…Mag. X privat genutzt. Die Nebengebäude (Stall, Tenne und Werkstätte) sowie der land- und forstwirtschaftlich genutzte Grund sind der von den Ehegatten X geführten pauschalierten Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Von Seite der Vermietungs KEG wurde der Vorsteuerabzug für die gesamten Baukosten des Wohnhauses sowie der…
…einheitlich geplant und errichtet. Demgemäß werden Wohnhaus und Nebengebäude laut mündlichem Mietvertrag auch als Einheit an Mag. X vermietet. Da das Wohnhaus ausschließlich der Befriedigung des privaten Wohnbedürfnisses des Mitunternehmers (und Gesellschafter-Geschäftsführers der Komplementärin) Mag. MX und seiner Familie dient, ist dieses als notwendiges…
…Art, Größe und Gestaltung der Wohnräume ersichtlich. Es handelt sich um eine repräsentative Wohnung inklusive Dachgeschoß mit großzügigen Wellness- und Außenbereichen sowie einem Weinkeller, die typischerweise zur Befriedigung des privaten Wohnbedürfnisses gedacht ist. Daran vermag auch der ursprünglich geplante Erwerb durch die XYZ Ing. C…
…sich hier bei allen Aufwendungen und Ausgaben ausgehend vom Kauf des Hauses für die E KEG ausschließlich um Aufwendungen, die für ein privates Wohnbedürfnis der Familienmitglieder getätigt wurden, aber nicht um eine umsatzsteuerlich unternehmerische Tätigkeit. In rechtlicher Hinsicht ist der vorliegende Sachverhalt wie folgt zu…
…Eigentumswohnung. Bis November/Dezember 2009 habe sich der Hauptwohnsitz der Geschäftsführerin in Wien befunden. Das Reihenhaus diene zu 100 % den privaten Wohnbedürfnissen der Geschäftsführerin. Der steuerliche Vertreter der Bw merkte zur Niederschrift an, dass die Bw auch Liegenschaftsbesitz habe - zwei unbebaute Grundstücke ohne bestimmten Verwendungszweck -…
…Z 2 lit. a UStG 1994 nicht dem Unternehmensbereich der Beschwerdeführerin zuzuordnen, weshalb ihr insoweit der Vorsteuerabzug versagt werde. Die Umsatzsteuer aus den Mietumsätzen würde um den das private Wohnbedürfnis des Gesellschafters betreffenden Anteil berichtigt. Die Bf. erhob Berufung und führte ua. aus, an der…
…nachgewiesen und somit nicht festgestellt werden. Das Kilometergeld, Diäten und Nächtigungskosten für diese Reisen stellen daher keine Werbungskosten dar. Arbeitszimmer (Raumkosten): Der Bf hatte im beschwerdegegenständlichen Zeitraum unstrittig sein privates Wohnbedürfnis an der Adresse befriedigt, an der auch der von ihm betrieblich genutzter Raum sich…
…Judikatur des VwGH sei zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen einsetzbaren Gebäuden einer Kapitalgesellschaft einerseits und Gebäuden die schon ihrer Erscheinung nach (etwa besonders repräsentatives Gebäude oder speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestelltes Gebäude) für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sind…
…nicht begonnen habe, gehe aus schlichten zivilrechtliehen Grundüberlegungen ins Leere, da ein derartig abgeschlossenes Rechtsgeschäft ohne Zweifel für beide Parteien verbindlich und auch von beiden Parteien einklagbar sei. Der Vorsteuerabzug würde nicht bei der Befriedigung des privaten Wohnbedürfnisses der Ehegatten R. vorliegen, sondern es werde…
…die private Lebensführung bzw nicht für die Unternehmenssphäre bestimmte Leistungen vom Vorsteuerabzug auszuschießen, dass ein Steuerpflichtiger dadurch keine Umsatzsteuerentlastung für den mit seiner Lebensführung verbundenen Aufwand herbeiführen und damit jenen Steuervorteil lukriieren kann, der im Gegensatz zu anderen Letztverbrauchern nicht besteht, (s)ein privates Wohnbedürfnis…
…Aufschlüsselung der pauschal bezifferten Aufwendungen nicht in Betracht. Nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens nimmt das BFG folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt als verwirklicht an: Der Bw hatte 2009 sein privates Wohnbedürfnis auch an der gegenüber den Behörden und der Post als (Haupt-) Wohnsitz bekannt gegebenen Adresse befriedigt…
…Judikatur des VwGH sei zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen einsetzbaren Gebäuden einer Kapitalgesellschaft einerseits und Gebäuden die schon ihrer Erscheinung nach (etwa besonders repräsentatives Gebäude oder speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestelltes Gebäude) für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sind…
…dass "es der Beschwerdeführerin bewusst sein musste, dass privater Konsum (privates Wohnbedürfnis) umsatzsteuerlich nicht entlastet werden darf". Aus der letztgenannten Entscheidung kann abgeleitet werden, dass - wie auch das Finanzamt bereits ausgeführt hat - bei der Anwendung von Billigkeitsüberlegungen alle Umstände des konkreten Falles und somit auch…
…Bw, sondern durch die Anteilsinhaberschaft des y veranlasst waren, um dessen privates Wohnbedürfnis zu befriedigen. Mit der gesellschaftsrechtlich begründeten Übernahme der im Zusammenhang mit der Anmietung und Einrichtung des Hauses angefallenen Kosten hat die Bw ihrem Alleingesellschafter y einen als vGA zu beurteilenden Vorteil zugewendet…
…bezieht oder allenfalls auch durch Anmietung einer Übernachtungsmöglichkeit an den Arbeitstagen. Mit der Nutzung eines Hotelzimmers an den Arbeitstagen befriedigt der Geschäftsführer somit sein privates Wohnbedürfnis am Arbeitsort, für das er grundsätzlich selbst aufkommen müsste. Der Vorteil, der ihm durch die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber…
…Akontobeträge zukamen. In Hinblick auf die steuerliche Situation der Vermieterin, insbesondere den Verlustausgleich mit anderen Einkünften, ihre Gesellschafterstellung und ihr privates Wohnbedürfnis, hatte sie kein Interesse überhaupt einen die Ausgaben deckenden Mietzins zu vereinnahmen. Die Vermieterin geht sogar so weit, nicht einmal den von der…
…eigenen Angaben beabsichtige, "das Haus in der Sommersaison zu vermieten und das restliche Jahr mit seiner Lebensgefährtin selbst zu bewohnen", beweist, dass er offenkundig jedenfalls auch ein privates Wohnbedürfnis befriedigen wollte. Diesfalls stellen die getätigten Investitionen, wie die Errichtung einer neuen Zufahrt, die Sanierung des…
…somit nichts zu gewinnen. Ein Blick auf sämtliche Vermietungen der Bw. macht vielmehr noch deutlicher, dass private Motive bei der Bewirtschaftung ihres Immobilienbesitzes eine vorrangige Bedeutung gespielt haben, insbesondere in Bezug auf das Wohnhaus. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange derartige Motive der fremdüblichen Ausgestaltung wirtschaftlicher…
…65 + 2009: € 544,42) bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht zustehende Vorsteuern in Zusammenhang mit der Errichtung und Unterhaltung eines privat genutzten Einfamilienhauses an der Anschrift YYY geltend gemacht hat, und hiedurch fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs…
…sei, dass die Bw. seit 1987 ihren Hauptwohnsitz in der J-Gasse 4 habe. Bei mehrfachem Wohnsitz sei der Hauptwohnsitz dort, wo der Steuerpflichtige seine Wohnbedürfnisse regelmäßig und laufend befriedige. Schon oberflächlich betrachtet scheine es nahe liegend, dass die Bw. mit der Übernahme einer gewerblichen…