…lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 8 Abs…
…Dieser Mehrbetrag wurde innerhalb offener Nachfrist bis zum 08.01.2001 nicht entrichtet. Durch den Erstsenat wurden an Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend April und Mai 2000 lediglich S 971.554,-- vorgeworfen. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juni 2000 wurde rechtzeitig entrichtet. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juli 2000 wäre…
…sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes Linz fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Kapitalertragsteuern in Höhe von ATS 100.000,00 bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt entgegen der…
…welche unmittelbar aus diesen Daten abgeleitet werden können. Die planmäßige Wiederholung dieser Vorgehensweise lasse darauf schließen, dass es sich bei der Abgabenverkürzung um eine zielgerichtete, absichtliche Tatbegehung handle, weshalb ein Verkürzungszuschlag gemäß § 30a FinStrG nicht gewährt werden könne. Mit Schriftsatz vom 19.11.2014 wurde…
…ihm darauf an, den finanziellen Aufwand zu vermeiden und die unrechtmäßig zurückbehaltenen Geldmittel für den eigenen Lebensunterhalt zu verwenden. Darüber hinaus hielt er es für gewiss, ... eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt. Dem Beschuldigten {dem Beschwerdeführer} war weiters bewusst, dass er ... Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge zum…
…der D, XXC (Rechnung Nr. 2602 vom 28. April 2014), eine Verkürzung an Biersteuer in Höhe von € 1.197,50 bewirkt, [indem er entgegen § 26 Abs. 5 BierStG die Abgabe einer Biersteueranmeldung und die Entrichtung der Biersteuer nicht unverzüglich veranlasst hat] [Spruchpunkt a), zweites…
…zu geben), hat keine Schulden und ist nicht unterhaltspflichtig. Feststellungen zur Sache: Auf Grund der Ergebnisse des Beweisverfahrens ist nachstehender Sachverhalt erwiesen: Die Geschäftsgebarung der Beschuldigten ***Bf1*** war seit zumindest 2007 auf planmäßige Abgabenhinterziehungen (primär auch Hinterziehung von Einkommen- und Umsatzsteuern) ausgerichtet. Die Niederschrift über…
…als Einzelunternehmer im Amtsbereich des Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen und Gewinne der Jahre 2013, 2014 und 2015 aus seiner gewerblichen Tätigkeit die Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, nämlich Einkommensteuer des Jahres 2013 iHv Euro 730,42…
…auch ohne Bezugnahme auf einen konkreten Verkürzungsbetrag); die schwierige wirtschaftliche Situation; die lange Verfahrensdauer; und als erschwerend: die einschlägige Vorstrafe (die richtigerweise nicht im Finanzamtsbereich, aber in einem gerichtlichen Strafverfahren verhängt wurde); der lange Tatzeitraum und das bemerkenswert planmäßige Vorgehen des Beschuldigten bei der Tatbegehung…
… 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2006 bis Dezember 2007 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 50.221,92 (01-12/06 jeweils € 1.639,39 und 01-12/07 jeweils € 2.545,77) bewirkt…
…Semesters in der Fachrichtung Bergbauingenieurwesen im Direktstudium des zweiten Grades sei. Der planmäßige Termin des Studienabschlusses sei der 31.10.2021. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 29.6.2023 für den beantragten Zeitraum mit der Begründung abgewiesen, dass ***2*** im Jänner 2020 das 24…
…2 lit b Finanzstrafgesetz - Verkürzung von Lohnabgaben - darf folgendes ausgeführt werden. Entgegen den Ausführungen des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg in dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die sich daraus ergebenden lohnabhängigen Abgaben - Lohnsteuer-Dienstgeberbeitrag nicht exakt anhand der…
… 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner bis Dezember 2009 eine Verkürzung an Lohnsteuer in Höhe von insgesamt € 23.395,74 (pro Monat jeweils € 1.949,65) und an Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt € 6.995…
…genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Monat September 2008 in Höhe von € 32.000,00, für den Monat November 2008 in Höhe von € 30.000…
…dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2006 in Höhe von € 2.520,00 und für die Vorauszahlungszeiträume Jänner bis Oktober 2007 in Höhe von € 7.451,07 eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt und dadurch Abgabenhinterziehungen gemäß § 33…
…sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgaben von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist die Abgabenverkürzung nach § 33 Abs…
…und Strafe dahingehend abgeändert, dass I.1. B betreffend das Veranlagungsjahr 2004 die Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 6.782,92 und an Einkommensteuer in Höhe von € 6.778,26 zu bewirken versucht und diesbezüglich eine versuchte Hinterziehung gemäß § 33 Abs.1…
…Wahrnehmender der steuerlichen Interessen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei war gemäß …
…die verfahrensgegenständliche planmäßige Abgabenvermeidung des Beschuldigten in ihrer Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichenden Sanktionen zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier:) des Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Ausgehend von einem Verkürzungsbetrag in Höhe…
…des genannten Finanzamtes vorsätzlich als verantwortlicher Unternehmer unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen [ergänze: Anzeige-,] Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren [gemeint: betreffend die Veranlagungsjahre] 1995 bis 2000 eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzender Umsatzsteuer in Höhe von [insgesamt umgerechnet] € 22.528,59 [tatsächlich ATS 310.000,--…