…jeweiligen Amtshandlung fällig werden und gleichzeitig mit dem einzubringenden Abgabenbetrag vollstreckt werden können. Sie sind mit Bescheid festzusetzen wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben…
…98 Abs. 2) davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass auf dem Abgabenkonto Buchungen erfolgt sind. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und sie ist sohin auch dann zu entrichten, wenn die…
…dem einzubringenden Abgabenbetrag vollstreckt werden können. Sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag…
…ist. Damit ist aber auch die entsprechende Einhebungsgebühr angefallen. Wie schon die Erstinstanz in der Berufungsvorentscheidung zutreffend ausführt, handelt es sich bei der Pfändungsgebühr um eine reine Amtshandlungsgebühr, die kraft Gesetzes mit Beginn der Amtshandlung fällig wird. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
…wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
…stehenden Frist … eingebracht wurde") nicht erfüllt ist. Die Einbringungsmaßnahme (Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben) war daher nicht unzulässig. Die (hier entscheidungsgegenständliche) Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens (eine reine Amtshandlungsgebühr, die insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung…
…Höhe von € 668,08 wieder gutzubringen. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde unter anderem ausgeführt, die Pfändungsgebühr sei eine reine Amtshandlungsgebühr, die nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch dann zu entrichten sei, wenn die durchgeführte Amtshandlung zu keiner Pfändung führte…
…Lohnpfändung diente. Die Pfändungsgebühr gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente…
…2023 durchgeführt worden sei. Diese Beschwerde wies das Finanzamt Österreich mit Beschwerdevorentscheidung vom 13. November 2023 als unbegründet ab und führte es in der Begründung aus, dass die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr sei und diese bereits aufgrund der Tatsache, dass eine Amtshandlung durchgeführt werde, anfalle…
…gesetzliche Bestimmung des § 26 Abs. 1 und 2 AbgEO hielt es fest, dass die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr sei. Außer den gemäß § 26 Abs. 1 AbgEO zu entrichtenden Gebühren habe der Abgabenschuldner auch die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen zu ersetzen. Gebühren und Auslagenersätze seien…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
…sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin auch dann zu entrichten, wenn die durchgeführte Amtshandlung…
…26 Abs. 5 AbgEO mit Beginn der jeweiligen Amtshandlung fällig und können gleichzeitig mit dem einzubringenden Abgabenbetrag vollstreckt werden; sie sind mit Bescheid festzusetzen. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt…
…für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens anlässlich einer Pfändung die Pfändungsgebühr im Ausmaß von einem Prozent vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten habe. Dabei handle es sich nach Auffassung des VwGH um eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben werde…
…habe wollen, es sei jedoch niemand vorgefunden worden. Daher sei eine Zahlungsaufforderung nach erfolglosem Einbringungsversuch hinterlassen worden. Die Pfändung sei eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie werde insbesondere wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und sei sohin auch dann zu entrichten, wenn…