…keiner Einlage eines Wirtschaftsgutes, da aufgrund der obigen Ausführungen die Verfügungsmacht beim Gesellschafter, der S, verblieb und somit ein "sale and lease back" - Geschäfts nicht vorliege." Wesen einer Einlage ist die Zuführung von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich (vgl. § 4 Abs. 1 vierter Satz EStG…
…die Leasinggüter selbst als auch die von den Unternehmen benützten Büroflächen genau getrennt und somit - entgegen anders lautender Ausführungen im BP- Bericht - eindeutig zuordenbar. Was nun die von der Betriebsprüferin für das Vorliegen des sale and lease back Tatbestandes ins Treffen geführte "Aufsplitterung" der L…
…von der beschwerdeführenden Partei vorgebrachte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.2000 war neben dem Weitergaberecht die (uneingeschränkte) Kündigungsmöglichkeit bei Verkauf der Liegenschaft in Zusammenhang mit einer "sale und lease back" Finanzierungsmöglichkeit vereinbart. Im vorliegenden Fall besteht die die Möglichkeit zur Kündigung des Pachtvertrages erst…
…der von der beschwerdeführenden Partei vorgebrachte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.2000 war neben dem Weitergaberecht die (uneingeschränkte) Kündigungsmöglichkeit bei Verkauf der Liegenschaft in Zusammenhang mit einer "sale und lease back" Finanzierungsmöglichkeit vereinbart. Im vorliegenden Fall besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Pachtvertrages erst…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.2000 war neben dem Weitergaberecht die (uneingeschränkte) Kündigungsmöglichkeit bei Verkauf der Liegenschaft in Zusammenhang mit einer "sale und lease back" Finanzierungsmöglichkeit vereinbart. Im vorliegenden Fall besteht die die Möglichkeit zur Kündigung des Pachtvertrages erst wenn Umbaumaßnehmen in Begriff gesetzt zu…
…2003, 2000/16/0012). Der grundlegende Unterschied einer „sale und lease back Transaktion“ (siehe VwGH 21.1.1998, 97/16/0345, bei dem vorgesehen war, dass mit Bezahlung der letzten Leasingrate das Eigentum an den früheren Verkäufer und nunmehrigen Leasingnehmer zurückfällt) zum Baurechtsvertrag besteht darin…
…III der Rahmenvereinbarung und hielt der Bw. weiters vor, dass der von der Bw. behaupteten Sicherungsübereignung im Rahmen einer "Sale und Lease Back" Vereinbarung die Vereinbarung im Rahmenvertrag entgegenstehe, wonach die Planung und Errichtung des auf der von der "GruppeL" erworbenen Liegenschaft geplanten Gebäudes auf…
…der von der beschwerdeführenden Partei vorgebrachte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.2000 war neben dem Weitergaberecht die (uneingeschränkte) Kündigungsmöglichkeit bei Verkauf der Liegenschaft in Zusammenhang mit einer "sale und lease back" Finanzierungsmöglichkeit vereinbart. Im vorliegenden Fall besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Pachtvertrages erst…
…von der beschwerdeführenden Partei vorgebrachte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.2000 war neben dem Weitergaberecht die (uneingeschränkte) Kündigungsmöglichkeit bei Verkauf der Liegenschaft in Zusammenhang mit einer "sale und lease back" Finanzierungsmöglichkeit vereinbart. Im vorliegenden Fall besteht die die Möglichkeit zur Kündigung des Pachtvertrages erst…
…eingeräumt, um die Gebäude an den "Leasinggeber" verkaufen zu können und nicht damit der Baurechtsnehmer diese Grundstücke bebaut. Es handelt sich dabei um eine dem "Sale und Lease back Vertrag" vergleichbare Konstruktion. Das Finanzamt bringt vor: Die Grundstücke um die es im Beschwerdeverfahren geht, weisen…
…2003, 2000/16/0012). Der grundlegende Unterschied einer „sale und lease back Transaktion“ (siehe VwGH 21.1.1998, 97/16/0345, bei dem vorgesehen war, dass mit Bezahlung der letzten Leasingrate das Eigentum an den früheren Verkäufer und nunmehrigen Leasingnehmer zurückfällt) zum Baurechtsvertrag besteht darin…
…ist genau das Gegenteil der Fall. Wenn - wie in dem vom Bundesfinanzgericht zitierten Judikat des Verwaltungsgerichtshofs - das für die Unterscheidung zwischen (nicht der Steuer unterliegenden) "sale and lease back"-Transaktionen und anderen (der Steuer unterliegenden) Konstruktionen wesentliche Kriterium ist, ob nach Ablauf der Vertragsdauer alle…
…Passivierung der Leasingschuld, Verrechnung von Abschreibungen und Zinsen über Aufwand. Bei Sale and Lease-Back-Transaktionen: Positiver Überschuss zwischen Verkaufserlös und Buchwert ist über die Laufzeit des Leasingvertrages zu verteilen. | Beachtung der Zurechnungsregeln (Voll- bzw. Teilamortisationsleasing) gemäß EStR 2000 (siehe EStR 2000 Rz 135…
…nur etwas abgemildert in den Wirtschaftsjahren 2002/2003, 2004/2005 und im geringeren Ausmaß im Wirtschaftsjahr 2005/2006 durch massive Forderungsverzichte und zweimaliges Sale & Lease Back. Jedoch konnten diese Schritte den Niedergang nur hinauszögern und nicht tatsächlich stoppen, weil trotz dieser Schritte nur in 2…
…Die Vertragsdauer wurde mit 96 bzw 48 Monaten festgelegt. Nach einer Laufzeit von 18 bzw 21 Monaten wurden diese Maschinen im Rahmen von "sale and lease back - Verträgen" an Leasinggesellschaften veräußert und gleichzeitig zurückgeleast. Hierbei verzichtete die Bw als Leasingnehmerin auf die Dauer von 54…
…die Leasingnehmerin bereits mit der Belassung der Maschinen in ihrem Betrieb deren wirtschaftliche Eigentümerin im Sinne des § 24 Abs 1 lit d BAO geworden ist und das sale and lease back - Geschäft daher als Darlehensgeschäft mit Sicherungsübereignung zu beurteilen ist. In diesem Zusammenhang wird bemerkt…
…Die Vertragsdauer wurde mit 60 Monaten festgelegt. Nach einer Laufzeit von 16 bzw 20 Monaten wurden diese Maschinen im Rahmen von "sale and lease back - Verträgen" an Leasinggesellschaften veräußert und gleichzeitig zurückgeleast. Hierbei verzichtete die Bw als Leasingnehmerin auf die Dauer von 36 bzw 40…
…die Leasingnehmerin bereits mit der Belassung der Maschinen in ihrem Betrieb deren wirtschaftliche Eigentümerin im Sinne des § 24 Abs 1 lit d BAO geworden ist und das sale and lease back - Geschäft daher als Darlehensgeschäft mit Sicherungsübereignung zu beurteilen ist. In diesem Zusammenhang wird bemerkt…
…einer Beendigung der Tätigkeit führe. Die Beschwerdeführer wiederholten, dass eine Beendigung der Tätigkeit nie geplant gewesen und bisher auch nicht erfolgt sei. Selbst wenn man eine Beendigung durch das im Jahr 2002 erfolgte Sale and lease back annehmen würde, bleibe unergründlich, weshalb dies bereits zu…
…diese zwischen der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung übereinstimmend vorgenommen wird. Sollte das Gebäude der deutschen Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen sein, dann wären die von ihr bezogenen Leasing-Raten als Einkünfte aus der Nutzung österreichischen unbeweglichen Vermögens der österreichischen Körperschaftsbesteuerung zu unterziehen und in Deutschland von der…