…ihnen seien keine bzw. in einem ihren Beteiligungsverhältnissen nicht entsprechenden Ausmaß verdeckte Ausschüttungen zugeflossen. Mehrgewinne sind auch dann nach dem allgemeinen Schlüssel zu verteilen, wenn der tatsächliche Nutznießer nicht feststeht (vgl. VwGH 10.3.1982, 81/13/0072; VwGH 8.11.1983, 83/14/0037…
…vorgesehene Gewinnverteilung maßgeblich. Mehrgewinne zB aus der Nichtanerkennung von Betriebsausgaben, Zuaktivierungen sowie Unsicherheitszuschläge ("ein tatsächlicher Nutznießer steht nicht fest") seien - so die abschließenden Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung - nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Im Verfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde die Bw. mittels Vorhaltes ua…
…Handelsregister eingetragen worden ist und dort auch steuerlich erfasst ist, sondern wer in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlicher Verfügungsberechtigter und Nutznießer der über diese Domizilgesellschaft transferierten Beteiligungsveräußerungserlöse ist. Bezüglich der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen der Firma A_GmbH durch den Berufungswerber an die Firma I Ltd. am 16…
…unabdingbare "branchenübliche" Voraussetzung, sog. "Vermittlungsprovisionen" an die russischen Geschäftspartner zu leisten. Ob diese für ihre Tätigkeit eine wertadäquate Gegenleistung im Sinne tatsächlicher Vermittlungsleistungen erbrachten oder diese Zahlungen eher einem "schmiergeldähnlichen" Charakter hatten, musste für den österreichischen Unternehmer unerheblich sein, da ohne diese Zahlungen einfach kein…
…W und O (arithmetisches Mittel) = fremdüblicher Mietzins | 622.697,83 S | gerundeter fremdüblicher Mietzins | 622.000 S | tatsächlicher Mietzins | 300.000 S | verdeckte Auschüttung 1995 ohne USt | 322.000 S 1996 | Aufwand im Zusammenhang mit der…
Die Feststellungen, wonach der Bf. im Zeitpunkt der Fälligkeiten der mit den beiden Haftungsbescheiden in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten als de facto Geschäftsführer bzw. tatsächlicher Machthaber der beiden Primärschuldnerinnen agierte, basieren auf Aussagen des Bf., Zeugenaussagen, Aussagen der organschaftlichen Vertreter der beiden Primärschuldnerinnen sowie auf Zahlungsbelegen…
…Vor-BP (2008-2011) vom 5. April 2016: Der ***HI-Ltd***-***VV.***-Konzern werde u.a. auch in Luxleaks hinsichtlich der Finanzierung des europäischen Konzernteils als Nutznießer von Luxemburg-Rulings zur Steuerminimierung genannt. Dies sei u.a. auch ein Indiz für eine aggressive Steuerplanung eines…
…von Schwarzarbeit) nicht bloß den Betreibern der M. frommt, sondern systematisch an übergelagerte Nutznießer durchgereicht werden (Durchreichung in einem mehrstufigen Betrugsmodell). Hinsichtlich den von der Firma M. GmbH ausgestellten Ausgangsrechnungen ergaben sich überdies dokumentierte und keineswegs geklärte Ungereimtheiten. Bei Prüfung drängte sich der Eindruck auf…
…Bf zur Zahlung der Zollschuld herangezogen, da dieser als Nutznießer der Verwendung ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuldentstehung gehabt habe und die Eingangsabgabenschuld in Österreich leichter einbringlich sei als in der Schweiz. Gegen diesen Bescheid hat der Bf mit Eingabe vom 13. November 2024 Beschwerde erhoben…
…dass dieser als tatsächlicher Machthaber folgender Firmen aufgetreten sei: der KEG, der Firma1, der Firma2, der Firma3 und der Firma Firma4. Es seien folgende Unterlagen beschlagnahmt worden: Blankoübernahmebestätigungen der Firma 3 mit Unterschrift des GF B, Kassaquittungsblöcke blanko der Firma ADT mit Unterschrift des GF…
…keine Bereicherung ihrerseits erfolgt. Die Bezug habende Wohnung hätten nach dem Ableben ihres geschiedenen Mannes dessen Geschwister geerbt. Nutznießer dieser Wohnung wären somit diese beiden. Zum Beweis der Richtigkeit dieses Vorbringens legte sie Bankbelege vor, wonach von ihrem Konto bei der V. die Folgeprämien für…
…Fa. OB im Rahmen von Zeugenaussagen die Praxis der "Schwarzeinkäufe". Ebenso ist aus den sichergestellten EDV-Daten der Fa. OB der Zusammenhang zwischen der offiziellen und der/den inoffiziellen Kundennummer(n) (tatsächlicher Kunde - "Dummy-Kunde") eindeutig - und zwar mengen- und betragsmäßig - nachzuweisen. Kundendaten It. Fa…
…2007: Gutschrift € 684,78 zuzüglich € 23,11) bewirkt, indem er - unter Vorschub seiner Schwester als "Strohfrau" - gegenüber dem Fiskus den Umstand seiner gewerblichen Betätigung als tatsächlicher Inhaber der Firma "e" nicht angezeigt, die von ihm daraus erzielten Gewinne verheimlicht und vielmehr zu Unrecht…
…durch eine bestimmte Gruppe von Förderwerbern. Die gleichheitsrechtliche Überlegung sei dabei wie folgt: Nutznießer von § 3b Abs. 5 ff ABBAG-Gesetz seien nur Personen, die einen Zuschuss für die Deckung von tatsächlich nicht bestehenden Fixkosten beantragt (und erhalten) haben und gegenüber denen daher ein Rückforderungsanspruch…
…zu bündeln, könne nicht als Scheingeschäft iSd § 23 BAO angesehen werden. Die Parteien hatten die klare Absicht, die Anteile tatsächlich an die Bf. zu übertragen. Es würden keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein gemeinsamer Vorsatz bestanden habe, die Anteile an der ***I-GmbH*** nur zum…
…Damit werde die Umsetzung des ursprünglich geplanten Vorsteuervorteils sichergestellt. (Berechnung in den Beilagen). Diese Annahmen würden durch die mittlerweile tatsächlich gesetzten Handlungen bis zum heutigen Zeitpunkt (Rückoption, unecht befreiter Verkauf am Ende bzw. vor Ablauf der Grundmietzeit) bestätigt. - Der Leasingvertrag laufe unverändert weiter. Die Kalkulation…
…insbesondere die Betriebskosten der Bf. übernehmen würde. Diese Vereinbarung werde als Zusatz zum Schenkungsvertrag vom 17.07.1996 angefügt und habe Gültigkeit vom 01.07.1996 bis zum Ableben der Nutznießer, Änderungen seien nur schriftlich möglich. 11.1.4. Kaufvertrag über Wohnungsinventar vom 20.03…
…gedacht war und sich gegenständliche Küche nicht im Keller, sondern tatsächlich im Erdgeschoss des Bungalows befindet. Daraufhin wurden die Jahre 2009 bis 2011 wiederaufgenommen und die geltend gemachten Aufwendungen für Katastrophenschäden sowie das große Pendlerpauschale aberkannt. Im Jahr 2012 wurde mittels Erstbescheid das große Pendlerpauschale…
…einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Zahlung von Zuschüssen tatsächlich zuzurechnen sei. Die GmbH als Enkelin sei nicht nur formaler Leistungsempfänger, weil Direktzahlung und Buchung im Eigenkapital bei der GmbH erfolgt seien, sondern auch alleiniger wirtschaftlicher Nutznießer der Zuschüsse. Sie habe als operativ tätiges…
…zu tragen seien. Die Entsendung sei vom aufnehmenden Unternehmen in die Wege zu leiten, da dieses primärer Nutznießer der Entsendung sei. In einer weiteren Vorhaltsbeantwortung vom 28.04.2016 gab die Bf bekannt, dass ein slowakischer Steuerbescheid von slowakischen Behörden nicht ausgestellt werde. Stattdessen wurde…