…sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Die österreichische Lehre und Rechtsprechung versteht Krankheit im Sinne des allgemeinen Sprachverständnisses als eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine Heilbehandlung bzw. eine Heilbetreuung erfordert. Nicht…
…verwiesen. C. EINKOMMENSTEUER 2010 C.1. NICHT REGELMÄSSIG ANFALLENDE AUFWENDUNGEN AUS DER BEHINDERUNG DES KINDES Der Bf. beantragte hiefür als ag Bel ohne Selbstbehalt unter dem Titel "Aufwendungen für auswärtige Berufsausbildung" € 6.477,39. Davon entfielen € 2.505,10 auf Berufsberatung, Praktikum und…
…RV/0986-W/07; BFG 3.12.15, RV/4100322/2013 Glaubhaftmachung genügt nicht). Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel iSd § 4 sind Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder die mit einer Behinderung verbundenen…
…vom 04.09.2014, 2012/15/0136. Die Aufwendungen für die Aktivitäten der Gattin des Bf. im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in Selbsthilfegrupppen sowie den Wiedereinstieg erfolgten an den allgemeinen. an nicht regelmäßige Aufwendungen für Hilfsmittel oder Kosten der Heilbehandlung bzw. an ag Bel gestellten…
… 4 nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung als neben dem Pflegegeld voll abzugsfähig. Hat ein Abgabepflichtiger Aufwendungen durch seine eigene körperliche oder geistige Behinderung, für welche eine Minderung der Erwerbsfähigkeit im Ausmaß von mindestens 25% festgestellt wurde…
…gilt bei Familienbeihilfenanspruch auch für entsprechende Kosten durch die Behinderung eines Kindes. Der VfGH hat im bereits erwähnten Erkenntnis vom 13. 3. 2003, B 785/02 betont, dass der in dieser BMF-VO verwendete Begriff der nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen für Hilfsmittel in einem weiten…
…lautet: "§ 1. (1) Hat der Steuerpflichtige Aufwendungen - durch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung, so sind die in den §§ 2 bis 4 dieser Verordnung genannten Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. (...) § 4. Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der…
…mindestens 50%igen Erwerbsminderung, der über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügt, sind die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von monatlich 153 Euro [2.100 S] zu berücksichtigen. § 4. (idF BGBl. II Nr. 91/1998) Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät…
…bei AVAB-Anspruch auch für entsprechende Kosten durch die Behinderung des Ehegatten. Der VfGH hat im bereits erwähnten Erkenntnis vom 13. 3. 2003, B 785/02 betont, dass der in dieser BMF-VO verwendete Begriff der nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen für Hilfsmittel in einem weiten…
…VO sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder die mit einer Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen zu beseitigen (sh. Beispiele laut § 4 der VO, vergleiche auch § 154 ASVG). Allein die Bezeichnung "Hilfsmittel" stellt…
…Aufwendungen für die im Pool befindliche als Therapiegerät verwendete Gegenstromschwimmanlage ist zu klären, ob diese allenfalls unter den Begriff des § 4 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen BGBL 330/1996 idgF fällt. Als Hilfsmittel im Sinn der oben zitierten Verordnung sind nicht regelmäßig anfallende…
…für durch eine eigene körperliche Behinderung verursachte Aufwendungen gilt. Mit dieser Verordnung wurden weiterführende Regelungen hinsichtlich der Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen getroffen. § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303 normiert, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten…
…dass der Begriff "nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel" weit auszulegen ist. Der Begriff "Hilfsmittel" wird durch den Klammerausdruck nur beispielhaft erläutert. Im weiten Sinne fallen nach Ansicht des VfGH darunter auch Ein- und Umbauten in Gebäuden im Zusammenhang mit der behindertengerechten Einrichtung eines Badezimmers…
…die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von monatlich 153 Euro zu berücksichtigen. § 4. Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. § 5. (1) Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die…
…die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von monatlich 153 Euro zu berücksichtigen. § 4. Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. § 5. (1) Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die…
…Bad Schallerbach wurden nicht anerkannt. Die Aufwendungen für die Kur in Bad Gleichenberg wurden auf Grund der Ermittlungen mit 311,20 Euro pro Person festgestellt und um eine Haushaltsersparnis von 109,83 Euro gekürzt. Diese Änderungen ergaben Ausgaben für nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen aus Gründen…
…auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind." Gemäß § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303, sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgeräte, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten…
…nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder die mit einer Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen zu beseitigen. Auch hier wird eine Verordnung durch einen befugten Arzt, der die Anschaffung des "Hilfsmittels" als unabdingbar für…
…nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen (zB Prothesen) oder die mit einer Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen zu beseitigen (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel; vgl Jakom/Vock, EStG9 [2016], § 35 Rz 25). Um kein Hilfsmittel…
…nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder die mit einer Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen zu beseitigen. Auch hier wird eine Verordnung durch einen befugten Arzt, der die Anschaffung des "Hilfsmittels" als unabdingbar für…