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UFSW RV/1471-W/05Offensichtliche Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.04.2006

…Entscheidungsgründe   Strittig ist die Berechtigung des Finanzamtes, Berichtigungen gem. § 293b BAO der o.a. Einkommensteuerbescheide wegen deren auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen beruhender Rechtswidrigkeit vorzunehmen. Beim Bw. fand für die Jahre 1999 bis 2002 eine Prüfung der Aufzeichnungen gem. §§ 147ff BAO…

UFSL RV/0584-L/04Bescheidberichtigung, offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob die…

UFSL RV/0583-L/04Aufhebung eines Bescheides bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob der…

UFSF RV/0119-F/03Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen, Berichtigung gemäß § 293 b BAO nach Aufhebung von Wiederaufnahmebescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…indem es sich auf § 293 b BAO stützte. Die steuerliche Anerkennung der Verlustvorträge in den Bescheiden B) sei auf die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen zurückzuführen gewesen. Die ihnen deshalb anhaftende Rechtswidrigkeit werde nunmehr durch Erlassung der Bescheide A) beseitigt. In seinen dagegen eingebrachten Berufungen…

UFSW RV/1797-W/04keine Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…der Kennziffer "320" ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl…

UFSW RV/3172-W/08Keine Berichtigung, wenn keine offensichtlichen Unrichtigkeiten vorliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2009

…angefochtenen Berichtigungsbescheide abgestellte Begründung fehle. In Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages führte der Bw. aus, dass die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten beruhe, da die geltend gemachten Aufwendungen in ursächlichem Zusammenhang mit seiner ehemaligen betrieblichen Tätigkeit stünden. Die Telefonkosten seien darin begründet…

UFSI RV/0575-I/02Vorliegen des Berichtigungsgrundes einer Abgabenerklärung und der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…dass die als Folge der Außerachtlassung der hinsichtlich der Liegenschaften festgelegten Vorausvermächtnisse sich ergebende unrichtige Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbes und damit die Rechtswidrigkeit des Erbschaftssteuerbescheides vom 1. Juli 2002 "auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht" und damit den Tatbestand nach § 293b BAO verwirklicht…

UFSL RV/1202-L/07Berichtigung von Bescheiden der Betriebsprüfung nach den §§ 299, 293b und 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.07.2008Teil 1/2

…vom 13. Februar 2007 sei eine nachträgliche amtswegige Berichtigung nach § 293b BAO erfolgt, weil die Rechtswidrigkeit des Bescheides auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. In der Bescheidbegründung gehe man auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen und die detaillierte Offenlegung der Bw. nicht ein. Es werde…

UFSL RV/1202-L/07Berichtigung von Bescheiden der Betriebsprüfung nach den §§ 299, 293b und 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.07.2008Teil 2/2

…€). In der Begründung zum Berichtigungsbescheid wurde ausgeführt, die Abgabenbehörde könne einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Dabei sei auf den Zeitpunkt der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides abzustellen (VwGH 16.12.2003, 2003/15/0110)…

UFSL RV/0870-L/10Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2011

…Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Das Finanzamt hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und gestützt auf diese Gesetzesstelle den bereits in Rechtskraft erwachsenen Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2005 vom 20. März 2007 dahingehend abgeändert…

UFSW RV/1011-W/04Bescheidberichtigung im Zusammenhang mit Pauschbetrag für auswärtigen Schulbesuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2007

…ist ein Anwendungsfall des § 293b BAO gegeben. Die Beantragung des Pauschbetrages für Berufsausbildung von Kindern außerhalb des Wohnortes war offensichtlich unrichtig; diese Unrichtigkeit wurde aus den Abgabenerklärungen bzw. Beilagen bei den Einkommensteuerveranlagungen für die Streitjahre übernommen. Zum Vorwurf seitens des Bw., die Berichtigungsbescheide seien mit…

UFSW RV/0421-W/10Wertung einer Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales als Antrag auf Berichtigung des Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293b BAO erweitert die Rechtsschutzmöglichkeiten der Partei, die damit auch noch nach formeller Rechtskraft und nach Ablauf der für Aufhebungen gemäß § 299 Abs 1 maßgeblichen Jahresfrist des § 302 Abs 1 eine Möglichkeit hat, ihr unterlaufene (von der Behörde übernommene) offensichtliche…

UFSI RV/0140-I/07Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gem § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2008

…einem nach § 293 b BAO erlassenen Bescheid erfolge, müsste der Erstbescheid auf Grund einer Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeit ergangen sein. Unrichtigkeiten, die erst im Wege eines über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausreichenden Ermittlungsverfahrens (hier: Feststellungen der Zwangsläufigkeit) erkennbar seien, seien einer Berichtigung gemäß § 293 b…

UFSL RV/0957-L/09Eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO ist nicht zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides nicht auf die Übernahme von unrichtigen Angaben in der Abgabenerklärung, sondern auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Finanzamt, oder auf das Fehlverhalten eines Behördenorganes bei der Bescheiderstellung zurückzuführen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

…Dieser Bescheid sei daher insoweit zu berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruhe. Berufung vom 25.06.2009 Gegen den Berichtigungsbescheid vom 27.05.2009 erhob der Bw. rechtzeitig Berufung und begründete dies im Wesentlichen wie folgt: Im ursprünglichen…

UFSW RV/0986-W/06Berichtigung von Einkommensteuerbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2006

…wurde, da keine neue Bewertung des vorliegenden Sachverhaltes hervorgekommen sei. Wenn nun das Finanzamt die Meinung vertritt, eine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 habe nicht stattgefunden, schließt sich der Unabhängige Finanzsenat (UFS) dieser Ansicht an. Im…

UFSW RV/0514-W/04Berichtigung eines Bescheides gemäß § 293b BAO bei richtiger Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007

…unrichtige Rechtsauffassung der Behörde kausal für die Rechtswidrigkeit des Bescheides, so könne nicht gesagt werden, dass diese Rechtswidrigkeit auf Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Unter Bedachtnahme auf die Aktenlage wäre ein Ermittlungsverfahren erforderlich gewesen, da die deutsche Pension erstmals im Jahr 1999 bezogen worden…

BFG RV/7101974/2022geänderte Überschussrechnung - keine offensichtliche Unrichtigkeit iSd § 293b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.04.2023

…Kürzungsbeitrag für Hauseigentümer mit geänderten Beträgen berücksichtigt wurden. Darüber hinaus werden mit der nunmehr vorgelegten korrigierten Überschussrechnung auch Mietausfälle aus zweifelhaften/uneinbringlichen Entgelten im Gesamtbetrag von EUR 7.636,65 geltend gemacht. Das Vorliegen offensichtlicher Unrichtigkeiten im Sinne des § 293b BAO ist lediglich anhand der…

UFSK RV/0169-K/10Eine offensichtliche Unrichtigkeit iS des § 293b BAO muss sich aus den Erklärungen bzw. dem Verwaltungsakt des Steuerpflichtigen ergeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2010

…Thomas K. angesprochen wird, ist darauf zu verweisen, dass sich die offensichtliche Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO aus den Erklärungen und dem Verwaltungsakt des betreffenden Steuerpflichtigen ergeben muss. Es kommt also nicht auf den Inhalt der andere steuerpflichtige Personen betreffenden Verwaltungsakten an. Die belangte…

UFSL RV/0743-L/08Wiederaufnahme des Verfahrens im Zuge einer "Nachbescheidkontrolle"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…Beseitigung typischerweise bei sogenannten Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten dient die Bestimmung des § 293b BAO. Es liegt gerade im Wesen derartiger Fälle, dass eine erklärungsgemäße Veranlagung ohne nähere Prüfung der zu den Abgabenerklärungen eingereichten Beilagen erfolgt. Sofern im Zuge einer "Nachbescheidkontrolle" offensichtliche Unrichtigkeiten in den Abgabenerklärungen (zu…

BFG RV/5100096/20201) Fehlen von offensichtlichen Unrichtigkeiten iSd § 293b BAO 2) Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen können nicht im abgeleiteten (Einkommensteuer)Bescheid vorgebracht werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2022

…Die Berichtigungsbescheide gemäß § 293b BAO seien zu Unrecht erlassen worden, da die Rechtswidrigkeit der Erstbescheide nicht auf der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruht habe. Nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 1 BAO erließ das Finanzamt am 4.7.2022 neue Bescheide…