…1988) nicht der Einkommensteuer. Aufwendungen zum Erwerb und Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind deshalb steuerlich grundsätzlich unbeachtlich; außer das Gesetz bestimmt selbst Abweichendes. Hinsichtlich der von Ihnen erworbenen Anleihen besteht kein objektiver Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit. Der Erwerb der Anleihen erfolgte freiwillig. Das Risiko eines…
…Fortbildung im Zusammenhang mit dem Lehrerberuf könne in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Zum Unterricht an einer AHS befähige nur das Lehramtsstudium. Ein Universitätsstudium stellt - wie oben ausgeführt - dann eine abzugsfähige Aus- oder Fortbildungsmaßnahme dar, wenn ein objektiver Zusammenhang zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit besteht…
…schließt sich der Begriff der "umfassenden Umschulung" somit mit dem der "vorweggenommenen Werbungskosten" an. Die Anerkennung so genannter vorbereitender oder vorweggenommener Werbungskosten setzt voraus, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen (vgl…
…die beruflich veranlasst sind; es genügt ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf. Darauf, ob die Aufwendungen notwendig oder zweckmäßig sind, kommt es nicht an. Auch ein unmittelbarer Zusammenhang der Aufwendungen mit den Einnahmen wird heute nicht mehr gefordert; es genügt daher ein bloß mittelbarer Zusammenhang…
…vorweggenommener Werbungskosten setzt voraus, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen. Sie werden aufgefordert, diese Voraussetzungen nachzuweisen." Mit Schreiben vom 30. Dezember 2010 wurde wie folgt geantwortet: "I. Im Berufungsjahr wurde im…
…die vom Bw vorgetragene, mit einem Zitat aus dem Schrifttum (SWK 30/2004, S 859) untermauerte Auffassung, wonach ein Studium dann eine abzugsfähige Aus- oder Fortbildungsmaßnahme darstellt, wenn ein objektiver Zusammenhang zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit besteht. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn das durch…
…idF BGBl. I Nr. 180/2004 zählen zu den Werbungskosten Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Demgegenüber dürfen gemäß §…
…als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt In der Arbeitnehmerveranlagungserklärung 2012 machte der Beschwerdeführer (Bf), der seine berufliche Tätigkeit mit „Nachrichtentechniker, Pilot“ bezeichnete, neben anderen, nicht in Streit stehenden Werbungskosten…
…Bildungskosten (Karrierecoaching und Wifi-Lehrgangsgebühren) führte die belangte Behörde aus, dass ein beruflicher Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit nicht gegeben sei. Beschwerde In der Beschwerde vom 30.8.2023 erläuterte die Beschwerdeführerin zum Karrierecoaching, dass es bei der Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin zu einer großen Umorganisation…
…Ausbildung und dem bisher ausgeübten Beruf des Bw. als Fertigungsplaner im Jahr 2003 kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht und die mit der Ausbildung zusammenhängenden Kosten keine "Fortbildungskosten", aber auch keine Ausbildungskosten in einer mit dem ausgeübten Beruf als Fertigungsplaner verwandten beruflichen Tätigkeit darstellen. Der Bw…
…In diesem Fall geht die Voraussetzung einer ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit schlicht ins Leere, da dem Steuerpflichtigen diese Aufwendungen vor der Erzielung von konkreten Einnahmen anfallen und somit regelmäßig mit der Erwerbung von Einnahmen im Zusammenhang stehen. Nach Auffassung des VwGH müssen - hinsichtlich…
…erwachsen sind. Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen…
…oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 fallen. Für den Werbungskostencharakter sind grundsätzlich weder ein unbedingtes berufliches Erfordernis zur…
…Sport- und Bergschuhe seien nach ihrer objektiven Beschaffenheit nicht von solcher Kleidung zu unterscheiden, wie sie üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung Verwendung finde, weshalb eine Anerkennung als Werbungskosten nicht in Betracht komme. 2) Familienheimfahrten im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen Die durch die Auslandstätigkeit entstandenen und…
…2002/15/0119). Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist. Eine berufliche Veranlassung in diesem Sinn liegt hingegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus Gründen vom bisherigen Wohnort…
…im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium gehören. Sie stellen dann eine abzugsfähige Aus- oder Fortbildungsmaßnahme dar, wenn ein objektiver Zusammenhang zwischen ihnen und der beruflichen Tätigkeit besteht. Unter Fortbildungskosten versteht man solche, die der Verbesserung der bisherigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse dienen. Für die Tätigkeit…
…BGBl. I Nr. 106/1999, dass Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten sind. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13…
…Fort-)Bildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind, die aber jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Von einer begünstigten…
…des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 für Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit die Erfüllung des Kriteriums der Notwendigkeit nicht mehr generell unbedingte Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten ist. Es genügt der objektive Zusammenhang mit dem Beruf, die Verwertbarkeit. Allerdings kommt…
…in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit als Kindergartenpädagogin i. S. d. § 16 Abs. 1 EStG 1988 und besteht zum anderen kein oder allenfalls nur ein völlig untergeordneter Bezug zur privaten Lebensführung i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG 1988. Der Besuch dieses Kurses war objektiv…