…Sollte der Berufung nicht stattgegeben werden, wurde zudem der Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen und Einnahmen oder…
…die nicht unter § 5 Z. 6 fallen, mit Kapitalerträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten (§ 93 Abs. 2 Z. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988) befreit. Gemäß § 12 Abs. 2 KStG dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen…
…sie kann ferner nicht Aufsichtsrat im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 und auch nicht öffentlich-rechtlicher Funktionär im Sinne des § 29 Z 4 EStG 1988 sein. 22.1.324.1.3 Nicht steuerbare und nicht steuerpflichtige Vermögensvermehrungen Rz 1313: Was unter Einkünften im…
…2 KStG ("Aufwendungen ... nicht abgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen ... Vermögensvermehrungen ... in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen") seien generelle Normen, die durch die explizite Zulässigkeit der Firmenwertabschreibung im oben angeführten Fall der nicht optierten internationalen Schachtelbeteiligung verdrängt würden, da nach allgemeinem Auslegungsverständnis die speziellere Regelung…
…steuerpflichtigen (steuerneutralen) Einnahmen bzw. Vermögensvermehrungen darstellen können. 13.5.5. Auf innerstaatlicher Ebene ergibt sich in diesem Zusammenhang aus § 12 Abs. 2 KStG 1988 eine klare Rechtsfolge: Solche Aufwendungen (mit Ausnahme der unter § 11 Abs. 1 fallenden Aufwendungen und Ausgaben - hierunter fällt die Firmenwertabschreibung nicht…
…nicht mehr gesprochen werden. Der Bw. erhob gegen den gem. § 295a BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 2000 vom 15. Juni 2005 Berufung und begründete sie wie folgt: Die Berufung richte sich ausschließlich gegen die vorgenommenen Änderungen (Verwehrung des Sonderausgabenabzuges für Beträge an die gesetzliche Sozialversicherung). Der Steuerpflichtige…
…Gründe für eine Nachversteuerung von Versicherungsbeiträgen kennt das Gesetz nicht. Damit ist aber eine Steuerpflicht der an den Bw rückgezahlten Beiträge aus dem Titel der Nachversteuerung, für die im Übrigen jedenfalls nur ein einheitlicher Steuersatz von 30 % besteht, ausgeschlossen. 2. Der Einkommensteuer unterliegen nur Vermögensvermehrungen…
…des eindeutigen Wortlautes überhaupt noch heranzuziehen) verhilft der Rechtsansicht der Bw. nicht zum Durchbruch: Die Bw. hält die Subsumption von Personensteuern unter die Abzugsverbote von EStG und KStG dann für sachlich ungerechtfertigt, wenn beim Steuerpflichtigen "keine Vermögensvermehrung" eingetreten ist. Tatsächlich ist dies einer der Gesetzeszwecke…
…nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nicht: […] (4) […] (5) […] (7) […]" Gemäß § 12 Abs 2 KStG 1988 dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen und Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden. Die…
…Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs. 5 Z 4, einem besonderen Steuersatz von 25%, 2. in allen anderen Fällen einem besonderen Steuersatz von 27,5% und sind bei der Berechnung der Einkommensteuer des Steuerpflichtigen weder beim…
…im Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen oder endbesteuerten Einnahmen (§ 12 Abs. 2 KStG 1988) 21.2.1 Allgemeines Rz 1267: § 12 Abs. 2 KStG 1988 entspricht nahezu wörtlich dem § 20 Abs. 2 EStG 1988. Als Anwendungsbereich verbleiben jene Fälle, in denen der Abzug nicht bereits durch…
…soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen und Einnahmen oder mit Kapitalerträgen iSd § 97 EStG 1988 in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht" abzugsfähig. Im Fall der fremdfinanzierten Ausschüttung lägen bei der Gesellschaft - und nur diese könne von Relevanz sein - aber weder eine Vermögensvermehrung noch Einnahmen oder Kapitalerträge…
…hierauf erfolgte nicht. Über die Berufung wurde erwogen: § 7 KStG 1988 i.d.F. BGBl. I Nr. 180/2004 lautet: "§ 7. (1) Der Körperschaftsteuer ist das Einkommen zugrunde zu legen, das der unbeschränkt Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. (2) Einkommen ist der Gesamtbetrag der…
…dass mit einer Einforderung der Verbindlichkeit nicht mehr gerechnet wird. Wie bereits ausgeführt, steht diese Vermögensvermehrung aber eindeutig noch im Zusammenhang mit der ehemaligen Gesellschafterstellung der ausgeschiedenen Genossenschafter. Vorgänge im Zusammenhang mit solchen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen führen aber weder zu steuerpflichtigen Erträgen noch können Aufwendungen in…
…Verjährung der Anspruch gegenüber der Genossenschaft nicht mehr durchsetzbar ist. Wie bereits ausgeführt, steht diese Vermögensvermehrung aber eindeutig noch im Zusammenhang mit der ehemaligen Gesellschafterstellung der ausgeschiedenen Genossenschafter. Vorgänge im Zusammenhang mit solchen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen führen aber weder zu steuerpflichtigen Erträgen noch können Aufwendungen in…
…vom 30.11.2010 - R 58/07, FN 14: "alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen, sind steuerbar " und dass "es auf die Bezeichnung des Rechtsgeschäfts oder der Erträge durch die Beteiligten nicht ankommt"), in Österreich ebenso als Grundsatzentscheidung beachtet wird…
…der Bw. von seinem Dienstgeber gekündigt worden sei. Es seien nur jene Gehälter der Lohnsteuer zu unterwerfen, die tatsächlich zugeflossen sind bzw. ausbezahlt wurden. Zustehende aber nicht ausbezahlte Gehaltsbestandteile seien erst dann steuerpflichtig, wenn sie tatsächlich zufließen. Der Gehaltsanspruch alleine löse keine Steuerpflicht aus. Dem…
…gesprochen werden kann, wenn der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich über Geld oder geldwerte Vorteile verfügen kann. Der Vermögenszuwachs muss im Zeitpunkt des Zugangs ein endgültiger sein. Bedeutungslos ist aber, ob ein endgültiger Vermögenszuwachs eine bleibende materielle Vermögensvermehrung nach sich zieht oder nicht. Der auf § 1041…
…nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nicht: […] (4) […] (5) […] (7) […]" Gemäß § 12 Abs 2 KStG 1988 dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen und Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden. 3…
…zur Erzielung von Einkünften bezogen werden, sind nicht einkommensteuerbar. Sie unterliegen der Einkommensteuer nur, wenn sie durch eine der sieben Einkunftsarten des EStG veranlasst sind (Musil in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 2 Anm 80 "Preise"). Hat der Steuerpflichtige keinen Betrieb, dem Preise zuzurechnen sind (wie…