…Steuerbemessung angeordnet hat, wurde kein Rechtsmittel erhoben; er ist sohin in Rechtskraft erwachsen. Der Nachweis, dass das ausländische Vermögen tatsächlich im Ausland einer vergleichbaren Besteuerung unterliegt, wurde durch (mehrmalige) Vorlage des niederländischen Abhandlungsprotokolles im dortigen Verlassenschaftsverfahren samt Inventarium sowie des niederländischen Steuerbescheides, woraus die Steuerfestsetzung…
…im Inland zu besteuernde Vermögenswerte anzuwenden ist (Progressionsvorbehalt). ... In Ausübung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens war - wie in allen vergleichbaren Fällen - die beantragte Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt und unter der Bedingung des Nachweises der tatsächlichen Besteuerung im Ausland auszusprechen ...". Über die Berufung wurde erwogen: Nach…
…im Inland zu besteuernde Vermögenswerte anzuwenden ist (Progressionsvorbehalt). ... In Ausübung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens war - wie in allen vergleichbaren Fällen - die beantragte Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt und unter der Bedingung des Nachweises der tatsächlichen Besteuerung im Ausland auszusprechen ...". Über die Berufung wurde erwogen: Nach…
…Das Besteuerungsrecht für den Bonus ist grundsätzlich aufgrund des Kausalitätsprinzips (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) zu beurteilen. Die tatsächliche Besteuerung des im Inland zu besteuernden Betrages erfolgt im Jahr des Zuflusses nach innerstaatlichen Bestimmungen. Der Bonus gilt als sonstiger Bezug. Die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug…
…23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es - anders als die Revision vor Augen hat - nicht an. Wie bereits das Bundesfinanzgericht erkannte, enthält das…
…23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es - anders als die Revision vor Augen hat - nicht an. Wie bereits das Bundesfinanzgericht erkannte, enthält das…
…ist (wirtschaftliche Tragung der Vergütungen für die ihm geleistete nichtselbständige Tätigkeit des Bf.) - einen Nachweis der tatsächliche Besteuerung des Bf. in der Slowakei (zB durch den slowakischen Einkommensteuerbescheid mit Rechtskraftbestätigung und Zahlungsnachweis oder Bestätigung der slowakischen Steuerverwaltung über die tatsächliche und unwiderrufliche Zahlung der Einkommensteuer…
…seien. Wenn das FAÖ dem Bf vorhalte, dass bei einer tatsächlichen Zugehörigkeit der Beteiligungen zur ungar. Betriebsstätte Ungarn die Dividenden mit 15% besteuert werden hätten müssen und aus der Besteuerung mit nur 10% Quellensteuer zu schließen sei, dass eben der Betriebsstättenvorbehalt nicht angewendet worden sei…
…Erwerben sicherzustellen, dass eine UID im jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat rechtzeitig vorhanden ist und auch verwendet wird. Ziel der MwSt-RL 2006/112/EG ist die Besteuerung im tatsächlichen Bestimmungsland.“ Dagegen und gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die Zeiträume Jänner bis März 2013, in denen gemäß Art. 3…
…wonach es nicht auf eine tatsächliche Besteuerung ankomme). Gegenüber Portugal erscheine ein direkter Schluss vom Mittelpunkt der Lebensinteressen und dem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich auf die Ansässigkeit in Österreich jedenfalls als nicht möglich. Vielmehr wäre ohne ständige Wohnstätte (BAO-Wohnsitz) in Österreich im relevanten Zeitraum…
…23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es - anders als die Revision vor Augen hat - nicht an. Wie bereits das Bundesfinanzgericht erkannte, enthält das…
…Steuern zahlt. Auf der anderen Seite hat die Bw. aber trotz entsprechender Aufforderungen weder im Zuge der AP, noch im Laufe des Berufungsverfahrens Nachweise über die tatsächliche Besteuerung in Großbritannien vorgelegt (KöSt.-Erklärungen, britische Steuerbescheide). Auch die in der Vorhaltsbeantwortung vom 30.05.2008 zugesagte…
…wonach es nicht auf eine tatsächliche Besteuerung ankomme). Gegenüber Portugal erscheine ein direkter Schluss vom Mittelpunkt der Lebensinteressen und dem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich auf die Ansässigkeit in Österreich jedenfalls als nicht möglich. Vielmehr wäre ohne ständige Wohnstätte (BAO-Wohnsitz) in Österreich im relevanten Zeitraum…
…ist ein anderer Begriff als "Einkommensteuerpflicht". Begrifflich ist die Besteuerung als ein aktives Tun zu verstehen. "Einkommensbesteuerung" bedeutet damit die tatsächliche Besteuerung des Einkommens einer natürlichen Person (mit Einkommensteuer) oder einer juristischen Person (mit Körperschaftsteuer). Im Beschwerdefall besteht für die Bf. eine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht gem…
…der dem Wert des gesamten Nachlasses bzw. des gesamten Erwerbes entspricht. Der Nachweis, dass das ausländische Liegenschaftsvermögen tatsächlich im Ausland einer vergleichbaren Besteuerung unterliegt, wurde gegenüber der für die Erhebung der Erbschaftssteuer zuständigen Abgabenbehörde erbracht. Da die vom Bundesministerium für Finanzen geforderten Bedingungen erfüllt wurden…
…es das Bundesfinanzgericht durch das Schreiben der Testamentsvollstreckerin, die die Bezahlung der Steuern bestätigte, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Dafür spricht auch die Tatsache, dass das Geld den Erben in Teilbeträgen überwiesen wurde. Es ist glaubhaft…
…Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat die Einkünfte grundsätzlich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen hat (vgl. VwGH 12.5.2022, Zl. Ra 2021/13/0042; Lang, SWI 2011, S. 192). Auf eine tatsächliche Besteuerung in der Schweiz kommt es dabei nicht an. Folglich kann…
…Bedingung geknüpft werden, dass die Betriebstättengewinne im Ausland tatsächlich zu einer vergleichbaren Besteuerung herangezogen werden. Denn die gesetzliche Ermächtigung des § 48 BAO gestattet eine Steuerbefreiung nur zum Zweck eines Ausgleiches einer in- und ausländischen Besteuerung, setzt sonach eine tatsächliche Besteuerung im Ausland voraus. Allerdings wird…
…Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsehen, kann bei kurzfristiger Auslandsentsendung sonach vom Lohnsteuerabzug nicht allein deshalb freigestellt werden, weil dem Arbeitgeber ein Nachweis über die tatsächliche Besteuerung des Mitarbeiters im Ausland vorliegt. Vielmehr benötigt er zusätzlich die erwähnte bestätigende Belegunterlage des ausländischen Anwaltes (Wirtschaftstreuhänders), die vollinhaltlich den…
…zeitlicher Hinsicht verfügt hat. Gem. Art. 23 des Doppelbesteuerungsabkommens würde Österreich Einkünfte unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausnehmen, wenn Liechtenstein ein Besteuerungsrecht zusteht. Inwieweit in Liechtenstein eine tatsächliche Besteuerung erfolgt ist, sei laut Wortlaut des Doppelbesteuerungsabkommens nicht relevant. Es werde daher beantragt, für das Jahr…