…bzw. vorläufigen Anhaltung verbraucht habe. Aus den genannten Gründen liege im Hinblick auf die Beschwerdeführerin ebenfalls persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung iSd § 236 Abs. 1 BAO vor, weswegen sich der abweichende Bescheid als materiell rechtswidrig erweise. Die sachlich bedingte Unbilligkeit könne grundsätzlich nicht dadurch begründet werden…
…Abgabenschuld Abstand genommen. Damit lag aber im Bezug auf den Anfall der Aussetzungszinsen eine nach der Rechtslage in Kauf genommene Abgabenschuld vor. Da somit insgesamt gesehen eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliegt und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon…
…der Bw. im Vergleich zu anderen Abgabepflichtigen ungleich behandelt worden wäre. Aus den dargelegten Gründen gelangte der unabhängige Finanzsenat zur Ansicht, dass im vorliegenden Fall in der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgaben weder persönlich noch sachlich bedingte Unbilligkeit zu erblicken ist. Eine Ermessensentscheidung im Rahmen des §…
…liegt, sondern eine persönliche Ursache wie eine schwere Krankheit zum Mangel der unrichtigen Festsetzung hinzutritt - die Einhebung als unbillig anzusehen ist. Dieses Rechtsverständnis vermischt in unzulässiger Weise die sachlich mit der persönlich bedingten Unbilligkeit. Der im Erkenntnis des VwGH vom 7.11.1958, Zl. 447…
…2006 bestätigt worden sei. Folglich handle es sich bei der gegenständlichen Vorschreibung um die Auswirkung einer allgemeinen Rechtslage und sei die sachliche Unbilligkeit daher zu verneinen. In der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgaben sei weder eine persönlich noch sachlich bedingte Unbilligkeit zu erblicken, sodass eine Ermessensentscheidung…
…der Bundeswirtschaftskammer das Bestehen von Unverhältnismäßigkeiten offenbar damit in Kauf nahm. Eine sachliche Unbilligkeit liegt nämlich nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des …
…Nachsichtswerbers gefährdete. Eine sachlich bedingte Unbilligkeit sei etwa dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes steuerliches Ergebnis einträte. Ein Nachsichtsansuchen sei entweder aus Rechtsgründen abzuweisen, wenn keine Unbilligkeit gegeben sei, oder in Ausübung des Ermessens, wenn Zweckmäßigkeitserwägungen…
…stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Unbilligkeit nach § 236 BAO könne entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liege insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährde, wobei…
…nicht absehbar. Es liege daher eine persönliche Unbilligkeit vor. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies das Nachsichtsansuchen ab. In der Berufung gegen den Abweisungsbescheid wird vorgebracht, dass im gegenständlichen Fall sowohl eine persönliche als auch eine sachlich bedingte Unbilligkeit vorliege. Die Bw habe zu 2/3…
…Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei der Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. In der allgemeinen Auswirkung einer generellen Norm ist eine solche Unbilligkeit nicht gelegen (VwGH 16. Dezember 2003, 2003/15/0099). Sachlich bedingte Unbilligkeit ist…
…die Abgabenbehörde kommen darf, aus Rechtsgründen abzuweisen. Die in § 236 Abs 1 BAO bezogene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wobei es allerdings nicht…
…vom Gesetzgeber gewollte Auswirkung des § 205 BAO, wenn der Abgabepflichtige eine verzögerte Veranlagung nicht beabsichtigt hat. Eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung kann daraus nicht abgeleitet werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in § 205 Abs. 3 BAO die Möglichkeit vorgesehen, durch Anzahlungen eine Minderung oder…
…Die in § 236 Abs. 1 BAO bezogene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Sachlich bedingte Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, so dass es zu einer…
…zum 6. Mai 1998 aushaftenden Rückstandes in der Höhe von S 5,647.766,00 (€ 410.439,16) somit S 4,236.000,00 (€ 307.842,13) gemäß § 236 BAO nachzusehen. Hinsichtlich einer sachlich bedingten Unbilligkeit führt der Bw. darin aus, dass diese…
…berücksichtigen ist, daher zu treffen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.02.2026 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Nach Wiedergabe der gesetzlichen Grundlagen sowie der höchstgerichtlichen Rechtsprechung liege eine sachlich bedingte Unbilligkeit nicht vor. § 122 Abs 1 WKG bringe klar zum Ausdruck, dass von…
…zu beheben. Sachlich bedingte Unbilligkeit liegt nämlich nur dann vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, wenn also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon betroffenen…
…Rechtslage und generell anzuwendender Normen dar, die alle Steuerpflichtigen gleichermaßen treffen. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabenfestsetzung liegt daher im vorliegenden Fall nicht vor. Eine vom Bf. ebenfalls geltend gemachte persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben…
…offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung komme. Genau diese Zielsetzung bedinge aber, dass die sachliche Unbilligkeit der Einhebung geprüft werden müsse. Die Abgabenbehörde verweise auf die von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe. Es zeige sich jedoch, dass hier im Anfechtungsverfahren gegen…
…Datum und sei bei der Beschwerdeführerin am 28.5.2008 eingegangen. In der Begründung wurde neuerlich auf die nach Ansicht der Beschwerdeführerin vorliegende sachlich bedingte Unbilligkeit hingewiesen, und das dazu bereits erstattete Vorbringen wiederholt. Zur persönlich bedingten Unbilligkeit wurde ausgeführt, auch die Abgabenbehörde gestehe zu…
…dass eine sachlich bedingte Unbilligkeit nur dann vorliege, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet sei. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles sei aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz…