13.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988) Rz 4629: Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach Beginn des Kalenderjahres geleistet werden, ist im Rahmen der Ermittlung…
…bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Davon bestehen (idF BGBl I 2007/99) folgende Ausnahmen: § 19 Abs 1 Satz 2: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen…
…bisherigen Vorbringen fest. Entsprechend § 19 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 seien die € 670,00 als regelmäßig wiederkehrende Einnahme dem Kalenderjahr 2005 zuzurechnen, weil wirtschaftlich diesem zugehörig und nur "kurze Zeit" nach dem Jahr 2005 zugeflossen. Unter den Begriff "kurze Zeit" des § 19 Abs…
… 19 Abs 1 Satz 2 EStG, da es sich bei dem Nachtrag nicht um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handle. Über Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates schlüsselte der Bw die streitgegenständlichen Zahlungen näher auf und erklärte, es handle sich zum einen bei dem auf dem Gehaltszettel unter "9992…
…obwohl die Ansprüche aus dem Kalenderjahr 2001 stammen würden. In seinem Vorlageantrag verwies der Berufungswerber auf § 19 Abs. 1 EStG, wonach regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind…
…bis dritter Satz EStG 1988 idF BGBl I 2000/142 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören…
…damit, dass laut beigefügtem Abrechnungsbescheid der Wiener Gebietskrankenkasse ersichtlich sei, dass ein Betrag von 772,54 € dem Jahr 2007 zuzurechnen sei. Es handle sich dabei um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen gemäß § 19 Abs 1 EStG, welche kurze Zeit nach dem Ende jenes Kalenderjahres zugeflossen seien…
…Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als…
…ist u. a. dann anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Dabei ist von einem längeren Zeitraum auszugehen, wenn ein Arbeitnehmer an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich, vgl. VwGH 2.8.1995, 93…
…Abs. 1 EStG in der für 2006 geltenden Fassung lautet: "Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören…
…bis dritter Satz EStG 1988 idF BGBl I 2005/161 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören…
…Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als…
…Das Finanzamt hat daher völlig korrekt einen Verpflegungsmehraufwand für die ersten fünf Tage berücksichtigt und für die restlichen Tage die Anerkennung versagt. Entgegen der Behauptung des Bw wird durch das regelmäßig wiederkehrende Anfahren des Wifi in S sehr wohl ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet…
…Die angeführten Voraussetzungen liegen grundsätzlich vor. Die Rentenzahlung ist als vermögenswerter Vorteil anzusehen, die Bezüge sind wiederkehrend und regelmäßig und Verpflichtungsgrund ist der Vertrag mit dem HW betreffend Übertragung der Bestandrechte. 6. Im Vertragsanbot vom 10. Juli 1973 vereinbart LS folgende Leistungen mit dem HW…
…bei beruflich veranlassten Reisen stets dann begründet, wenn ein Arbeitnehmer an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten werde oder wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich ausgeübt werde. Aufwändungen pro gefahrenem Kilometer würden in…
…bestimmten Reisedauer erforderlich. Der Anspruch auf Fahrtkosten besteht grundsätzlich unabhängig vom Anspruch auf Tagesgelder. Folglich können Fahrtkosten auch bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit (zB regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit an einem Einsatzort oder ständige Tätigkeit in einem Einsatz- bzw. Zielgebiet) im Sinne des § 16 Abs…
…durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Dazu wird beispielhaft in der Literatur angeführt, dass Mittelpunkt der Tätigkeit nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet (Zielgebiet) sein kann. Personen, die ein ihnen konkret zugewiesenes Gebiet regelmäßig bereisen…
…26 Tz 35). In Hinblick darauf, dass sich die Bw. regelmäßig wiederkehrend über einen längeren Zeitraum aus beruflichem Anlass in Graz aufgehalten hat (meist zwei Tage pro Woche), begründete sie damit einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. In Anwendung der angeführten Rechtsgrundsätze sind die Fahrten nach…
…unverschuldeter Arbeitslosigkeit (für Arbeitnehmer) für die Dauer von höchstens zwölf Monaten. Die Höchstversicherungssumme beträgt monatlich 1.000 Euro. Abgeschlossen wird die Verdienstausfallversicherung mit dem Zweck, regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (zB Kreditraten) auch im Falle von Krankheit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie unverschuldeter Arbeitslosigkeit nachzukommen. Als Versicherungsnehmer kommen…
…Bw. hat daher einen weiteren Mittelpunkt ( = 3. MP ) seiner Tätigkeit im Einsatzgebiet in und um die Stadt Sch., da er das Gebiet wiederkehrend, aber nicht regelmäßig bereiste. Die vom Bw. im diesem Gebiet angefahrenen Orte liegen unter 25 km von der Stadt Sch. entfernt…