…Wohnung, in der die gegenständlichen Zigaretten vorgefunden worden seien, um die Ehewohnung gehandelt habe, könne die Bf. als Mitbesitzerin dieser Zigaretten angesehen werden. Der Besitz beinhalte die tatsächliche Sachherrschaft über die Ware. Ausreichend sei aber auch hier der Fremdbesitz (Witte, Kommentar zum Zollkodex, 3. Auflage…
…Rechtsposition vollzogene willentliche Besitzübertragung (§ 380 ABGB). Besitz ist jegliche Form der Innehabung einer Ware (§ 4 Abs. 2 Z 3 ZollR-DG) und beinhaltet die tatsächliche Sachherrschaft über die Ware (§ 309 ABGB). Diese wiederum ist die äußere Erscheinung einer Rechtslage, die bei Hinzutreten der weiteren Voraussetzungen…
…der wirtschaftlichen Einheit erfolgt grundsätzlich mit Übertragung der Verfügungsmacht (= tatsächliche Sachherrschaft, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums). Im Beispielsfall a wäre eine Zurechnungsfortschreibung zum 1.1.2004 vorzunehmen. Für den Fall, dass der Kaufvertrag nach der tatsächlichen Übergabe abgeschlossen wird, begründet erst der Kaufvertrag das Eigentum…
…dass es sich um eine Nutzung handle, für die eigentlich der Mieter die Gebrauchsabgabe entrichten hätte müssen, da dieser die bauliche Nutzung vorgenommen habe und die tatsächliche Sachherrschaft innehatte. Die Heranziehung des Geschäftsführers sei daher unverhältnismäßig und rechtswidrig, weil die Verpflichtung objektiv beim Mieter läge…
…dass es sich um eine Nutzung handle, für die eigentlich der Mieter die Gebrauchsabgabe entrichten hätte müssen, da dieser die bauliche Nutzung vorgenommen habe und die tatsächliche Sachherrschaft innehatte. Die Heranziehung des Geschäftsführers sei daher unverhältnismäßig und rechtswidrig, weil die Verpflichtung objektiv beim Mieter läge…
…die tatsächliche Sachherrschaft, die von einem Besitzwillen getragen wird, aus (Deimel in Dorsch, Zollrecht, Art. 79 Rz. 56). Dabei ist Eigenbesitz in dem Sinne, dass über die Ware frei verfügt werden kann, nicht erforderlich. Fremdbesitz ist ausreichend, das bedeutet, dass die Ausübung der Sachherrschaft für…
…auf. Nach Ansicht des erkennenden Gerichts wurde der Beschwerdeführer hierdurch weder Erwerber noch Besitzer des Kraftfahrzeuges, da Besitz nach unionsrechtlichen Vorschriften dahingehend zu beurteilen ist, dass die von einem entsprechenden Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über eine Ware bestehen muss (vgl. Jatzke in Wolffgang/Jatzke, UZK…
…Zollschuldner in Betracht kommen könnte. Herrn ***Bf1*** ist offenkundig weder Erwerber noch Besitzer des PKW, da Besitz nach unionsrechtlichen Vorschriften dahingehend zu beurteilen ist, dass die von einem entsprechenden Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über eine Ware bestehen muss (vgl Jatzke in Wolffgang/Jatzke, UZK, 2021…
…414/17 AREX) ausführt, spielt es keine Rolle, wer während des Transports der Eigentümer der Sache im Sinne des nationalen Rechts ist oder wer die tatsächliche Sachherrschaft über den Gegenstand ausübt. Entscheidend für die Bestimmung der bewegten Lieferung ist nicht die zivilrechtliche Lieferung. Entscheidend ist…
…dass es keine Rolle spielt, wer während des Transports der Eigentümer der Sache im Sinne des nationalen Rechts oder wer die tatsächliche Sachherrschaft über den Gegenstand ausübt. Insofern ist die Tatsache des bloßen Weiterverkaufs für die Zuordnung der Warenbewegung zu einer der Lieferungen irrelevant (Rn…
…zitierter Rechtsprechung ersichtlich - bei der Zurechnung von Wirtschaftsgütern gerade nicht auf das zivilrechtliche Eigentum ankomme, sondern auf die tatsächliche Sachherrschaft. Wie aus den vorgelegten Urkunden klar ersichtlich sei, habe die Beschwerdeführerin die nach der Rechtsprechung geforderte Herrschaft gleich eines Eigentümers zu keinem Zeitpunkt bis 2018…
…sich, dass die Bf. Zollschuldnerin gemäß Art. 202 Abs.1 Buchstabe a ZK ist, da sie die tatsächliche Sachherrschaft und somit den Besitz (Witte, Zollkodex Art 202 Rz. 44) über die Zigaretten ausgeübt hat. Da der Ort der Tatbestandsverwirklichung in keinem der Fälle bestimmbar war…
…ist. Wirtschaftlicher Eigentümer ist unabhängig vom zivilrechtlichen Eigentum derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft dauerhaft ausübt und „bei dem Besitz, Gefahr und Nutzen sowie Lasten der Sache” über die gewöhnliche Nutzungsdauer hinweg liegen. Maßgeblich ist die Sachherrschaft (Verfügungsbefugnis am Vermögensgegenstand); liegen Beschränkungen hinsichtlich der Ertragsmöglichkeiten vor…
…nimmt, der ist beim Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Waren ebenfalls Zollschuldner. Zum Erwerb reicht ein Verpflichtungsgeschäft, der Ankauf der Ware, aus. Der Besitz beinhaltet die tatsächliche Sachherrschaft über die Ware. Ausreichend ist der Fremdbesitz (Witte, Zollkodex, 4. Aufl.…
…nimmt, der ist beim Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Waren ebenfalls Zollschuldner. Zum Erwerb reicht ein Verpflichtungsgeschäft, der Ankauf der Ware, aus. Der Besitz beinhaltet die tatsächliche Sachherrschaft über die Ware. Ausreichend ist der Fremdbesitz (Witte, Zollkodex, 4. Aufl.…
…aber eine tatsächliche Sachherrschaft der Person über die Sache erforderlich, die von ihrem Besitzwillen getragen wird. Nichts anderes würde für die Einräumung des Fremdbesitzes in der Form des Mitbesitzes gelten (BFH 6.10.1998, VII R 20/98). Der Bf. bestreitet, unmittelbare Sachherrschaft im Sinne…
…neuerlich, dass er mit den 800 verwahrten Zigaretten in Verbindung zu bringen sei. Darüber sei kein tatsächliches Herrschaftsverhältnis, keine tatsächliche Sachherrschaft, begründet worden. Er habe während der Zeit der Verwahrung keine Einwirkungs- und Zugriffsmöglichkeit auf die in der Garage verwahrten Sachen gehabt und sei daher…
…Wissen darüber, dass es sich dabei um Schmuggelgut handelt, die verfahrensgegenständlichen Zigaretten zum Zwecke der Beförderung von Köln ins Vereinigte Königreich übernommen und hat damit als Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft über die Ware erlangt. Damit ist er zum Zollschuldner nach der zitierten Norm geworden. Der…
…benötigt worden sind. Auch wurde in der Verhandlung ein früherer Einzug als Februar 2016 nicht mehr vorgebracht. Das BFG geht daher von einem tatsächlichen Einzug des Bf (mit seiner Familie) in die streitgegenständliche Liegenschaft entsprechend der Meldung im Zentralen Melderegister aus. Ad Pkt 1.7.…
…bedeutet, dass der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit durch die tatsächliche Übergabe und nicht erst durch die spätere Genehmigung erfolgt. Allerdings kommt diese Wahrscheinlichkeitsbetrachtung nur dann zum Einsatz, wenn die Sachherrschaft über das Wirtschaftsgut bereits mit Vertragsunterzeichnung auf den Erwerber übergeht (vgl. Staringer…