im gleichen Moment von der Firma MH an den Bf. verkauft worden ist. SB: Warten…
…UStG³, § 1 Tz 63 und § 4 Tz 114). Das Finanzamt gründete die Umsatzsteuerbarkeit der berufungsgegenständlichen Zuschüsse auf zwei (unterschiedliche) Argumente: Einerseits erachtete es die gewährten Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite (Zuschussgeber) im Sinne des § 4 Abs. 2 Z 2 UStG. Sie sind Teil der…
…S um einen sog. "echten" Zuschuss handelt, der nicht umsatzsteuerbar ist. Ein echter Zuschuss liegt vor, wenn eine Zuwendung nicht auf Grund eines Leistungsaustausches zwischen Zuschussgeber und Unternehmer gegeben wird. Ein solcher Zuschuss wird gegeben, um dem Empfänger die Mittel zu verschaffen, die er zur…
…und mit Video Lotterie Terminals erzielt. Strittig ist, ob diese Umsätze umsatzsteuerbar und gegebenenfalls ob diese Umsätze (unecht) von der Umsatzsteuer befreit sind. Mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land (nunmehr Finanzamt Österreich; im Folgenden bezeichnet als "belangte Behörde") vom 11. Oktober 2012 wurde die Umsatzsteuer…
Dass die von der Beschwerdeführerin angebotenen Dienstleistungen tatsächlich in einem Wettbewerbsverhältnis zu über das Internet angebotenen Glücksspielen stünden, wurde im Übrigen von der Beschwerdeführerin auch nicht dargetan (siehe dazu die diesbezüglich unter Punkt 2. erfolgten Ausführungen). Zu prüfen ist im Beschwerdefall somit ausschließlich, ob zwei…
…die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (EuGH 29.10.2015, C-174/14). Auch reine Kostenersätze ohne Gewinnaufschlag sind umsatzsteuerbar, solange ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt (EuGH 11.03.2020, C-94/19)…
…Subventionen, die der Bw von der Landesinnung für die Öffentlichkeitsarbeit der L-Innung und Abwicklung von Innungsangelegenheiten bezog und bisher nicht der USt unterzog, als unechte Zuschüsse: Umsatzsteuerbares Entgelt wegen Leistungsaustausch. Versteuerung zum Normalsteuersatz (20%). Die vom Bw erledigte Öffentlichkeitsarbeit befriedige wirtschaftliche Interessen des Subventionsgebers…
…würden die Vermittlungs- und Besorgungsleistungen dieses Schicksal teilen und am Sitzort des leistenden Unternehmers erbracht. Die Vermittlungs- und Besorgungsleistungen seien in Österreich somit nicht umsatzsteuerbar. 10. Die Stellungnahme der BP vom 29. Juni 2000 zu dem Gutachten der A-GmbH: Der Betriebsprüfung sei eine Broschüre…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Beamter Mag. Johannes Böck, Dr. Josef Mäder und Hofrat Dkfm. Mag. Gilbert Schachner im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier am 29. Juni 2004 über die Berufung der Bw., gegen…
Beratungstätigkeit, die über eine allgemeine Inkasso- und Auskunftstätigkeit hinausgehe, nicht vor. In dem weiteren dem BFH-Urteil vom 8. Dezember 1994, Zl. V R 132/93 zu Grunde liegenden Fall seien die Anleger von einer Kapitalanlagegesellschaft fortlaufend und nicht nur einmalig bei Vertragsabschluss beraten und…
…der am 29. Juni 2004 abgehaltenen mündlichen Verhandlung wird von den Parteien auf das bisherige Vorbringen verwiesen. Der Senat hat erwogen: 1.) Zur Umsatzsteuerbarkeit von Warenterminoptionen - Umsatzsteuer 1996 bis 1998 sowie Festsetzung der Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis Juni 1999: Besorgt gemäß § 3a Abs…
30. September 2004
…rein betrieblichen Gründen entschädigungslos zurückgelassen wurden. Dieser Vorgang ist nach Auffassung der Berufungsbehörde beim Bw. nicht umsatzsteuerbar. Hinsichtlich der Steuerberechnung wird auf die beigeschlossenen Berechnungsblätter verwiesen. 3.) Einkommensteuer 2007 Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 war gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandlos zu erklären…
…mangelhaften Buchhaltung seien keine "verdeckte Gewinnausschüttung", weil sie für die Gesellschafter keinen persönlichen Vorteil darstellten. Dementsprechend liege auch kein umsatzsteuerbarer Tatbestand (Entnahme bzw. Eigenverbrauch) vor (Punkt 2 iVm Punkt 1 des Berufungsschreibens). Das Finanzamt begründet die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 3. Dezember 2007 diesbezüglich wie folgt: …
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 sowie L2 im Beisein der Schriftführerin X in der Beschwerdesache M, z2 als ehemaliger Gesellschafter der…