…wesentliches Kriterium, ob eine handelsvertreterähnliche Tätigkeit ausgeübt werde, sei die Frage, ob er von einem Auftraggeber ständig betraut sei. Er habe in den Jahren 2000 und 2001 ausschließlich Produkte vertreiben dürfen, die im Portfolio der M-GmbH enthalten gewesen seien. Die tatsächliche Abrechnung sei in…
…Handelsvertreter, wer von einem anderen (im folgenden "Unternehmer" genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Nach § 16 Abs. 1 des MarklerG (BGBl…
…Handelsvertreter, wer von einem anderen (im folgenden "Unternehmer" genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Nach § 16 Abs. 1 des MarklerG (BGBl…
…genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut sei und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausübe. Der Unternehmer könne auch ein Handelsvertreter sein. Werden Warenpräsentatoren, Versicherungsvertreter oder Bausparkassenvertreter unter Umständen tätig…
…Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut sei und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausübe. Die vom Bf. (im Streitjahr) ausgeübte Tätigkeit entspreche nicht den Grundmerkmalen (Selbstständigkeit, Geschäftsvermittlungs- und Geschäftsabschlusstätigkeit, ständiges Betrauungsverhältnis, gewerbsmäßiges Handeln, Handlen im…
…der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Der Unternehmer kann auch ein Handelsvertreter sein. Anwendungsvoraussetzung für die Handelsvertreterpauschalierung ist, dass die Tätigkeit dem im …
…ist, "wer von einem anderen (im folgenden "Unternehmer" genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluß von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt." (§ 1 Abs. 1 HandelsvertreterG 1993 idF BGBl…
…ist, "wer von einem anderen (im folgenden "Unternehmer" genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluß von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt." (§ 1 Abs. 1 HandelsvertreterG 1993 idF BGBl…
…wonach als Vertreter jemand zu qualifizieren ist, der von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften … in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist … . Angewendet auf den beschwerdegegenständlichen Fall, in dem unbestritten sowohl vom nunmehrigen Bf in der…
…Abs. 2 Maklergesetz sind die für Immobilienmakler geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes auch auf den anzuwenden, der von einem Auftraggeber ständig betraut ist oder der eine entgeltliche Vermittlungstätigkeit bloß gelegentlich ausübt. Immobilienmakler werden in Österreich in der Regel als Doppelmakler tätig (§ 17 Maklergesetz e contrario), wie…
…1 Abs. 1 HVertrG umschriebenen Berufsbild entsprechen: Danach ist Handelsvertreter, wer von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften über bewegliche Sachen in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Das heißt, dass…
…mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Die Pauschalierung auf Grund der zu § 17 Abs. 4 und 5 EStG 1988 ergangenen VO kann…
…im Handelsvertretergesetz "Unternehmer" genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt (EStR Rz 4355). Werden Warenpräsentatoren, Bausparkassenvertreter unter Umständen tätig, die dem in …
…1 Handelsvertretergesetz sei Handelsvertreter, wer von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut sei und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausübe. Vertreter seien demnach Personen, die im Außendienst zum Zwecke des Abschlusses von…
…ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Der Bw übt als selbständiger Gewerbetreibender das nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe des Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) aus und vermittelt Kundenaufträge ausschließlich an…
…HVertG sei Handelsvertreter, wer von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut sei und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübe. Nach § 2 HVertG bestehe im Zweifel grundsätzlich keine Abschlussvollmacht des Handelsvertreters. Gemäß Abs…
…K.D. AG in dessen Namen und für dessen Rechnung mit der Vermittlung und dem Abschluss von Geschäften im Absatzgebiet Liechtenstein und der Schweiz ständig betraut und selbständig tätig. Verwiesen wurde weiters nochmals auf die der Behörde bereits vorliegende Bestätigung der genannten Firma bezüglich der…
…ist, wer von einem anderen (im Folgenden "Unternehmer" genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Gemäß § 2 der Verordnung BGBl. II Nr…
…ausgenommen über unbewegliche Sachen, im Namen eines Anderen, von dem man dazu ständig betraut sei, zu vermitteln oder abzuschließen, wobei diese Tätigkeit selbständig oder gewerbsmäßig ausgeübt werde. Die im Rahmen eines Betriebes ausgeübte Vermittlung von Hypothekarkrediten und Vermögensberatung falle hinsichtlich der Vermögensberatung nicht unter das…
…Hinweis auf die Judikatur des OGH bereits ausgeführt wurde - kein Wesensmerkmal der Handelsvertreter-Tätigkeit. Wichtig ist allerdings, dass die Betrauung eine ständige ist, denn sonst ist - wie das Finanzamt grundsätzlich zutreffend ausgeführt hat - der Vermittler als Makler einzustufen, für den die Kundenbindung im Vordergrund steht…