… 260 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurück. Die Zustellung erfolgte in die Databox. Über FinanzOnline stellte der Bf am 7. Mai 2017 einen Vorlageantrag gem. § 264 Abs.1 BAO und führte aus, die ursprüngliche Arbeitnehmerveranlagung falsch ausgefüllt zu haben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Aus…
…der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen. Gemäß § 273 Abs. 1 Buchstabe b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung (Beschwerde) durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung (Beschwerde) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Abs. 2 leg.cit bestimmt: Eine Bescheidbeschwerde darf nicht deshalb als unzulässig zurückgewiesen werden, weil sie vor Beginn der Beschwerdefrist eingebracht wurde.…
…volljährige Nichte ***5***-***6*** (haushaltszugehörige Pflegebefohlene) seit dem Kalenderjahr 2014 (bis laufend) die familienbeihilfeschädliche Einkommensgrenze deutlich überschritten hat. Gegen diesen Rückforderungsbescheid erhoben Sie am 24.06.2019 fristgerecht Beschwerde. Darin wandten Sie Ihre mangelnde Beschwerdelegitimation ein und führten aus, dass Sie für Ihre Nichte nicht…
…dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen zu a) nach § 33 Abs. 1 iVm § 13 und zu b) nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die als "Einspruch" bezeichnete fristgerechte Beschwerde der…
…dem gegenüber die Beschwerdevorentscheidung wirkt, befugt. Gemäß Abs 4 lit e leg cit ist § 260 Abs 1 BAO sinngemäß anzuwenden. Nach Abs 5 leg cit obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Bundesfinanzgericht. Durch die Aufhebung einer Beschwerdevorentscheidung scheidet nach Abs…
…erwies sich der Vorlageantrag als nicht fristgerecht eingebracht und war gemäß § 260 Abs.1 lit. b BAO iVm § 264 Abs. 4 lit. e BAO mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes zurückzuweisen (§ 264 Abs. 5 BAO). 2. Umsatz- und Körperschaftsteuer 2018 Mit Bescheiden vom 25.8.2020 wurde…
…Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist des § 245 Abs. 1 BAO am 11.01.2021 eingebracht worden ist. Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung Gemäß § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6) Erfolgt die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht nicht innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung des Vorlageantrages bzw. in den Fällen des § 262 Abs. 3 und 4 (Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung) ab…
…Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. die Nichtleistung von Vorauszahlungen bekannt war und damit die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits entdeckt bzw. dies auch dem Anzeiger bekannt gewesen sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Mai 2006, ergänzt mit Schreiben…
…folgt abgeändert: Gegen den Beschwerdeführer wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, er habe als Geschäftsführer der Firma G-GesmbH im Bereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding 2004 bis 2005 vorsätzlich durch die Nichteinreichung bzw. durch die nicht fristgerechte Einreichung von Lohnsteueranmeldungen für die…
…den Zeitraum 1-12/06 iHv € 11.456,17 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiermit ein Finanzvergehen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 4…
…Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 2.645,12 bewirkt habe, indem Einkünfte nicht in voller Höhe erklärt worden seien. Sie habe hiemit Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 12. Juli 2007…
…Jänner bis Oktober 2007 in noch festzustellender Höhe bewirkt, dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinstrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Jänner 2008…
…Angaben enthalte, wann das Hindernis für die Einhaltung der Frist aufgehört habe, und damit eine Überprüfung der Rechtzeitigkeit nicht möglich sei, sei dieser Antrag nach ständiger Rechtsprechung als unzulässig zurückzuweisen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 6. Mai 2008, die…
…an Umsatzsteuer in Höhe von € 5.110,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 12…
…Summe also 300,00 Euro) wegen nicht fristgerechter Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023 und der Umsatzsteuererklärung 2023 unter Setzung einer Nachfrist bis zum 27.1.2025 angedroht. 2. Ergänzungsersuchen vom 8.1.2025 Mit Schreiben vom 8.1.2025 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt: "Bitte senden Sie…
…insgesamt € 10.263,58 (S 141.230,00) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 28…
…insgesamt € 5.641,59 (S 77.630,00) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 4…
…Dagegen richtet sich die fristgerechte Beschwerde per E-Mail vom 01.07.2020, in der der Bf. wie folgt ausführte: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe Ihnen um mitzuteilen, dass die Anonymverfügung mit den folgenden GZ: MA 67/nicht gegenstl (Anmerkung BFG: nicht gegenständlich)…