Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Kurt Kozlik, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1995 und 1996, Körperschaftsteuer für die Jahre 1995 und 1996 sowie gegen die Haftungs- und Zahlungsbescheide betreffend…
…13/0218). Da der Betrag von S 1.506.333,33 und die auf diesen Betrag entfallende Umsatzsteuer von S 301.266,67 nicht als Entgelt für die Lieferung von Baugeräten, Werkzeugen und Maschinen anzusehen ist, wurde dieser Betrag rechtsgrundlos an die N. GmbH bezahlt…
…wäre. Die Behörde vertrete entgegen dem Einwand der Bf. die Rechtsansicht, dass die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruches für im Rahmen von Erstattungsverfahren rechtsgrundlose erfolgter Zahlungen der Abgabenbehörde im § 241a BAO nicht in materiell-rechtliche Regelungen, welche überhaupt erst einen Anspruch auf Abgabenrückerstattung begründen oder…
…bescheidmäßige Erledigung nicht zu ersetzen. Es steht daher in Übereinstimmung mit den Parteien fest, dass die eingebrachten Rückerstattungsanträge nicht durch Bescheid erledigt wurden und die von der Behörde vorgenommenen Zahlungen in Höhe der beantragten Rückerstattungsbeträge rechtsgrundlos überwiesen wurden. 2. Zum Bestehen des von der Bf…
…obiger Steuernummer [000/0000] in den Jahren 2005 und 2006 Zahlungen von insgesamt € 21.629,80 geleistet. Es wurden daher rechtsgrundlos Zahlungen aufgrund eines Nicht-Bescheides geleistet. Wir stellen daher den Antrag, den Betrag von € 21.629,80 auf das Konto unserer Mandantin ..…
…der Bf wurden mit Bescheid vom 28.10.2024 abgewiesen. Ein Unrecht im Ablauf des Vollstreckungsverfahrens liege nicht vor, da sowohl die Pfändung als auch die Überweisung eine gültige Rechtsgrundlage hätten. 3. Die am 27.11.2024 eingebrachte Beschwerde wurde - zusammengefasst - wiederum damit begründet, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder HR Hans-Peter Hartl, KommR Ing. Günther Pitsch und Mag. Franz Gall über die Berufung des Bw., vom 28. April 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr…
2) Die Halle wurde erst ab Herbst 2003 durch mich, wie anfänglich geplant, gut ausgebaut. Eine neue Zwischendecke aus Trapezblech wurde eingezogen, eine neue Stiegenanlage eingebaut und es entstanden im Bürotrakt Werkstattraum, Büros und Sanitärräume, Besprechungsraum/ Aktenaufbewahrungsraum und Küchenraum, die in geräuschdämmender Ständerbauweise errichtet wurden…
§ 6 Z 4 EStG 1988 sind Entnahmen mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen. Der Teilwert ist gemäß § 6 Z 1 leg. cit der Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon…
…stellt § 200 Abs. 2 BAO in jenen Fällen, in denen trotz Fehlens einer Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO Bescheide vorläufig ergangen sind, keine Rechtsgrundlage für eine Endgültigerklärung bzw. für eine Ersetzung durch endgültige Bescheide dar (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 200, Tz 11…
…ab 9.3.2011 diese Wohnung zum Teil, seit 1.6.2011 bis heute wohnt er ständig in dieser Wohnung. 4.) rechtsgrundlose Nutzung der Wohnung im WJ 2011 durch den Sohn der Lebensgefährtin Es kann nicht festgestellt werden, dass es im WJ 2011 [1.10…
…Vorsteuern zuzuordnenden Leistungen in den WJ 2010 und 2011 bezogen, um damit ein Penthouse anzuschaffen und fertigzustellen, welches durch die Bf zur Zeit des Bezuges der Leistungen für Nutzungen (rechtsgrundlose Überlassung an den Sohn der Lebensgefährtin des Gesellschafters, vgl. § 25 Abs 1 Z 5 BAO …
…März 1998, Zl. 96/13/0121, 0122, ausgesprochen, dass bei völliger Rechtsgrundlosigkeit von Zuwächsen auf einem Gesellschafterverrechnungskonto, denen Vermögensabflüsse aus dem Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gegenüberstehen - wie im gegenständlichen Fall - verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter vorliegen. Gemäß Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 1998, Zl. 96…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf.., Adresse01, vertreten durch RA Mag. Michael Johannes Hirm, Herbertstraße 10/Tür Geschäft 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 09.09.2016 gegen a. die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide…
…rechtens. § 241a BAO sehe eine Rückzahlungsverpflichtung von ohne Rechtsgrundlage erlangten Rückzahlungen vor. Im Vorlageantrag vom 25.3.3021 wies die Beschwerdeführerin nochmals darauf hin, dass es für einen Antrag auf Rückzahlung eines Steuerguthabens ausschließlich auf das Vorliegen einer Geldvollmacht im Zeitpunkt der Antragstellung ankomme. Ferner…
…Antrag die Auszahlung des Zuschusses zu einem früheren Zeitpunkt enden soll, erfolgt eine Auszahlung über den geänderten Zeitpunkt hinaus rechtsgrundlos. Ein Betrag von € 1.831,44 wurde bereits für das Jahr 2008 zurückgefordert. Es verbleibt somit im Jahr 2010 ein offener Betrag von €…
…Dienstverhältnis eingeräumt wird, und sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft erweist. Dabei genügt die tatsächliche Veranlassung der Einnahmen durch das Dienstverhältnis (Renner, Rechtsgrundlose Zahlungen des Arbeitgebers als Arbeitslohn, SWK 2006, S 779 ff, der die…
…ähnlich gelagerten Fall festgestellt, dass mangels einer ausreichend klaren, nach außen manifestierten Vereinbarung das Vorliegen eines Darlehens zu verneinen ist und in der rechtsgrundlosen Entnahme der Mittel eine verdeckte Ausschüttung zu erblicken war. Genau diese Umstände liegen auch im Berufungsfall vor, weshalb schon im Hinblick…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.GMBH, vertreten durch G.R.SteuerberatungsGmbH, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 2000…
…1997 tatsächlich keine geänderten Feststellungsbescheide vorlagen, ergingen die angefochtenen Bescheide gemäß § 295 BAO für die Jahre 1995 bis 1997 rechtsgrundlos und damit zu Unrecht. Diese Bescheide waren daher aufzuheben. Die Berufung betreffend das Jahr 1998 richtet sich nicht gegen einen gemäß § 295 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid…