…die dargelegten Umstände wider Erwarten nicht ausreichen, sei er gerne bereit weitere Indizien und Nachweise für das Vorliegen der Ernsthaftigkeit und das objektiver Bemühen um entsprechende Einnahmen und damit auch Gewinne vorzulegen. Das Finanzamt ersuchte den Bw am 5. Juli 2002 um Bekanntgabe der Einnahmen…
…im Zeitpunkt der Aufnahme eben dieser Tätigkeit kaum bzw. nicht möglich gewesen wäre, da eine objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit nur nach einem Beobachtungszeitraum verlässlich festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgten auch die Einkommensteuerveranlagungen ab dem Jahr 2002 zunächst vorläufig. In allen Einkommensteuerbescheiden wurde ausdrücklich darauf hingewiesen…
…Erdgeschoss, in einem äußerst baufälligen, abbruchreifen Zustand und sei für eine weitere Vermietung ungeeignet. Eine objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit durch Vermietung sei nicht vorhanden, da verschiedene Gründe eine Vermietung unmöglich machten. Im derzeitigen Zustand sei eine Vermietung des Objektes nicht möglich. Ein subjektives Ertragsstreben sei insoweit vorhanden…
…wenn die Betätigung mit der Absicht ausgeübt werde, in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn zu erzielen. Dabei sei die Umsatz- und Gewinnentwicklung aber auch die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit zu berücksichtigen. Es werde daher ersucht folgende Fragen zu beantworten bzw. Belege vorzulegen: 1) Für welche Firma und…
…vor. Entscheidend sei nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen, sondern in erster Linie die objektive Gewinnerzielungsmöglichtkeit . Im konkreten Fall sei in den Zeiträumen 1995 bis 1999 nebenberuflich die Trainertätigkeit im Karatesport betrieben worden und dazu folgende Verluste steuerlich geltend gemacht worden: | | |…
…warum ab 2007 diese Absicht nicht mehr gegeben wäre. Die Argumentation des Finanzamtes (fehlende objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit) passe nicht zur gewählten Vorgangsweise. Das BFG könne aufgrund des mangelhaft erhobenen Sachverhaltes auch das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht (insbesondere ab welchem Jahr diese nicht mehr vorliege) auch nicht ermitteln…
…1982, 3038/79). Nach Ansicht der Berufungsbehörde bestand im gegenständlichen Fall daher sehr wohl die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit. Dafür sprechen auch die relativ günstigen Geländeverhältnisse und die Verkehrslage. Dass der Bw. die gegebene Gewinnerzielungsmöglichkeit auch zu nützen gewillt war, hat er durch den gegenständlichen Verkauf bewiesen…
…79). Nach Ansicht der Berufungsbehörde bestand im gegenständlichen Fall daher sehr wohl die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit. Dafür sprechen auch die für die Region relativ günstigen schleppertauglichen Geländeverhältnisse und die im Norden angrenzende öffentliche Straße. Dass der Bw. die gegebene Gewinnerzielungsmöglichkeit auch zu nützen gewillt war, hat…
…vor. Entscheidend sei nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen, sondern in erster Linie die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit. Im konkreten Fall seien ab 1997 bis 2001 Verluste von insgesamt 147.934,00 S aus der Tätigkeit eines Versicherungsagenten steuerlich geltend gemacht worden, welche 2001 beendet worden sei…
…Vergleich zu den in den anderen Jahren erwirtschafteten Verlusten - nicht erfolgt ist und auch nie prognostiziert wurde. Speziell der Gewinn im Jahr 1995 widerspricht den objektiven Gewinnerzielungsmöglichkeiten, da im ersten Jahr des Beitritts bei der Europäischen Union die Förderungen am höchsten waren und nachher degressiv…
…in Form einer Prognoserechnung die wirtschaftliche Entwicklung der kommenden Jahre abzuschätzen. Die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit in diesem Marktsegment sei zweifellos gegeben. Die Umsetzung sei jedoch in hohem Maße von den wirtschaftlichen, finanziellen und marktspezifischen Gegebenheiten der angesprochenen Unternehmen (Flughäfen, Fluggesellschaften) abhängig. Betreffend seine journalistische Tätigkeit habe…
…als H Kommissionär abzusprechen. Bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der von der Bw. ausgeübten Tätigkeit ist somit, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch auf subjektive Kriterien (Gewinnerzielungsabsicht), davon auszugehen, dass im vorliegenden Fall eine Tätigkeit vorliegt…
…müssen (UFS 10.03.2017, RV/0820-L/09). Bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der ausgeübten Tätigkeit ist somit, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch auf subjektive Kriterien (Gewinnerzielungsabsicht), festzustellen, dass bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft…
…Argumenten des Finanzamtes in dessen sehr ausführlicher Berufungsvorentscheidung, welcher Vorhaltscharakter zukommt, im Vorlageantrag nichts entgegensetzte. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch auf subjektive Kriterien (Gewinnerzielungsabsicht), ist somit festzustellen, dass bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der von…
…die strittige Tätigkeit objektiv auf Grund ihrer Vertriebsstruktur und Preisgestaltungsmöglichkeiten nicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes geeignet ist und andererseits vom Bw. keine ausreichenden Bemühungen zur Hebung der Ertragslage ergriffen wurden. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch…
…1993 - LVO BGBI 33/1993). Im Gegensatz zu der vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnung geltenden Rechtslage, wonach zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit in erster Linie objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) heranzuziehen waren, kommt es seit Geltung der Liebhabereiverordnung in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen an…
…Bw., gestorben ist. Bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der vom Bw. ausgeübten Tätigkeit ist somit, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch auf subjektive Kriterien (Gewinnerzielungsabsicht), festzustellen, dass bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der vom Bw. ausgeübten…
…1993 - LVO BGBl 33/1993). Im Gegensatz zu der vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnung geltenden Rechtslage, wonach zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit in erster Linie objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) heranzuziehen waren, kommt es seit Geltung der Liebhabereiverordnung in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen an…
…Fixkosten und geringen Einnahmen in den Folgejahren noch weiter auseinander klaffen wird, zumal er ab dem Jahr 2006 die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt hat. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch subjektive Kriterien (Gewinnerzielungsabsicht), ist somit festzustellen…
…1993 - LVO BGBl 33/1993). Im Gegensatz zu der vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnung geltenden Rechtslage, wonach zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit in erster Linie objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) heranzuziehen waren, kommt es seit Geltung der Liebhabereiverordnung in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen an…