…gleicher Vermögensverhältnisse erwächst (§ 34 Abs. 2 EStG 1988). Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (§ 34 Abs. 3 EStG 1988). Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von…
…Kreditfinanzierung in Anspruch nehmen müssen. Eine angemessene Berücksichtigung dieser Kosten im Jahr der Bezahlung sei faktisch nicht möglich gewesen, da sie seine damaligen Einkünfte bei weitem überstiegen hätten. Tatsächlich sei er wirtschaftlich erst durch die Annuitäten in den nachfolgenden Jahren, so auch in den Berufungsjahren…
…Zusammenfassend gäbe es keine tauglichen Nachweise über die tatsächliche Ausführung der fakturierten Leistungen. Keines der Unternehmen verfüge über Betriebsräumlichkeiten bzw. Dienstnehmer. Die Adressen lt Firmenbuch seien Scheinadressen. Auf die Einbringung der Bezahlung wäre jahrelang verzichtet worden. Nach Ansicht der Abgabenbehörde handele es sich hinsichtlich der…
…vom Bf EUR 73.922,06 an Sonderausgaben für Steuerberatungskosten iZm der Selbstanzeige und GPLA-Prüfung des Vereins geltend gemacht. Die tatsächliche Bezahlung durch den Bf ist unstrittig. Die Belege samt Leistungsverzeichnissen liegen dem Finanzamt vor und wurden dem BFG im Rahmen der Vorlage mitübermittelt…
…Eckdaten für diese Annahme waren offensichtlich für sie das Vertragsdatum bzw. der vereinbarte Beginn des Vertragsverhältnisses am 1. Februar 1998, die Übergabe des Bestandobjektes und die tatsächliche Bezahlung des Mietzinses. Nach der lit b des § 16 Abs. 1 Z.1 GebG entsteht die Gebührenschuld…
…und 31.12.2010 zahlreiche Umbuchungen vorgenommen worden. Laut Vorhaltsbeantwortung seien beim Abstimmen der Kunden- und Lieferantenkonten "offene" Kunden und Lieferanten auf Verrechnungskonto ausgebucht worden. Ein Nachweis darüber, wann die tatsächliche Bezahlung erfolgt sei, habe nicht erbracht werden können. Diese Vorgehensweise finde in § 131 Abs…
…gewählte Vorgangsweise "aus Steuergründen" gewählt wurde. Diese Ergänzung hat keinen Einfluss auf die Einzahlungen. Auch hier ist zu erkennen, dass die Pflegeperson keinen Einfluss auf die tatsächliche Bezahlung der "Organisation" hat. Rechtliche Beurteilung § 1 UStG Steuerbare Umsätze (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1…
…sowie die tatsächliche Bezahlung des auch tatsächlich angefallenen Mehrbedarfs an Pflegeleistungen an die Pflegekräfte (nach Abzug erhaltener Ersätze) sind nicht strittig. Aufgrund des niedrigen Rentenbarwertes (unter 75% des Wertes des übertragenen Betriebes) der Zahlungen wurden diese Zahlungen als außerbetriebliche Versorgungsrente angesehen und dementsprechend bei den…
…außer Zweifel, dass die Bf. eine Kaufpreisreduktion in Höhe von € 300.- vorgenommen hat. Die tatsächliche Bezahlung von lediglich € 800.- anstelle der ursprünglich vereinbarten € 1.100.- konnte die Bf. in den von ihr erhobenen Rechtsmitteln glaubhaft darlegen. Ebenso konnte von der Bf. überzeugend…
…Gewinnverteilungsregelung abzuweichen und sich in Hinkunft einen (höheren) Anteil an den Verlusten von 50% zuweisen zu lassen. Dazu kommt, dass das Vorliegen von Mehrarbeiten (Mehrstunden) ebensowenig bewiesen ist wie deren tatsächliche Bezahlung. Es liegen Aufstellungen über einen Arbeitsaufwand für die Jahre 2003 bis 2005 vor…
…wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Berufung, mit der Begründung, dass die Steuerschuld mit Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches entstehe und die tatsächliche Bezahlung ohne Einfluss darauf sei, ab. Seinem Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz fügt der Bw…
…der TU Wien wurden die Messungen an denen der Sohn teilgenommen hat, im September 2002 durchgeführt - Rechnungslegung im Jahr 2002 (Rechnung wurde tatsächlich nie vorgelegt); Bezahlung erfolgte im Juli 2004. Auch in diesem Zusammenhang hat es keinerlei Abmachungen über den Zahlungsmodus, über Leistungsnachweis u.ä…
…Es seien lediglich die von PP an die Abgabepflichtige vierteljährlich gelegten pauschalen Honorarabrechnungen vorgelegt worden. Die tatsächliche Bezahlung habe auf dem gemeinsam geführten Girokonto nicht nachvollzogen werden können. Mangels Fremdüblichkeit dieser Leistungsbeziehung habe den geltend gemachten Subprovisionen der Abzug als Betriebsausgabe versagt werden müssen. Am…
…Verordnung sehe daher keine Einschränkung hinsichtlich der Sozialversicherungsanstalt, an welche die Beiträge geleistet werden, vor. Über Ersuchen der Abgabenbehörde zweiter Instanz übermittelten die Berufungswerber Nachweise über die tatsächliche Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge an die Gebietskrankenkasse und teilten mit, dass diese im Rahmen der landwirtschaftlichen Urproduktion angefallen…
… 19 Abs. 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung kann daher nur dann steuerwirksam sein, wenn sie tatsächlich beim Steuerpflichtigen abgeflossen ist, also regelmäßig im Zeitpunkt der Bezahlung. Voraussetzung wäre damit, dass die Bf. selbst im Jahr 2017 Zahlungen für die Pflege ihres Gatten geleistet hat…
…näher nachgewiesen wurden. Betriebskosten wurden nur für Wohnung Nr. 8 vorgeschrieben, ohne dass deren tatsächliche Bezahlung nachgewiesen wurde. Im Zinshaus A-Gasse 8A wurden weiters die Wohnungen Nr. 22, 23 und 26 (letzteres ein Dachausbau) zu einer 290 m² großen Wohnung zusammengelegt. Die Zusammenlegung erfolgte…
…Lieferantenverbindlichkeiten vorgenommen worden. Laut Vorhaltsbeantwortung vom 28.03.2013 sei beim Astimmen der Kunden und Lieferanten offene Kunden und Lieferanten auf Verrechnungskonto ausgebucht worden. Ein Nachweis darüber, wann die tatsächliche Bezahlung der Beträge erfolgt sei, habe nicht erbracht werden können. Diese Vorgangsweise finde im § 131…
…auch tatsächlich Leistungen gegenüberstanden. Es sei davon auszugehen, dass Gefälligkeitsrechnungen vorlägen. Die AP wies darauf hin, dass im Rechtsmittel auf die seitens der Behörde festgestellten Umstände zu den Subfirmen nicht eingegangen worden sei. Es sei nur allgemein ausgeführt worden. Zur Bezahlung über das Konto "Spesenkasse…
…da Belege über die tatsächliche Benutzung von Fahrtendiensten und über deren tatsächliche Bezahlung fehlen, sodass die Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwendungen als nicht erwiesen anzunehmen war. Aus diesen Gründen betragen die im Streitjahr zu berücksichtigenden Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung 1.500,00 €. Zur Berechnung…
…den Namensinitialen des Bw zugelassen. Nach mehreren Jahren (in denen seitens der Prüfer ausschließlich der Bw als Fahrer des Fahrzeuges wahrgenommen wurde) gelangt das Fahrzeug auch offiziell ohne tatsächliche Bezahlung (bloße Buchung am Verrechnungskonto) eines Entgeltes ins zivilrechtliche Eigentum des Bw. Auf den Vorhalt dieser…